Robuste Demokratie - aber wie ?

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Demokratie gefährdet?
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Gesundheitsreform - aber wie?
Rechtsunsicherheit
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www.bedenkenswert.de _____Die Erörterungen in dieser Webseite sollen über den tagespolitischen Auseinandersetzungen stehen, bewertenden und vorschlagenden Charakter haben, auf Veränderungen hinwirken..Sie fordern eine Qualitätsoffensive Demokratieförderung.
Mit thesenartiger Darstellung wird auf Wesentliches orientiert.
Das Vorgehen: Problembereiche darstellen -- Ursachen benennen -- Wege für Verbesserungen aufzeigen.
Diese Webseite ist zur Ergänzung vorgesehen. Sie sind eingeladen, sich weiterführend zu den angeführten Themen zu äußern. Bei Gewinn für die Sache gehen Ihre Vorschläge in die Webseite ein. Die Darstellung liegt beim Verfasser dieser Seite.                          Stand: okt07Zugriffszähler kostenlos

 Themenübersicht:

Demokratie gefährdet: : Die Vorteile der demokratischen Staatsform werden um so stärker wirksam, je effektiver öffentliche Einrichtungen rechts- und bürgerorientiert arbeiten und diesbezüglich als lernende Organisationen zur Selbstentwicklung befähigt sind.
Deutschland versteht sich als ein Musterdemokratieland und läuft Gefahr, als Demokratie zu versagen. Wichtige Prozesse in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtswesen und Gesundheitsversorgung sind nicht ausreichend "zielführend" auf die Interessen der Bürger gerichtet. Die Defizite gefährden die Demokratie und die Stabilität des Landes sowohl sozial als auch politisch und wirtschaftlich. Die Defizite sollten durch geeignete demokratiefördernde Maßnahmen abgebaut werden. Bitte lesen Sie zuerst: Demokratie gefährdet?



Demokratieproblem Arbeitslosigkeit: Die Fähigkeiten zu Rationalisierung und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen für die Massenarbeitslosigkeit. Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe der Vollbeschäftigung führen könnte. Wiederbeschäftigte sind Kunden für die Wirtschaft, sind Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive - weniger anfällig für Krankheiten, Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität..........., ein Gewinn für eine demokratische Gesellschaft. Wer vertritt die Interessen der Arbeitslosen? Wer vertritt die Interessen der Demokratie? Arbeitslosigkeit



Gesundheitsreform - aber wie?:
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme. Aber dieses System ist zu teuer und weist erhebliche Effizienzdefizite auf. Warum werden Reformen stets von der Politik erwartet? Warum setzt die Ärzteschaft ihre Kompetenz nicht angemessen für die optimale Gestaltung der Gesundheitsversorgung ein? Welches ist die durchgriffsstarke Institution der Versicherten und welches sind die Forderungen der Versicherten an das System der Gesundheitsversorgung?Gesundheitsreform - aber wie?



Demokratiedefizit Rechtsunsicherheit:
Deutschland ist ein Rechtsstaat, insbesondere Persönlichkeiten der Politik betonen dies gern. Eine "Pisastudie" zur Bewertung des Rechtswesens würde zu einem erschreckenden Ergebnis kommen. Rechtssicherheit ist ein noch zu entdeckender erheblicher sozialer und wirtschaftlicher Faktor.Rechtsunsicherheit





Demokratiedefizit Staatsfinanzen
Deutschland gilt als wohlhabend. Seine gewaltige Staatsverschuldung, Hinterlassenschaft von Generationen von Politikern, lähmt nachhaltig politisches Handeln. Den "Point of no return" spürt der Bürger seit Jahren in Form von wachsenden Steuern, Abgabenund Verwaltungskosten und in Form der finanziellen Handlungsunfähigkeit der Regierungen. Staatsfinanzen




Bremsklotz Bürokratie:
Deutschland ist in Bürokratie erstarrt. "Dafür bin ich nicht zuständig…" steht symbolisch für den Reformbedarf in allen Verwaltungen. Der Begriff "kreative Verwaltung" findet sich leider eher im Bereich Korruption als in dem der "reformierten" Verwaltung. Die kreative Verwaltung verdient als Wirtschaftsfaktor noch entdeckt zu werden. Tabuthema??




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Demokratie gefährdet?

Nehmen wir Demokratiegefährdungen wirklich ernst? Als Einstieg zu dieser Frage eignet sich das Buch von ELENA TREGUBOVA: "Die Mutanten des Kreml - Mein Leben in Putins Reich", Tropen Verlag Berlin 2006. Selbstgefährdend mutig und in frischem Klartext blättert die Autorin die Mechanismen der Macht in Russland nach Gorbatschov auf den Tisch. Sie verdient die Anerkennung in Ihrem Lande und durch den Rest der Welt. Möge sie mit ihrem Mut weiterhin überleben. Für Bürger westlicher "Demokratien" ist es hilfreich, diese Erfahrungen im Auge zu haben und zu hinterfragen, wie belastbar unsere Demokratien wirklich sind:

Ist es mit Wahlen alle 4 Jahre getan? In welcher Auswahl werden Bürger zu Parlamentariern? Unter welchen Einflüssen treffen Parlamentarier ihre Entscheidungen? In welcher Qualität können Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte wirklich wahrnehmen? Mit welchen Qualitätsmerkmalen stützt und stabilisiert das Rechtswesen wirklich die demokratische Ordnung? Welche Regeln gewährleisten eine nachhaltig auf das Gemeinwohl orientierte "Kultur des Verwaltens, des Wirtschaftens und der Unternehmensführung"?......

In den USA hat es den Anschein, als hätte sich eine Gruppe von Clans herausgebildet, die mit ihrer privaten wirtschaftlichen Macht und geeigneten Mitteln des Wahlmarketings das Präsidentenamt gewissermaßen unter sich auskegelt. Der Bürger atmet auf, wenn gewisse Präsidenten nach der zweiten Amtsperiode den Hebel der Macht abgeben müssen. In Deutschland gibt es immer noch keine Begrenzung der Amtszeit für Bundeskanzler und für Länderchefs auf zwei Legislaturperioden - mit den bekannten Symptomen des Klebens an der Macht, der Behinderung potenzieller Nachfolger.und der kräftezehrenden und politische Prozesse behindernden Grabenkämpfe.
Italien zeigt, wie ein Staatspräsident mit privater wirtschaftlicher und medialer Macht demokratierelevante Prozesse im Lande behindern und verbiegen, die Staatsfinanzen aus dem Ruder laufen lassen kann und wie sich unter diesen Bedingungen organisierte Kriminalität und kriminelle Energien entfalten können.
Junge EU-Mitglieder wie Rumänien und Bulgarien (2007) haben für weitere Integrationsschritte Inflation, Kriminalität und Korruption nachhaltig zu vermindern. Sind aber in den etablierten Mitgliedsländern die Instrumente hierfür wirklich so entwickelt, dass sie als funktionssicher zielführend und vorbildlich gelten könnten?

Deutschland: Deutschland versteht sich als ein Musterdemokratieland und läuft Gefahr, als Demokratie zu versagen. Wichtige Prozesse in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtswesen und Gesundheitsversorgung sind nicht ausreichend "zielführend" auf die Interessen der Bürger gerichtet. Die Defizite gefährden die Demokratie, die Stabilität des Landes -sozial, politisch, wirtschaftlich.

Die genannten demokratierelevanten Bereiche der deutschen Gesellschaft werden in Struktur und Funktion zeitgemäßen Anforderungen, die an eine robuste Demokratie zu stellen wären, nicht gerecht. Sie erwiesen und erweisen sich als unfähig, sich auf neue Anforderungen hin selbsttätig zu optimieren. Der Zustand wird mit Verkrustung, Ineffizienz und Entwicklungsunfähigkeit bekanntermaßen beschrieben. Der Schaden gegenüber einer effizienten Systemgestaltung ist so hoch, dass ständig die Notstandssirenen strukturelle und funktionelle Maßnahmen anmahnen müssten. Die Missstände werden jedoch in ihrer Dramatik kaum angezeigt, von den Bürgern zwar als latent vorhanden, nicht aber als wirkliche Bedrohung wahrgenommen. Die traditionellen demokratischen Steuerungseinrichtungen haben sich als unfähig erwiesen, die sich seit Jahrzehnten entwickelnden Missstände zu beseitigen.

In Serien von "Gesundheitsreformen" wurde immer wieder vorrangig der gestiegene Finanzbedarf des Systems aus den Kassen der Versicherten bedient statt die Effizienzreserven des Systems zu erschließen. --- Erwartungsgemäß sind die jüngsten Vorschläge zur radikalen Reform des unerträglichen Steuersystems wieder verschwunden. --- Zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit wird weiterhin der dazu kaum noch taugliche Konjunkturmotor beschworen. --- Wer sein Recht sucht, erlebt in hohem Maße die Strapazierung seiner Nerven, seiner Zeit, die Schröpfung seines Beutels und wenig Rechtspflege.

Unzureichende Problemwahrnehmung in der Bevölkerung: Der Bürger ist den genannten Bereichen mit Selbstverständlichkeit, wenn nicht hilflos, ausgeliefert. Er kann sie wegen deren Komplexität kaum verstehen oder durchschauen, noch weniger beeinflussen. Er sollte sich auch nicht für jedes dieser Systeme in Schutzbünden organisieren oder Rechtsschutzversicherungen beitreten müssen. Es fehlen Interessenvertreter, der Druck zu Verbesserungen, geeignete Managementinstanzen und -Verfahren für Verbesserungen und damit die Verbesserungen selbst. Jeder Mensch hat Schwierigkeiten im Umgang mit komplexen Systemen, selbst Menschen mit höchster Intelligenz. Das liegt an der Arbeitsweise des Gehirns, an kognitiven Merkmalen der Wahrnehmungsverarbeitung. Der Mensch ist sich dieses Handicaps nicht bewusst, er möchte sich zudem als denkendes, bewusst handelndes Wesen verstehen. So verdrängt er schon unbewusst das Undurchschaubare aus dem Feld seiner Überlegungen. Damit erklärt sich, warum Missstände der immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen Ordnung, insbesondere, wenn sie sich schleichend entwickelt haben, nicht mit Unzufriedenheitsbekundungen der Bürger reklamiert werden, warum sie nicht oder wenig in gesellschaftlichen Organisationen ihren Ausdruck finden und warum es viel zu wenig öffentliche Diskussionen über diese Missstände gibt.

Demokratiegefährdende Akteure: In allen Bereichen mit Demokratiedefizit gibt es Gruppen, die vom jeweiligen Defizit profitieren, die mit Fachkompetenz in diesem Umfeld "gutes" Geld verdienen und folglich am Fortbestand der Defizite interessiert sind. Zu Pflege und Schutz der Geschäftsfelder organisieren sie Interessen- und Standesvertretungen und agieren als Lobby. Sie stellen sich populistisch als Verfechter der freiheitlich demokratischen Ordnung dar, behindern Entwicklungen, die sich auf demokratischem Wege im Bürgerinteresse vollziehen müssten und könnten. Lobbygeförderte "Volksvertreter" vertreten in Vereinen und Verbänden, Parteien, Parlament und Regierung verdeckt bis offen Lobbyinteressen, prägen entscheidungsrelevant Regierungsentscheidungen. Beispiel: In der letzten Kohlregierung knickt Gesundheitsminister Seehofer 1995 vor der Durchsetzung der fast schon beschlossenen Positivliste für Arzneimittel plötzlich und scheinbar unmotiviert ein und vertritt ab sofort die gegenteilige Position. Bilderbuchmäßig hat hier die Pharmalobby geplante Regierungsentscheidungen, die eindeutig dem Wählerwillen entsprachen und hinter denen auch die Krankenkassen und Ärzte standen, nachhaltig zu Fall gebracht. Die Pharmaindustrie verdankt ihre hohen Gewinne zweifelhaften Verkaufs- und Abrechnungsritualen in der deutschen Gesundheitsversorgung - zum Nachteil der Bürger / Krankenversicherten. Ähnlich wie 1995 präsentiert sich verbogene Demokratie zur Jahreswende 06/07 wiederum in der Schlussphase einer "Gesundheitsreform". Landeschefs der "christlichen" lobbyfreundlichen Seite der Regierungskoalition stellen das bereits von der Koalition abgesegnte Reformprojekt durch taktische "Prüfungen" immer wieder in Frage und erreichen in verdeckten Verhandlungen aufweichende Änderungen. Schließlich steht die Regierungskoalition gegenüber der Öffentlichkeit unter Erfolgsdruck und muß das Gesetz - wenn auch nur als Krücke - durchbringen. Über solche Wege verdanken Private Krankenversicherungen, der größte Teil der Rechtsanwälte und Steuerberater ihre Existenz verhinderten Reformen, d.h. behinderten demokratischen Prozessen. Während sich bestimmte Wirtschaftszweige atemberaubend entwickeln, leistet sich die öffentliche Ordnung riskante Stagnation.

Ursula von der Leyen und die Männer (Feb.07) - für eine neue Qualität der demokratischen Prozesse: Es gibt kaum ein Problemfeld, für das Defizite und Ziele für Verbesserungen klarer benannt werden können und benannt sind als im Falle der defizitären Betreuungsangebote für Kinder im Kleinkind - und Vorschulalter, vor allem in den alten Bundesländern. Das Thema wird befördert von der von der CDU gestellten Familienministerin - beste Voraussetzungen, um mit dem hierfür ohnehin offenen Koalitionspartner SPD effektiv gesetzgeberisch voranzukommen. Im Sinne einer funktionierenden Demokratie sollte man das annehmen dürfen.
Doch weit gefehlt: Das Thema zeigt beispielhaft, wie sachfremde und Scheinargumente auf das Betreuungsanliegen projiziert werden, wie es damit diffamiert und am Fortkommen gehindert wird, dies von männlichen Politikern der CDU und CSU und - selbstverständlich männlichen - geistlichen Würdenträgern der katholischen Kirche. Da im Falle der Betreuungsangebote für Kinder keine Privilegien von Unternehmen angetastet werden, scheinen sich hier Besitzstandswahrer von konservativ-katholischen Grundhaltungen wie eine Lobby zu betätigen. Jenseits rationalen Denkens versuchen diese Männer, die Suche nach besseren Betreuungsangeboten für Kinder mit einem Bedrohungsszenario zu überdecken: Den Müttern würde die Entscheidungsfreiheit genommen, ihnen würde die Betreuungsverantwortung entrissen, ja sie würden zu Gebärmaschinen degradiert! Diese letzte groteske Entgleisung eines Bischofs hat dazu beigetragen, dass die scheinheilig "demokratische" Auseinandersetzung, die politische Intrige nicht zu übersehen ist. Dennoch steht die Polemik im Raum und Frauen mit Kind haben leider keine hinreichende Interessenvertretung.
In männlicher Eigenliebe und bar sachlicher Argumente wird die Frau in Deutschland auch heute noch vom Steuer des Kraftwagens wie vom Steuer des Lebens möglichst ferngehalten.
Nun gibt es das Betreuungsdefizit wie auch andere gravierende Defizite in der Bundesrepublik schon seit Jahrzehnten. Demokratische politische Prozesse haben es bisher nicht vermocht, diese Defizite ernsthaft anzugehen.
Zwei Bedingungen sind Müttern und Kindern derzeit hilfreich:
1. Die gravierend niedrige Geburtenrate, damit Bevölkerungsschwund und alternde Gesellschaft gefährden massiv die Sozialkassen und damit den Staatshaushalt. Es gibt den Druck der drohenden Katastrophe.
2. Es gibt eine Politikerpersönlichkeit, die die Lösung längst anstehender Probleme ggf. auch gegen etablierte Haltungen ihrer oder anderer Parteien / Interessenvertretungen zu vertreten und hoffentlich durchzusetzen vermag.
Die Demokratie soll die Gesellschaft aber nicht erst über den Druck der Katastrophe und seltene Persönlichkeiten aus lähmenden Erstarrungen erwecken, sondern über zuverlässige und zukunftsorientierte politische Prozesse kontinuierlich entwickeln. Eine Kultur systematischer demokratischer Prozesse ist dringend zu entwickeln. Die bisherigen Formen der Regierungsarbeit und der parlamentarischen Debatten reichen nicht.

Nun wäre es abwegig zu fordern, dass Unternehmenszweige und Personengruppen ihre Interessen nicht vertreten sollten. Das Problem ist das grobe Ungleichgewicht in den Interessenvertretungen und die mangelnde Transparenz zu Wegen der Einflussnahme. Die allgemeinen Bürgerinteressen zu Fragen der Organisation der Gesellschaft werden kaum artikuliert, hierfür gibt es keine Lobby, gibt es kaum Forschung und es gibt kaum Förderung. So besteht die Gefahr, dass sich Demokratiedefizite nicht nur nicht ausgleichen, sondern vergrößern können. So ist die anhaltende scheinbare Hilflosigkeit hinsichtlich der Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit ein Ausdruck des Versagens demokratischer Prozesse. - Das parlamentarische und repräsentative System der Volksvertretung, gespeist über politische Parteien und unter vielfältigen Lobbyeinflüssen stehend, hat sich als nicht geeignet erwiesen, die genannten Demokratiedefizite aufzuarbeiten. So erweist sich die Bevölkerung mit ihren allgemeinen berechtigten Interessen zur Willensbildung nicht in der Lage oder behindert, in Entscheidungsprozessen als oft nicht vertreten. Wir haben es mit Phänomenen einer formalen Demokratie zu tun.
- Die Medien heben die Problemfelder durchaus gelegentlich ins öffentliche Bewusstsein. Zu diesen Zeiten verstärkt sich der Druck zu politischem Handeln. Dieser läßt aber nach, wenn die Publikationswelle verebbt ist. Für die umsatzorientierten Medien lohnt es nicht, die Miserendiskussion über Steuersystem, Gesundheitsversorgung, Staatsverschuldung, Rechtswesen u.a. permanent aufrechtzuerhalten. Das Interesse der Bürger, "der Unterhaltungswert", würde sinken, die Medien hätten Gewinneinbußen.
- Notwendige gesetzgeberische Arbeit verschleißt in Machtrangeleien und Wahlkampfzeremonien der politischen Parteien.
- Laute populistische Darstellungen von Lobbygruppen vernebeln den Blick für wirkliche Probleme und deren Lösungen.
- Die Mediengesellschaft fördert den Spaß-, den Eventwert der Politik. Politiker werden zunehmend nach schaustellerischen Leistungen und Präsenz präsentiert. Wir erleben Formen der Scheindemokratie.
- Viele Bürger sehen ihr Mitbestimmungsrecht auf die Stimmabgabe bei der Wahl reduziert und sich unter vordergründiger Wahlpropaganda als Teil einer manipulierbaren Abstimmungsmasse missbraucht. Politikverdrossenheit wird nur beklagt, nicht auf Ursachen hin untersucht. Auf diese Weise werden viele notwendige Reformen nicht thematisiert, angegangene Reformen gelangen durch Aussitzen immer wieder vom Tisch, werden fehlgeleitet oder abgemildert.
Demokratiedefizite entwickeln sich und erhalten sich latent. Es sollte keine Frage sein, dass über Vermögens- und Machtpolarisierungen und durch fehlorientierte Rechtspflege letztlich die Stabilität der demokratischen Staatsform und die Stabilität der Wirtschaft bedroht sind. Das dargestellte Bedingungsgefüge hat in einem Teufelskreis der Fehlentwicklung zur Erstarrung und zu erheblichem Funktionsverlust der genannten Systeme geführt. Die Systeme arbeiten in hohem Maße selbstbezogen statt bürgerbezogen und damit zum Schaden der Bürger und der Demokratie.

Der Vergleich mit einem psychisch gestörten Organismus ist angebracht. Die Symptome der Stabilität des fehlentwickelten Zustands, der Verdrängung und der gestörten Selbstwahrnehmung, der Selbstbehinderung, Selbstbeschädigung sind nicht zu übersehen. Realitätsbezogen haben wir ein krankes System mit erheblichem materiellen Schaden von Billionen Euro und der Gefahr der Entgleisung vor uns.

Zitat: PETER KRUCKENBERG aus der Debatte "Mit der Kraft aus den Widersprüchen arbeiten" in der Zeitschrift "Soziale Psychiatrie" 4/2004
Gesellschaftskritische Position in Stichworten
"Neoliberalismus und Suchtgesellschaft": Unkontrolliertes Wuchern lotterieähnlicher internationaler Finanzmärkte - zunehmender Reichtum Weniger und wachsende Armut breiter Bevölkerungsschichten weltweit - private Vermögensanhäufung und öffentliche Armut, mit entsprechenden Einflussverlusten staatlicher Lenkung und Entwertung der Idee der Demokratie - zunehmende strukturelle, nahezu wachstumsunabhängige Arbeitslosigkeit - Vernachlässigung von Bildung und Forschung - Abbau von Mitteln für Sozialleistungen und Kultur - wechselseitige Eskalation von Kriminalität, Terror und Repression, überall dort, wo Ausgrenzung und Aussichtslosigkeit zusammenkommen -zunehmende Gefahr ökologischer und terroristischer Katastrophen - Schuldenberge für die Enkelkinder - Verleugnung, Verdrehung, verlogene Schuldzuschreibungen durch die z.T. kapitalgesteuerten Medien. Das alles in einer Welt, die noch nie so reich an ökonomischen Ressourcen war. Es besteht ein wechselseitiger Zusammenhang von seelischer Gesundheit (oder menschlicher Reife) und den gesellschaftlichen Verhältnissen, im engeren Umfeld wie weltweit. Das eine bestimmt das andere - das Sein das Bewusstsein und das Bewusstsein das Sein. Die (Besitz-, Macht-, Konsum-, Spaß-) Suchtgesellschaft schafft sich ihre Ordnung, und diese ist zugleich Ausdruck der Störung und verstärkt sie. Die scheinbar Gesündesten hinsichtlich Anpassung und Einfluss gehören, in ihrer Wirkung auf das Zusammenleben und die ökologischen Grundlagen, nicht selten zu den Kränksten. " -- Ende des Zitats --.

Handlungsbedarf: Es ist angebracht, hinsichtlich der Arbeitslosigkeit, der Funktionalität der Verwaltungen und des Rechts- und Gesundheitswesens von einem nationalen Notstand zu sprechen, um in diesen wichtigen Angelegenheiten therapeutischen Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Solchen Fehlentwicklungen sind Demokratiestandards entgegenzustellen, die konsequent auf die gelebten allgemeinen berechtigten Interessen der Bürger ausgerichtet sind

Politischer Reformdruck entstand in Deutschland in der Regel bei Geldmangel und die Reform befasste sich vorrangig mit Geldbeschaffung für den Finanzausgleich. Derartige Reformen sind geeignet, Fehlentwicklungen finanziell weiter zu unterstützen.

Erforderlich sind strukturelle Maßnahmen (Reformen), die die realitäts- und zielbezogene Optimierung der Systemfunktionen auf die allgemeinen Interessen der Bürger gewährleisten. Solche Reformen kosten wenig Geld, fördern die Wirtschaft und stabilisieren die sozialen Systeme.

Es bedarf der Umorganisation der genannten Bereiche auf selbstentwicklungsfähige Strukturen. Die Führungsebenen haben diese Leistungspotenzen nachzuweisen. Die Grundlagen hierfür sind bekannt, es sind die für nachhaltige Unternehmensführung, es sind die Grundlagen des Umfassenden Qualitätsmanagements.

Es bedarf der Einsetzung konkreter Institutionen, die das gesellschaftliche Umfeld auf Konformität mit allgemeinen und berechtigten Interessen der Bürger hin überprüfen und mit Durchsetzungskraft auf Verbesserungen drängen können. Die genannten Systeme sind hinsichtlich Zielstellung und Gewährleistung der Selbstoptimierungsbedingungen zu überwachen. Die allgemeinen Bürgerinteressen sind zu formulieren und mit gebührendem Gewicht in die Öffentlichkeit und an Entscheidungsstellen zu tragen.

-Strukturreformen zur Demokratieförderung kosten vergleichsweise wenig Geld und bringen über höhere und bürgerorientierte Funktionalität mehr Rechtstaatlichkeit, Wirtschaftlichkeit und soziale Sicherheit.
- Wenn die deutsche Demokratie mit den hier ausgewiesenen Schwächen heute als ein Musterland der Demokratie gilt, dann würde Deutschland mit dem Entwickeln weitergehender Demokratiestandards eine Vorleistung im Rahmen der europäischen Union erbringen, von der die gesamte Union im deutschen Interesse profitieren könnte.

Ein Lösungsvorschlag:: Bisher sind mit dem Amt des Bundespräsidenten vor allem repräsentative Funktionen verbunden. Dem Amt des Bundespräsidenten könnten Einrichtungen der angewandten Demokratieforschung mit dem Ziel der Demokratieförderung unterstellt werden. Diese Einrichtungen sollen ausdrücklich parteienunabhängig arbeiten und nachhaltig forschend, prüfend und fordernd auf die funktionelle Stabilisierung und Optimierung der demokratischen Prozesse einwirken. Die Aufgabenbereiche solcher Institute würden sinnübertragen denen des in dieser Webseite vorgeschlagenen Versicherteninstituts für den Bereich der Gesundheitsversorgung entsprechen (siehe "Gesundheitsreform -aber wie?"/ wesentliche Ansatzpunkte für durchgreifende Reformen/ Versicherteninstitut).
Umfassendes Qualitätsmanagement - ob für Unternehmen oder demokratische Prozesse - lässt sich ohne die aktive Förderung durch den "Chef" bzw. die "Chefin" und die Führungsgremien nicht umsetzen. Die Demokratieförderung verdiente es, vom Bundespräsidenten zur Chefsache gemacht zu werden.

Die Verfassung ist das Grundgesetz für die demokratische Ordnung in der Bundesrepublik. Das Verfassungsgericht sorgt für die Einhaltung dieser Grundordnung, sofern jemand vor dem Verfassungsgericht für die Einhaltung der Ordnung klagt. Mit der Voraussetzung der Anrufung durch Klage ist die Funktion des Verfassungsgerichts als Überwachungsorgan aber eingeschränkt. Vorschlag: Der Bundespräsident sollte im Zusammenhang mit der Arbeit der Institute Anfragen an das Bundesverfassungsgericht stellen dürfen mit dem Ziel der gerichtlichen Entscheidung. Auf diesem Wege kann die Beseitigung von Defiziten hinsichtlich der bürgerlichen Grundrechte durch das Verfassungsgericht unkompliziert eingefordert werden.

Blick auf die EU:: Werden die bisherigen gesellschaftlichen Systeme den Anforderungen in Deutschland schon nicht gerecht, so sind diese unter den Anforderungen der neuen Ungleichgewichte in der EU erheblich neu überfordert. Forschung und Entwicklung zur Demokratieförderung und an Demokratiestandards in Deutschland sind auch aus diesen Gründen dringend geboten und hätten über Deutschland hinaus im Rahmen der Europäischen Union große Bedeutung für Stabilität, Wirtschaft und soziale Sicherheit.
Deutschland sollte seinen Ruf als Musterdemokratie neu erwerben.




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Demokratiedefizit Arbeitslosigkeit:

Die Fähigkeiten zu Rationalisierung und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen für die Massenarbeitslosigkeit. Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe der Vollbeschäftigung führen könnte. Wiederbeschäftigte sind Kunden für die Wirtschaft, sind Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive - weniger anfällig für Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität, ..., ein Gewinn für eine demokratische Gesellschaft.

Aktuell: Massenarbeitslosigkeit, ein nationaler Notstand.
Anfgang Februar 2005 fällt etwas mehr Licht auf eine alte Situation: 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland! Nicht gezählt wurden 1,5 Millionen ABM-Beschäftigte, nicht gerechnet wurden die bestimmt 1 Million Menschen im Vorruhestand. Wer mit einer verlängerten Lebensarbeitszeit liebäugelt, sollte zuvor ein Arbeitslosenproblem von 7,5 Millionen lösen.

Das Strukturproblem unserer Zeit ist die massenhafte Freisetzung von Arbeitskraft durch Rationalisierung und Globalisierung. Das High-Tech-Land Deutschland wird nie wieder alle seine Bürger im arbeitsfähigen Alter für eine 40-Wochenstunden-Arbeit benötigen. Es ist die Erfahrung der letzten drei Jahrzehnte, dass Konjunktureffekte hinsichtlich des Beschäftigungsgrades von Rationalisierungswirkungen mehr als kompensiert werden. In keiner Konjunkturphase dieses Zeitraumes kam es zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit, im Gegeneil: Jede folgende Konjunkturphase hinterliß am Ende eine höhere Arbeitslosigkeit als die vorangegangene. Die massive Förderung durch Steuererleichterungen für die Wirtschaft im letzten Jahrzehnt hatte keine Mehrbeschäftigugn zur Folge. Hinzu kommt das bekannte Globalisierungsdilemma: Globalisierung ermöglicht der deutschen Wirtschaft Extraprofit durch Produktionsverlagerung in Billiglohnländer. Die global mobile deutsche Wirtschaft hängt die bestenfalls deutschlandweit mobile Erwerbsbevölkerung ab. Massenhafte Arbeitslosigkeit bedingt Kaufkraftminderung und hat Binnenkonjunkturschwäche zur Folge.


Die Massenarbeitslosigkeit wirkt, wie in der Darstellung skizziert, wie ein Seuchenvirus auf die Gesellschaft und ist seit Jahren die Hauptursache für eine Vielzahl verbundener Missstände in Deutschland. Das Problem Massenarbeitslosigkeit wird weiter grob unterschätzt. Die Vielzahl von Symptomen der sozialen Destabilisierung und Entgleisungen werden immer noch als Einzelphänomene beklagt, ggf. symptombezogen behandelt. Es gilt, die Hauptursache Arbeitslosigkeit zu benennen und zu beseitigen und damit die Voraussetzungen für soziale Stabilität wiederherzustellen.
Bis heute sollen Bürger glauben, dass allein eine Konjunktur Heilung bringe. Dieser Irrglaube, so scheint es, wird als Zweckoptimismus von Politik und Wirtschaft trotz besserer Einsicht gepredigt. Die Konjunktur ist erkennbar da im zweiten Halbjahr 2006 mit teils riesigen Gewinnen der Unternehmen. Eine entsprechende Nachfrage nach Arbeitskraft gibt es nicht und ist auch nicht in Sicht. Es sollte von einer Hochleistungswirtschaft, die auch ohne zusätzliche Mitarbeiter auskommt, nicht freiwillig die Schaffung von Arbeitsplätzen erwartet werden. Es gilt, auf politischem Wege Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Arbeit für die Wirtschaft den gebührenden Wert erhält. Eine Verknappung der Arbeit durch verkürzte Arbeitszeit kann dies z.B. leisten. Die Fähigkeit zu immer rationelleren Entwicklungs-, Fertigungs-, und Dienstleistungsmethoden ist Glück und Chance für die Menschheit. Dass die deutsche Gesellschaft mit diesem Reichtum nichts besseres anzufangen weiß, als die soziale Ausgliederung großer Bevölkerungsanteile zu beobachten, zu begleiten und zu beklagen, steht nicht für gesellschaftliche Intelligenz.
Im Oktober 2006 findet das anhaltende massenhafte Abgleiten von Bürgern in prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen unter den Begriffen "Prekariat" und "Unterschicht" eine scheinbar überraschte politische Öffentlichkeit. Diskutiert wird, ob die Begriffe gut gewählt sind und ob damit eine eher linke oder konservative politische Sicht widergegeben wird. Auf Ursachen bezogener Handlungsbedarf, insbesondere unkonventionelle Maßnahmen zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit .werden bisher nicht einmal artikuliert.

Thesen:
- Die Fähigkeiten zu Rationalisierung und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen für die Massenarbeitslosigkeit.
- Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe der Vollbeschäftigung führen könnte.
- Der objektive wirtschaftliche Reichtum Deutschlands erhält sich und verteilt sich am effektivsten über die Arbeitstätigkeit der Bevölkerung im ersten Arbeitsmarkt.
- Deutschland hat kein Konjunkturproblem, es hat das Problem, die vorhandene Arbeit zu verteilen.
- Massenarbeitslosigkeit belastet die Gesellschaft: Kosten für Unterhalt, bedingte Krankheiten, Depressionen, Drogenprobleme, Kriminalität, Kinderarmut, Altersarmut und entsprechende nachhaltige Soziallasten, Destabilisierung der gesellschaftlichen Ordnung.


Arbeitszeitdynamik und "Magdeburger Alternative":
Die Wirtschaft blickt auf den Arbeitsmarkt wie auf den Markt eines im Überfluss vorhandenen und entsprechend billigen Rohstoffes und sie geht mit dieser "Rohstoffmasse" entsprechend um. Dem einzelnen Unternehmer ist daraus kein Vorwurf zu machen, denn er handelt nach den Gesetzen des Marktes, der im Falle der massenhaft angebotenen Arbeit eben leider nicht reguliert ist. Die Lösung dieses Problems bedarf einer Politik, die Beschäftigungssicherung als einen Grundpfeiler der Demokratie erkennt und mit höchster Priorität durchsetzt. Wo ist die politische Kraft, wo sind die Gewerkschaften, die eine Verkürzung der Arbeitszeit bei entsprechend geringerer Entlohnung durchsetzen, bis die Arbeitslosigkeit auf ein ausreichend niedriges Niveau abgesenkt ist? Die Folge wäre fast automatisch eine soziale, finanzielle und auch marktwirtschaftliche Gesundung der Gesellschaft. Die gesteuerte Verknappung der Arbeitskraft lässt deren Wert wieder steigen. Unter dem Modell einer Arbeitszeitdynamik ließe sich sogar ein Grundrecht auf Erwerbstätigkeit in die Verfassung schreiben ohne marktwirtschaftliche Mechanismen einzuschränken. Arbeitszeitdynamik soll auch bedeuten, dass tarifvertraglich mehr gearbeitet und verdient werden muß oder darf!, wenn dies die Gesamtbeschäftigungslage fordert bzw. zuläßt. Hier bedarf es eines dringenden Paradigmenwechsels.

Das Modell der Arbeitszeitdynamik ist nicht neu. Es wurde u.a. von P. Hartz bei VW erfolgreich praktiziert. Hier wurden alle Mitarbeiter zu Betroffenen gemacht. Für den Berliner öffentlichen Dienst wurden bereits 2003 die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gekürzt und dafür betriebsbedingte Kündigungen bis 2012 ausgeschlossen. Damit gibt es für Industrie und Behörden erfogreiche Beispiele, wie durch Sicherung von Arbeitsplätzen sozialer Ausgeleich, wenn nicht sozialer Frieden gewährleistet werden kann. Es ist dringend erforderlich, den Arbeitsnotstand öffentlich zu erklären, alle zu Betroffenen zu machen und die Arbeitszeitdynmik politisch durchzusetzen.
Das schnelle Argument gegen diese Lösung, dann reiche das untere Ende der Einkommensskala nicht mehr zur Existenzsicherung, ist leicht zu entkräften. Eine Förderung unterer Einkommen ist weit billiger, als Menschen in Untätigkeit die Existenz zu sichern. Ein schlüssiges und praktikables Konzept hierfür wurde bereits 2002 von den Professoren Ronnie Schöb u Joachim Weimann mit der "Magdeburger Alternative" vorgelegt (siehe auch "Arbeit ist machbar" www.arbeitistmachbar.de ). Zu beklagen sind mangelnde Beweglichkeit, Änderungswille und Kompetenz von Partei-, Regierungs- und Verwaltungsstellen für die Bewältigung der Herausforderungen durch die Massenarbeitslosigkeit.

Verlängerte Arbeitszeit und Renteneintrittsalter mit 67 - ein Widersinn bei Massenarbeitslosigkeit!
Allen Parteien und den Gewerkschaften ist der Vorwurf zu machen, das Demokratiedefizit Arbeitslosigkeit nicht oder nur mit ungeeigneten Mitteln anzugehen. Im krassen Gegensatz zu den Erfordernissen dieser Zeit fordern heute "die Wirtschaft" und die ihr nahestehenden Parteien die Ausweitung der Arbeitszeit, um angeblich über beflügelte Konjunktur Arbeitsplätze schaffen zu können. Im öffentlichen Dienst mancher Länder soll zum gleichen Lohn mehr gearbeitet werden, um angeblich die erforderlichen Leistungen bezahlen zu können. Weder werden damit die gravierenden Effizienzdefizite in den Verwaltungen beseitigt, noch wird etwas gegen die Massenarbeitslosigkeit getan. In ähnlicher Ferne von der gegegwärtigen Realität gibt es Politiker, die die Verlängerung der Lebensabeitszeit fordern, um die Rentenkassen zu entlasten - wohl wissend, dass derzeit kaum jemand bis zum 65. Lebensjahr tatsächlich arbeiten kann. Die inzwischen (2006) etablierte Große Koalition will dieses Ziel sogar mit gerafftem Zeitplan durchsetzen, ohne die Voraussetzung der Arbeitsmöglichkeiten für die Bürger bedacht und gewährleistet zu haben. Im Gegenteil: Während in Finnland Unternehmen erheblich zur Kasse gebetern werden, wenn sie ältere Bürger entlassen, werden in Deutschland 2006 noch massenhaft ältere Bürger staatlich geförderert, d.h. auf Kosten der Steuerzahler, in die Arbeitslosigkeit des Vorruhestandes entlassen. Widersinniger geht es kaum noch!
Die Entscheidung für das Renteneinstiegsalter 67 hat die Bundesregierung Ende November 06 ohne bemerkenswerte Auseinandersetzung und öffentliches Interesse getroffen. Dabei ist die Entscheidung gravierend unausgewogen. Der Einstieg in das verlängerte Renteneinstiegsalter beginnt 2012 schrittweise. Er hat gravierende Folgen für Bürger ohne Arbeit im Alter. Während die ausgesetzte Rente den Einzelnen unerbittlich trifft, ist die beschlossene beabsichtigte Ausgleichsmaßnahme, eine Förderung von Arbeit von Bürgern 50+ durch einige hundtert Millionen Euro eine wachsweiche Alibientscheidung, marktwirtschaftlich wie sozioökologisch unplausibel und völlig unzureichend. Hier wurden von der Regierung Sparentscheidungen getroffen, wurden Altersarmut durch Arbeitslosigkeit billigend in Kauf genommen. Während eine künstliche Verknappung der Arbeitskräfte zur Wertschätzung älterer Arbeitnehmer führen würde, werden bei Förderung älterer Arbeitnehmer gerade diese Arbeitnehmer erst freigesetzt werden, um anschließend staatliche Hilfen in Anspruch nehmen zu können. Leider ist zu vermuten, dass das Parlament die Regierungsentscheidung durchwinken wird.
Bei beseitigter Massenarbeitslosigkeit und ausreichend Arbeitsangeboten wäre es weder eine Zumutung für die Bürger, für angemessene Löhne 40 Stunden zu arbeiten noch bei erhöhter Lebenserwartung bis zum 67. Lebenjahr zu arbeiten. Die demografische Entwicklung in Deutschland lässt langfristig einen steigenden Arbeitskräfte-Bedarf pro Kopf der Bevölkerung erwarten. Für die heutige Generation wäre bei geringem Arbeitsbedarf von Wirtschaft und Verwaltung die Verteilung der Arbeit durch verkürzte Arbeitszeit eine arbeitsmarktgerechte, ökonomisch sinnvolle und sozial heilende Maßnahme. .Ohne diese Maßnahme wird der gesamtgesellschaftlche Schaden um so größer sein, je länger die gegenwärtige Situation politisch untätig ausgesessen bleibt.

Keine Entwarnung bei Konjunktur:
Dass Deutschland seit Jahren Exportweltmeister ist und diese Position weiter ausweitet, muß als Zeichen einer bereits anhaltenden Wirtschaftskonjunktur gewertet werden. Die kräftig anziehende Konjunktur im Herbst 2006 hat zu einer gewissen Belebung des Arbeitsmarktes geführt. Das Bejubeln einer offiziellen Arbeitslosenquote, sehr knapp unter 4 Millionen, ist unangebracht, da die Angaben weiterhin geschönt gemacht werden. Schon die "Ein Euro Jobber" in einer Zahl von über 300000 sind definitionsgemäß nicht Resultat des Arbeitsmarktes sondern Ergebnis einer der Formen aktiver Arbeitslosenhilfe.
Im Jahre 2006 wurden vielerorts Betriebsbelegschaften unter der Androhung der Arbeitslosigkeit dazu veranlasst, der unbezahlten verlängerten Arbeitszeit zuzustimmen. Solche Maßnahmen werden bald zur zur Freisetzung oder Einsparung von Arbeitskräften führen.
Dabei pokert die Wirtschaft um kurzfristige Gewinne und sägt an dem Ast, von dem sie künftig ernten will. Beschäftigte und Wiederbeschäftigte in Deutschland sind Kunden für die Wirtschaft, sind Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive - weniger anfällig für Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität, Armut, Extremismus..... , sind Vorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen demokratische Gesellschaft. Der freien Wirtschaft sollte der Absatzmarkt in Deutschland nicht gleichgültig sein. Eine nachhaltige Unternehmerpolitik auf Bundesebene sollte einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt anstreben. Ohne auseichend Kunden gibt es keine Binnenkonjunkturentwicklung.
Die Bundesregierung sollte ein nachhaltiges Arbeitsmarktkonzept durchsetzen, das auch dann einen ausgeglichenen Arbeitsmarkt sichert, wenn Deutschland nur durchschnittliche Exportleistungen erbringen würde. Träfe das heute zu, dann hätten wir mit schweren Depressionen, sozialen Krisen, ggf. Extremismus und Gefährdung der Demokratie zu rechnen.

Strukturdefizit in der Interessenvertretung der Arbeitslosen:
Der Sinn der Arbeitslosenversicherung wurde bisher in der finanziellen Unterstützung für den Fall einer vorübergehenden Arbeitslosigkeit gesehen. Entsprechend gibt es lediglich eine Verwaltung der finanziellen Mittel, nicht jedoch eine politisch bemerkenswerte Kraft, die sich durchsetzungsfähig mit der Abwendung von Arbeitslosigkeit befasst. Die Situation der Arbeitslosen ist vergleichbar mit der Situation der Patienten im Gesundheitswesen. Die Krankenversicherten finanzieren mit erheblichen Beiträgen die Gesundheitsversorgung in Deutschland, haben aber keinen nennenswerten organisationsgestützten Einfluß auf die Gestaltung des Systems, - siehe: Gesundheitsreform - aber wie? .
Auch für den Fall der Arbeitslosigkeit gilt: Auftraggeber für ein System zur Abwendung von Arbeitslosigkeit sind die Beschäftigten in Deutschland mit ihren finanziellen Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung. Für ein solches System zur Abwendung von Arbeitslosigkeit gibt es bisher nicht einmal eine Zielstellung, es gibt auch keinen Dachverband der Beschäftigten, der sich einer vergleichbaren Zielstellung verpflichtet fühlt. Gewerkschaftsverbände wären hierzu prädestiniert, verstehen sich aber als Vertreter der arbeitenden Beschäftigten. Gewerkschaftsbeitrag ist eben nicht Arbeitslosenbeitrag!?. Es handelt sich hier um ein schicksalhaftes Defizit, das die Sprachlosigkeit der Arbeitslosen in der deutschen politischen Landschaft erklärt und das bei der gegenwärtigen Massenarbeitslosigkeit hervortritt. Ein System zur Abwendung von Arbeitslosigkeit müsste im Interesse von marktwirtschaftlichen Bedingungen die Arbeitskraft in Deutschland verknappen, damit der Wert der Arbeitskraft durch Nachfrage wieder steigt. Erst unter den Bedingungen einer gesunden Arbeitskraftnachfrage wird eine der Wirtschaftsleistung gerecht werdende Bezahlung durchzusetzen sein, werden Arbeitgeber in die Ausbildung von Jugendlichen und in die Weiterbildung der Mitarbeiter investieren. Zum Modell der Arbeitszeitdynamik, wie oben beschrieben, sehen wir hinsichtlich einer kurzfristigen Wirkung bisher keine Alternative. Was nützt es, wenn Wirtschaftsforschungsinstitute bis 2009 lediglich die Chance für eine Verminderung der Arbeitslosenzahl um eine Million Arbeitslose sehen, wenn, wie oben dargestellt, sofort und später ein Bedarf von 7,5 Millionen Arbeitsplätzen besteht?

Maßnahmen wie ABM, Ein-Euro-Jobs und Ich-AGs sind durchaus förderlich, wenn die Arbeitslosigkeit gering ist. Zu Zeiten des massenhaften Mangels von Arbeit sind es Scheinaktivitäten mit riesiger Kostenbelastung für die Steuerzahler. Sobald diese Maßnahmen sinnvolle Arbeit fördern, entziehen sie widersinnigerweise dem ersten Arbeitsmarkt Arbeit, haben folglich eine Störfunktion.




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Gesundheitsreform - aber wie?

Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme. Aber dieses System ist zu teuer und weist erhebliche Effizienzdefizite auf. Warum werden Reformen stets von der Politik erwartet? Wo ist die Kompetenz der Ärzteschaft? Welches ist die Institution der Versicherten und welches sind die Forderungen der Versicherten an das System der Gesundheitsversorgung?

Die deutsche Gesundheitsversorgung im internationalen Vergleich:
Eine Systembewertung: Der mit 300.000 Mark dotierte Carl Bertelsmann-Preis für vorbildliche Leistungen im Gesundheitswesen ging im Jahr 2000 zu gleichen Teilen in die Schweiz und in die Niederlande Dr. Mark Wössner, Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, zum deutschen Gesundheitswesen: Die Leistungen liegen im internationalen Vergleich zurück, bei den Kosten nimmt Deutschland aber eine Spitzenposition ein. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt nicht mehr! Zu den wesentlichen Gründen zählt die große Angebotsdichte: Die Ärztezahl ist weit überdurchschnittlich und die Zahl der Akutbetten höher als in allen Vergleichsstaaten. "Unsere Landsleute gehen dreimal häufiger zum Arzt als die Schweden und bleiben doppelt so lange im Krankenhaus wie unsere nördlichen Nachbarn". Dennoch seien dort die Lebenserwartung und die Zufriedenheit mit der Gesundheitsversorgung deutlich höher. Zudem kritisierte Wössner die verkrusteten Strukturen, den mangelnden Wettbewerb und die Ineffizienz im deutschen Gesundheitssystem. Die Folge sei eine Verschwendung von Ressourcen. So würden jedes Jahr Arzneimittel im Wert von vier Milliarden Mark auf den Müll geworfen. 50 Prozent der Röntgenuntersuchungen seien überflüssig. Wössner forderte die Gesundheitspolitiker und Verbandsvertreter auf, nicht weiter an den Symptomen herum zu kurieren, sondern das System grundlegend zu reformieren und für größere Transparenz zu sorgen. Dabei könnten die herausragenden Modelle in der Schweiz und den Niederlanden wertvolle Orientierung geben.
Diese und ähnliche Einschätzungen waren im Jahre 2000 nicht neu und sind bis heute aktuell. Sie fordern auf, die Systemeffizienz zu verbessern. Im Gegensatz zu dieser Orientierung dominiert in der deutschen Gesundheitspolitik immer wieder die Frage, wie den steigenden Gesundheits- und Arzneimittelkosten durch immer höhere und neue Zahlungen der Versicherten Rechnung getragen werden kann.

Wesentliche Schwachstellen des Systems der Gesundheitsversorgung:
1. Es gibt ein gravierendes Führungsdefizit auf der Auftraggeberseite (Der Versicherten).
2. Es gibt ein gravierendes Defizit der Verantwortungswahrnehmung durch die Ärzteschaft.
3. Die Krankenkassen können den von ihnen hinsichtlich der Systemfunktion erwarteten Aufgaben nicht gerecht werden.
4. Es gibt Kostenerstattungsverfahren, die eine Bevorzugung und Leistungsausweitung von gut honorierten Verfahren zulassen. Solche Abrechnungsverfahren behindern die Orientierung auf effektive und kostengünstige Behandlungsverfahren.
5. Das SGB gibt die Bedingungen vor, die zu den Defiziten 1.bis 4 führen und ist diesbezüglich zu reformieren.
6. Die bisherige Ausrichtung am Umfassenden Qualitätsmanagement ist sowohl system- als auch einrichtungsbezogen unbefriedigend.
7. Die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelkosten sind weiterhin außer Kontrolle. Solange die Ärzteschaft sich nicht aus der Umarmung der Pharmaindustrie befreit, solange sie selbst nicht für effizienten Einkauf sorgt und die effiziente Verwendung organisiert, kann sie keinen höheren Anteil an den Gesundheitskosten .erwarten. Auch vor diesem Hintergrund werden die Versicherten als Auftraggeber wenig Verständnis für Ärztestreiks aufbringen.

Die Defizite in abstrakter Verallgemeinerung: Selbstoptimierung ist behindert: Eine ganze Reihe von Bedingungen, die Selbstoptimierung fördern, sind unzureichend ausgeprägt, "das System ist verkrustet". Führungsdefizit: Unbefriedigender Einfluß der Auftraggeber / Versicherten auf Zielstellung, Anforderungen und Gestaltung des Systems. Treibende Kräfte orientieren nicht konsequent auf die Ziele!

Wesentliche Ansatzpunkte für durchgreifende Reformen der Gesundheitsversorgung

1. Dachorganisation der Versicherten (denkbar wäre: Deutscher Krankenversicherten-Dachverband (DKD)): Das Recht und die Pflicht zur gesundheitspolitischen Vertretung der Versicherten wird an eine starke Versichertendachorganisation übertragen. Die bisherigen Krankenversicherungen beteiligen sich, die Dachorganisation beratend, an der Versichertenvertretung. Die Versichertendachorganisation setzt Ziele und stellt Anforderungen an das System der Gesundheitsversorgung. Sie prüft die Aktualität der geltenden Gesetze und fordert gegebenenfalls Gesetzesänderungen. Sie ist Vertrags- und Verhandlungspartner für die Dachorganisation der Ärzteverbände. Die Dachorganisation legt die Höhe des Gesamtbudgets fest und verhandelt mit der Ärzteschaft über Art und Höhe von Teilbudgets. Hinsichtlich der Leistungen, die die Versicherten für das Budget fordern, orientieren sie sich an effektiven Modellen der Gesundheitsversorgung auf der Erde. Die Versichertenorgnisation kann zur Durchsetzung ihrer Forderungen im Falle von Leistungsverweigerungen den entsprechenden Leistungsbereich anderen Leistungserbringern, auch aus anderen Ländern der EU, anbieten. Die Versichertendachorganisation fordert, dass sich das System der Gesundheitsversorgung unter dem Druck der begrenzten Mittel, der Eigenständigkeit der beteiligten Unternehmenseinheiten und unter der Gestaltungskraft der Ärzteschaft selbst organisiert und selbst optimiert. Der Dachverband der Versicherten wird aus den Krankenversicherungsbeiträgen der Versicherten finanziert

2. Versicherteninstitut: Hinter der Dachorganisation der Versicherten sollte ein Versicherteninstitut stehen, das vorrangig Überwachungsfunktionen für das System der Gesundheitsversorgung übernimmt und sich methodisch in hohem Maße am Umfassenden Qualitätsmanagement auf Systemebene orientiert. Dieses Institut wird aus dem Gesundheitsetat bzw. aus Beiträgen der Versicherten finanziert und fördert auch eigenständig Verbesserungsprojekte.
Merkmale und Leistungen des Versicherten-Instituts (VI): Das VI hat für die Auftraggeberinteressen der Versicherten die Fachkompetenz zu erarbeiten und stets aktualisiert verfügbar zu halten. Es hat ähnlich strategisch zu denken wie eine Konzernleitung, die ihren Konzern zur erfolgreichen Selbstentwicklung befähigen will. Der Auftraggeber muß wie die Konzernleitung Zuverlässigkeit für die Auftragserfüllung fordern und er muß die Organisation des Systems, die Organisation und Qualität der Funktionsabläufe überwachen und prüfen, ob die Ergebnisse zuverlässig den Auftragsanforderungen entsprechen. Das Umfassende Qualitätsmanagement ist Arbeitsgrundlage gleichermaßen für das Führungsorgan der Ärzteschaft, für jeden Dienstleister und für die Dachorganisation der Versicherten. - Das VI arbeitet analysierend und bewertend am System der Gesundheitsversorgung, es erarbeitet Vorschläge zur Gestaltung und zur Administration aus. Es überwacht, ob die aktuelle Sozialgesetzgebung noch den Interessen der Versicherten entspricht und stellt fest, welche Gesetzesveränderungen eingebracht und durchgesetzt werden sollten. Ein wirksames Mittel der Systembeobachtung - und Überwachung ist die Erfassung der Schnittstellengestaltung zwischen den Einrichtungen, deren Überprüfung und Bewertung. - Das VI versteht sich als QM-begleitende Institution, die insbesondere Verbesserungspotenzen im System erfasst und deren Ausschöpfung fordert und fördert. - Das VI überwacht mit Hilfe von Audits mindestens stichprobenartig und bei gegebenen Anlässen Einrichtungen des Gesundheits-, Pflege- und sozialen Netzes, ob diese hinreichend nach den Richtlinien des UQM arbeiten. Mängel können zum Verlust der Arbeitsberechtigung in der Gesundheitsversorgung führen. - Das VI arbeitet systematisch mit Vertrauenspersonen in den Einrichtungen und mit Patienten - und Versichertenvertretern zusammen. Das VI initiiert und fördert Modelle für neue Varianten der Dienstleistung, die deutlich höhere Effizienz versprechen. Das VI bewertet und vergleicht Systeme / Regionen der Gesundheitsversorgung hinsichtlich Gesundheitszustand, Leistungsgestaltung und Kostenentwicklung. Das VI wird aus dem Gesundheitsetat bzw. aus den Beiträgen der Versicherten finanziert und fördert auch eigenständig Verbesserungsprojekte.

3. Zur Finanzierung der Dachorganisation der Versicherten und des Versicherteninstituts Indem der Versicherte seinen erheblichen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, darf er annehmen, dass im Rahmen dieses Beitrags seine diesbezüglichen Interessen hinreichend verfolgt werden. Das ausgewiesene Defizit der Interessenvertretung der Versicherten muß als Schlüssel- und Führungsproblem des Systems der Gesundheitsversorgung angesehen werden. Die Institutionen der Krankenversicherungen haben bisher mit Selbstverständlichkeit die Führungs- und Vertretungstätigkeit für die Versicherten aus den Beiträgen finanziert. Mit der Übernahme der Führungsaufgaben durch den Versichertenverband und das Versicherteninstitut gehen auch die diesbezüglichen Gelder an diese Einrichtungen.

4. Krankenkassen gibt es weiterhin als Abrechnungsinstanzen für die Versicherten. Sie haben die Möglichkeit, sich in ihrem Aufgabenbereich an neuen Strukturen von Versorgungsnetzen zu orientieren. Der Wettbewerb sollte zwischen Versorgungsnetzen stattfinden. Die Kassen können wertvolle Koordinierungsarbeit für die jeweiligen Netze leisten.

5. Ärzteschaft und ihr Dachverband: Der ärztliche Dachverband hat die Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und gegenüber dem Dachverband der Versicherten auszuweisen. Die Ärzteschaft trägt die Verantwortung für die optimale Gestaltung des Versorgungssystems bei vorgegebenem Kostenrahmen. Sie hat dazu ein geeignetes strategisches und für die Versicherten transparentes Systemmanangement zu betreiben. Die Versicherten erwarten hohe Effizienz hinsichtlich Qualität und Kosten. Die Versicherten geben weitere flankierende Systembedingungen vor, die die Fähigkeit zur Selbstoptimierung fördern und Fehlleistungen des Systems verhindern. Die Ärzteschaft schlägt die Höhe für das anteilige Budget der Arzneimittel und anderen Medizinprodukte vor und sorgt für geeigneten Einkauf, Effizienz der Verwendung und Kostendisziplin. Die Ärzteschaft hat das Vergütungsprinzip für Gesundheitsdienstleistungen so einzurich-ten, dass das Ziel: "beste Versorgung bei geringst möglichen Kosten" unterstützt wird. Die Arbeits- Rechtssicherheit der Dienstleister ist durch Leitlinien und Standards auf hohem Niveau zu sichern. Die Effizienzreserven in der Gesundheitsversorgung sind noch so hoch, dass jede Absicht von Ärztestreik derzeit unangemessen ist. Effizienzdefizite hinsichtlich Kosten und Behandlung sind von der Ärzteschaft selbst offenzulegen und Problemlösungen selbst zu veranlassen.
Zum angeblichen Ärztemangel: Die Zahl der tätigen Ärzte in Deutschland ist 2006 so hoch wie nie zuvor. Wenn in Teilen Deutschlands und in bestimmten Fachbereichen ein Ärztemangel beklagt wird, dann weist dies auf mangelnde Ausbildungs- und Einsatzsteuerung durch die Ärzteschaft hin.

6.Das BMfG begleitet die "unternehmenspolitischen Abstimmungen" zwischen den Versicherten und der Ärzteschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen und konzentriert sich auf wirklich strategische Fragen. Mit aktuellen Führungsaufgaben des Gesundheitssystems sollte das Ministerium nicht mehr belastet werden.

7. Bedingungen, die Fähigkeiten zur Selbstoptimierung fördern und Fehlfunktionen vermeiden helfen: Die Versichertendachorganisation fordert von der Dachorganisation der Ärzteverbände, das System mit folgenden Eigenschaften und unter folgenden Rahmenbedingungen zu organisieren:
7.1.1. Ein Umfassendes Qualitätsmanagement ist von der Ärzteschaft anzuwenden und nachvollziehbar auszuweisen, um das System der Gesamtversorgung als Netzwerk zu gestalten und weiterzuentwickeln. 7.1.2. Ein Umfassendes Qualitätsmanagement ist von den Leistungserbringern anzuwenden und nachvollziehbar auszuweisen. Die Leistungserbringer haben die Arbeitsteilung im System durch ein nachvollziehbares Schnittstellenmanagement auszuweisen. Die Leistungserbringer müssen mit Auditierungen durch die Auftraggeber bzw. deren Versicherteninstitut rechnen, können ggf. ihr Zertifikat und Ihre Zulassung verlieren.
7.2. Bedingungen des Wettbewerbs und der Leistungsvergleiche sind auf allen Ebenen zu schaffen. Zur Förderung neuer Varianten der Dienstleistung bedarf es Gesetzesveränderungen. Innerhalb der EU sollte es künftig Versicherten möglich sein, zwischen verschiedenen Systemen der Gesundheitsversorgung wählen zu können. Besser als verschiedene Krankenversicherungen in einem Versorgungssystem sind verschiedene Netzwerk-Systeme der Gesamtversorgung. Diese könnten mit objektiven Qualitätsmerkmalen zum Gesundheitszustand der Bevölkerung und der Lebenserwartung in Relation zu den Kosten ihre Leistungsfähigkeit ausweisen. Die Versorgungssysteme und Leistungserbringer werden durch regelmäßige Systembewertungen in der Öffentlichkeit stehen. 7.3. Das System der Gesundheitsversorgung kommt mit begrenzten Kosten (gedeckeltem Budget) aus. Leistungserbringer haben selbstverständlich über die gesamte Mittelverwendung nachvollziehbar Buch zu führen, Patienten haben über erbrachte Leistungen Rechnungsbelege zu erhalten. Ein System von Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Finanzdisziplin ist einzurichten mit Rückstellungen, Sanktionen u.a..

8. Das veränderte Prinzip der Krankenversicherung: - Zugelassene Formen der Krankenversicherung müssen mit dem Einkommensgewicht ihrer Mitglieder am Solidaritätsprinzip teilnehmen. Denkbar sind deutschlandweit standardisierte einkommensabhängige Beitragsabbuchungen (Bürgerversicherung??) an das jeweilige System und dieses gibt entsprechend seiner Effizienz (Wettbewerbskraft) jährliche Rückzahlungen an seine Mitglieder.- Für die Versicherten sind Qualität und Effizienz der Versorgungsleistungen der unterschiedlichen Netzwerke der Gesamtversorgung Kriterien für eine Auswahl des Anbieters. - Alle notwendigen Versorgungsleistungen sind mit den Einnahmen aus der Standardversicherung abzudecken (Standardleistungskatalog). Das Prinzip der Netzwerke der Gesamtversorgung verbietet von selbst die Zersplitterung des Versicherungswesens in mehrere hundert Einzelversicherer.




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Rechtsunsicherheit:

"Deutschland ist ein Rechtsstaat" !? Insbesondere Persönlichkeiten der Politik wiederholen dies immer wieder. Eine "Pisastudie" zur Bewertung des Rechtswesens würde zu einem erschreckenden Ergebnis kommen. Rechtssicherheit ist ein noch zu entdeckender erheblicher sozialer und wirtschaftlicher Faktor.
Zur Veranschaulichung des Problems: Wird im Falle eines Brandherdes die Feuerwehr gerufen, dann wird diese alles tun, um den Brand in kürzester Zeit zu löschen. Sollte ein Feuerwehrmann dagegen den Brand erst richtig anfachen, dann wird er zu Recht seinen Job verlieren.
Wird im Falle von Rechtsfragen die zuständige Instanz der Rechtspflege, ein Rechtsanwalt, in Anspruch genommen, dann muss damit gerechnet werden, dass statt Konfliktabbau konsequente Konfliktpflege betrieben wird bis zur Zerrüttung der anfänglich nur angekratzten geschäftlichen oder privaten Beziehungen. Das Problemchen wird nun als Großbrand zum Gericht geschleppt und dem Richter zugemutet, aus Flammen und Asche eine "gütliche Einigung" herbeizuführen oder "Recht" zu lesen. Dieses widersinnige System ist so stark etabliert, dass es nicht einmal öffentlich hinterfragt und kritisiert wird. Im Gegenteil: Das deutsche Rechtssystem gilt als vorbildlich, da es Demokratie und Freiheit verkörpere.
In den folgenden beiden Überlegungen soll daher klar unterschieden werden, was am deutschen System der Rechtspflege wertvoll und was dringend reformbedürftig ist.
Ein wertvoller demokratischer Grundsatz: Maßstab des Rechts ist, was im Gesetzen, Verordnungen und Verträgen niedergelegt ist. Für die Durchsetzung des Rechts sollen Instanzen sorgen, die unabhängig sind vom Machtapparat eines Staates. Willkür durch mächtige Personen oder Parteien in der Festlegung oder Auslegung dessen, was Recht ist, soll damit ausgeschlossen werden. Angesichts der auf dieser Welt noch zu häufig anzutreffenden offenen oder verdeckten absolutistischen Herrschaftsformen kann der Wert von machtunabhängigen Rechtsinstitutionen nicht hoch genug eingestuft werden!
Schlechte Struktur und Funktion der Rechtspflege: Hinsichtlich der machtunabhängigen Rechtspflege haben sich Strukturen und Funktionen etabliert, die zwar dem demokratischen Anliegen der Form nach genügen, die aber dem Anliegen der Rechtspflege system- und funktionsbedingt schaden. Statt durch Rechtspflege wie Öl im Getriebe wirtschaftliche und private Beziehungen zu fördern, werden solche Beziehungen wie mit Sand im Getriebe behindert, sind Rechtssystem und Demokratie für Missbrauch gefährdet. Im biologisch-medizinischen Sprachgebrauch würden solche Systeme als verhaltensgestört bis neurotisch bezeichnet. Das mit Systemschwächen beladene deutsche Rechtswesen begünstigt seinen Missbrauch. Für Kenner des deutschen Rechtswesens kann es lohnend sein, mit Anwalts Hilfe mit Vertrags- und Rechtsverletzungen Geld zu verdienen.
Das Verhalten im Rechtswesen ist ausgeprägtes Rollenverhalten. Die Regeln ergeben sich aus den Gesetzen und Verordnungen zur Rechtspflege mit ihren Freiräumen.
Das folgende Rollenspiel führt beispielhaft widersinnige Normalität in der Rechtpflege vor Augen: Mitwirkende: Mieter, Vermieter, deren Rechtsanwälte (RA), der Richter und ein Gesetzeskundiger.
Der Spielablauf: Vorgegeben wird ein Problem z.B. im Mietverhältnis der Versuch eines Mieters, ein Mietverhältnis zu minimalen Kosten zu beenden (Aussetzung der Mietzahlung, gesetzeswidrige Kündigung, vorgetäuschte Wohnungsübergabe). Der Vermieter fordert vertrags- und gesetzeskonformes Verhalten. Der Mieter "übergibt" die Angelegenheit seinem Rechtsanwalt und wirkt fortan nur über den Rechtsanwalt. Der RA vertritt konsequent die Interessen des Mieters mit Orientierung auf eine gerichtliche "Klärung". Ab sofort ergibt sich eine Situation der gezielten Nichtverantwortlichkeit: Der Mieter ist "hinter" dem RA verschwunden. Der RA verweigert sich einer Problembehandlung und -Lösung mit dem Hinweis, dass er lediglich seinen Mandanten in Rechtsfragen zu beraten hat. Er stellt gerichtsrelevante Postulate und Ansprüche auf und verweist auf die Entscheidung des Gerichts. In zeitkritischen Geschäftsprozessen ist der Vertragspartner verschwunden. Mit dem Verweis auf die Interessenvertretung seines Mandanten bleiben selbst prüfbare Lügen im Anspruchskatalog der Anwaltschreiben erhalten und werden zum Gericht getragen. Die Prozedur ist auf Eskalation ausgerichtet.
Das Konzept des Mieters: Der Mieter hat eine Rechtsschutzversicherung. Eventuelle Rechtsanwalts - und Gerichtskosten sind so bereits bezahlt. Durch Mietzahlungsaussetzung und vorgetäuschte Wohnungsübergabe wird versucht Geld zu sparen. Günstigster Fall: Wenn die "Gegenpartei" sich aufgrund der Prozessdrohung auf keinen Streit einlassen will, ist das Ziel, mit minimalen Kosten das Mietverhältnis zu beenden, erreicht. Wahrscheinlicher Fall: Der Vermieter fordert geltende Rechte ein, es kommt zur streitigen Auseinandersetzung bis zum Gericht. Der Richter wird erfahrungsgemäß von den Parteien einen Vergleich fordern. Die Nachzahlungen bleiben weit unter den vertragsgemäß zu erwartenden Kosten. Unwahrscheinlicher ungünstiger Fall: Die vollen normalen Kosten am Mietvertragende müssen getragen werden. Bilanz: Der Versuch eines saloppen Ausstieges lohnt sich, ein wirklicher Schaden ist nicht zu erwarten.
Das Konzept, die Sicht des Rechtsanwalts: Er hat die Interessen seines Mandanten zu vertreten. Dafür wird er honoriert, insbesondere für Prozessvertretung. Er habe herauszuarbeiten, wo Recht für seinen Mandanten zu finden ist. Er kann seinem Mandanten sagen, unter welchen Bedingungen das Recht für ihn sprechen würde. Der Mandant muss sagen, ob solche Bedingungen zutreffen. Diesbezüglich werden anwaltliche Schreiben, Klageschriften u.s.w. verfasst. Wenn der Mandant falsche Aussagen macht oder falsche Zeugen angibt, dann liegt das nicht in der Verantwortung des RA. Der RA könne seinen Mandanten nur umfassend zu Situationen beraten, von denen dieser ihm Kenntnis gibt. Äußerungen, Argumente und Schreiben der "Gegenseite" interessieren nur dann, wenn sie die konkreten Ansprüche seines Mandanten in Frage stellen. Es entsteht die Frage, ob ggf. Korrekturen in den Ansprüchen sinnvoll sind. Verhandelt wird nicht mit der Gegenseite, zu den Forderungen und Hinweisen der Gegenseite wird keine Stellung genommen, "verhandelt" oder besser "entschieden" wird vor Gericht. Rechts- u. Vertragsverletzungen des eigenen Mandanten kennt der RA in der Regel nicht bzw. Lässt sie unbeachtet.
Das Problem des Richters: Über Rechtsanwälte werden Schriftsätze zum Gericht transportiert, die den Richter mit einer Vielzahl irgendwie begründeter ggf. mit Lügen und falschen Zeugen durchsetzter Rechtsansprüche überschütten. Im Wust der Darstellungen und Gegendarstellungen verliert der Richter die Orientierung, findet vielleicht unabhängig von der Rechtsfrage Verfahrensfehler und fordert eine gütliche Einigung. Der Richter wird unter diesen Bedingungen darauf achten, die Gerichts-"verhandlung" in straffer Regie zu halten. Auch sieht er sich nicht als Ermittler.
Fazit: Unter dieser Interessenlage und Verfahrensweise wird ausgehend von einer ursprünglichen Meinungsverschiedenheit oder gezielten Provokation mit Anwalts Hilfe kräftig und in der Regel über Monate Konfliktpflege betrieben. Anfangs noch normale Beziehungen zwischen den Parteien sind danach zerrüttet. Am Ende kommt es zu einer "Gerichtsverhandlung", in der der Richter gehalten ist, in wenigen Minuten eine "gütliche Einigung" zwischen den Parteien zu erreichen. Diese Art Vergleiche besiegeln in aller Regel die hochgezüchtete Feindschaft zwischen den Prozessgegnern. Solche Vergleiche widersprechen den Zielen der Rechtspflege, sind jedoch für Richter und Rechtsanwälte Geschäftsgrundlage. Die Frage der Einhaltung des Rechts verliert sich angesichts der Prozeduren des Prozessierens. Im vorliegenden Falle hat der Mieter sein wirtschaftliches Ziel erreicht. Es sollte versucht werden, dieses Spiel als Rollenspiel wirklich zu spielen. Tatsächlich ist dieses aus Sicht der Rechtspflege zielwidrige und damit abwegige Spiel gängige Praxis. Es ist naheliegend, dass die Entgleisung der Rechtspflegepraxis eine vergiftende Wirkung auf die sozialen und geschäftlichen Beziehungen zwischen den Bürgern hat. Viele Bürger zeigen heute ein auffällig aggressives Anspruchsverhalten, wobei die Entscheidungsvorlage: "Das übergebe ich meinem Rechtsanwalt" schnell bei der Hand ist. Unter den gegenwärtigen Bedingungen verspricht schon diese Wortwahl ihre Wirkung als Drohkulisse. Die allgegenwärtige Bedrohung durch mögliche Streitfälle mit Prozessfolge wird zudem werbewirksam von Rechtsschutzversicherern genutzt. So ist ein global agierender Rechtsschutzversicherer stolz auf seine Werbekampagne mit Tiermotiven vom Sommer 2005. Herausragend sind Tiere großer Arten mit ausgeprägten Aggressivität signalisierenden Drohgebärden. Das spiegelt die Situation wider und belebt das Geschäft mit der Angst. Massenhaft rechtsschutzversicherte Bürger übergeben immer mehr Probleme an Rechtsanwälte. Die Fehlentwicklung der Rechtspflegepraxis wird durch das Rechtsschutzversicherungsgewerbe im Sinne eines Teufelskreises gefördert. Steigende Anwalt- und Prozesskosten und steigende Kosten für die Rechtsschutzversicherung machen "Rechtsvertretung" zu einem Privileg von finanzkräftigen Personen.

Der Teufel lacht: Was wollt Ihr ? Seht die Konjunktur und die herrlichen Geldflüsse!.


Beispiel: Wie Defizite der Rechtspflege zur kriminellen "Wertschöpfung" genutzt werden.

Sieben Haftbefehle liegen gegen einen Firmeninhaber vor. Dieser hat sich in seine entfernte EU-Heimatregion zurückgezogen. Damit sind die Haftbefehle für die deutsche Justiz nicht vollstreckbar, der Betrüger bleibt unbehelligt. Der Firmeninhaber ist auch nur als Strohmann vom eigentlichen Geschäftsführer eingesetzt. Dieser, seit Jahren mit Offenbarungseid hoch verschuldet und angeblich zahlungsunfähig, lässt sich vom fernen "Firmeninhaber" mit einem Gehalt auf Sozialhilfeniveau bezahlen. Vom Gehalt kann folglich nicht gepfändet werden. Die Geldflüsse im Unternehmen sind so organisiert, dass die Kassen stets leer sind und der Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungsaktionen regelmäßig erfolglos bleibt. Im Unternehmen fließen aber vor den Augen der Öffentlichkeit erhebliche Bargeldmengen, die auch problemlos zur Verfügung stehen, um mit Rechtsanwalts Hilfe Gläubiger vom Halse zu halten und ein Leben als gut situierter Geschäftsmann und mit Fahrzeugen der Oberklasse führen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat nach einer peinlichen Pflichtübung von "Ermittlung" das Verfahren eingestellt. Das Gewerbeamt teilte mit, es werde den Hinweisen nachgehen und die Angelegenheit sehr ernst nehmen. Das Unternehmen existiert weiterhin und erweckt äußerlich den Eindruck, als hätte es sich seit vier Jahren stabil etabliert.
Sieben Haftbefehle bedeutet, dass sich mindestens sieben Geschädigte (Firmen) über Gerichtsverfahren und damit Gerichtskosten ihre Zahlungsansprüche bestätigen ließen, um mit dem Urteil zwangsvollstrecken zu können.
Wie viele Firmen und Personen wurden und werden weiterhin geschädigt, ggf. ruiniert? Wie viele haben in Resignation zur Leistung der Rechtspflege den "Rechtsweg" besser nicht erst beschritten?

Dieses Beispiel lässt erkennen, welche Förderpotenzen für eine nachhaltige Wirtschaft freigesetzt werden könnten von einer Rechtspflege, die diesen Namen auch verdiente.

Der scheinbare Selbstmord von Jeremiah Duggan (April07)
Manchmal können tragische "spektakuläre" Fälle über eine Publikationswelle eine bundespolitische Dimension bekommen.
Im Todesfall vom 27. März 2003 bei Wiesbaden legten sich Polizei und Staatsanwaltschaft nach auffällig nachlässiger Erfassung der Todesumstände auf Selbstmord fest. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen trotz stichhaltiger Hinweise auf andere Ursachen bald ein. Trotz zunehmend harter Fakten für Mord, die auf privatem Wege zusammengetragen und vorgelegt wurden, waren Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht bereit, die Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Die Ignoranz von hessischer Polizei und Staatsanwaltschaft hat zur Verfassungsbeschwerde der Hinterbliebenen geführt. Da es sich um britische Staatsbürger handelt, um Juden und da ein hochgradig judenfeindlicher Tathintergrund zu vermuten ist, wiegen Nachlässigkeiten der Rechtspflegeinstitutionen besonders schwer. Die Zustände in Deutschland wurden bereits im britischen Parlament behandelt. Vielleicht finden sich jetzt engagierte einflussreiche Politiker / Parlamentarier / Juristen, die nicht nur unglückliche Ausnahmefälle bedauern sondern Systemschwächen erkennen und an deren Korrektur engagiert arbeiten.

Siehe www.justiceforjeremiah.com - Nicholas Becker: Berlin 0049 30 884 72222 post ät becker-conen.de, - Hans Eberhardt Schultz at Haus der Demokratie und Menschenrechte Berlin: 0049 (0) 421 662747 schultz-reimers ät t-online.de,
Wiesenthal-Zentrum unterstuetzt eine englische Mutter::
http://www.kommunikationssystem.de/news/Recht/Wiesenthal-Zentrum-unterstuetzt-eine-englische-Mutter-27835.html

Ursachen bzw. Schwachstellen, die Fehlentwicklungen in der Rechtspflegepraxis begünstigen:

1. Alle Leistungen, die von RA und anderen Instanzen der Rechtspflege erbracht werden, sollten nachweislich der Rechtspflege dienen. Der Nachweis ist ggf. zu erbringen. Eine derartig verbindliche Forderung gibt es bisher nicht.
2. RA sind bisher nicht in erster Linie dem Recht verpflichtet und erst nachrangig den Interessen der Mandanten. Die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gibt keine Priorität vor. Viele Rechtsanwälte sehen sich so als Dienstleister ihrer Mandanten. Je stärker sich Rechtsanwälte vordergründig in der Pflicht der Interessen ihrer zahlenden Mandanten sehen, um so weniger Konflikte werden durch Rechtsverweise abgebaut, um so mehr Streitfälle landen vor Gericht, um so mehr Rechtsanwälte werden durch ungerechtfertigte Leistungsausweitung scheinbar benötigt. Seit 1950 hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in Deutschland alle 15 Jahre verdoppelt. In Frankfurt am Main kommt bereits auf 97 Einwohner ein Rechtsanwalt. (Stand 2006). Diese exponentielle Ausweitung schreitet immer noch ungebremst fort. Die riesige Zahl der in Deutschland tätigen Rechtsanwälte ist Ausdruck des Gegenteils von Rechtssicherheit. Sie ist Ausdruck einer gravierenden Fehlentwicklung, eines nationalen Notstandes. Je konsequenter Rechtsanwälte unabhängige Rechtspflege betreiben, d.h., dem geltenden Recht zum Durchbruch verhelfen, um so weniger Verletzungen des Rechts wird es geben, um so weniger Rechtsanwälte werden benötigt, um so weniger Streitfälle landen vor Gericht.
3. Rechtsauseinandersetzungen zwischen Parteien beginnen bisher nicht pflichtig mit einer Schlichtungsprozedur. Dies sollte zur Pflicht werden. Die Schlichtungsempfehlung sollte ergänzend zur bisherigen Praxis mit Protokoll über die Rechtslage im gegebenen Falle aus der Sicht des Schlichters ausgewiesen werden. Im Falle des Scheiterns haben die streitenden Parteien zu bestätigen, dass Schlichtung stattgefunden hat und dass sie dennoch die gerichtliche Auseinandersetzung wollen. Schlichtungsprozeduren unterscheiden sich grundsätzlich von prozessorientierten Prozeduren.
4. RA sind bisher nicht ausdrücklich zum konfliktvermeidenden Verhalten verpflichtet. Eine solche Verpflichtung sollte per Verordnung vorgegeben werden. Rechtspflege klingt eigentlich wie ein Aspekt des Qualitätsmanagements. Die Realität zeigt aber, dass Rechtsanwälte in erster Linie in Konfliktkategorien denken und handeln statt nachhaltige rechtskonforme Beziehungen zu entwickeln. Sie sind auch bereit, auftragsgemäß ein ausreichend großes Droh- und Konfliktpotenzial gegenüber dem angeblichen Gegner aufzubauen oder aufrechtzuerhalten, so dass der Mandant sogar rechtswidrige Handlungen organisieren oder fortführen kann. Das führt zu unzumutbaren psychischen und Kostenbelastungen für die Bürger, zu Leistungsausweitungen anwaltlicher Tätigkeiten, zur Überlastung von Gerichten und zur Behinderung der nachhaltig soliden Wirtschaft. Der Schaden für Wirtschaft und Gesellschaft ist schwerwiegend.
5. RA haben sich umfassend zu informieren und den Mandanten umfassend über geltendes Recht zu beraten. Das gilt schon jetzt, ist aber nicht geübte Praxis. RA beziehen dies bisher auf die Information, die sie vom Mandanten erhalten, legen sich insofern Scheuklappen gegenüber der Realität an, lassen zu, dass sie durch ihr Verhalten vertrags- und rechtswidriges Verhalten ihrer Mandanten schützen, verkörpern eine konfliktfördernde und provozierende Haltung.
6. Bisher können RA u.E. ungestraft Lügen und falsche Zeugen in den Schriftsätzen zum Gericht transportieren. RA, die nachweislich oder ungeprüft Lügen oder falsche Zeugen zum Gericht transportieren, sollten ihre Zulassung verlieren. Für den rechtsuchenden Bürger ist nicht vorstellbar, in welchem Ausmaß in Anwaltschreiben, Prozessvorlagen und in Verhandlungen vor Gericht gelogen wird und falsche Zeugen präsentiert werden. Im zweiten Schritt ist für den rechtsuchenden Bürger unfasslich, dass Richter diesen Betrug, trotz offenliegender Unterlagen in den Prozessakten, nicht als solchen zurückweisen oder mit Konsequenzen belegen.
7. Leitlinien für die anwaltliche Tätigkeit sind bisher nicht oder unzureichend vorhanden, jedoch dringend erforderlich.
8. Es fehlen ausreichend unabhängige Kontrollorgane für Rechtsanwälte und andere Rechtspflegeinstanzen, auch fehlen ausreichend konkrete Anforderungen an die Instanzen, auf die sich Bewertungen stützen könnten.
9. Es fehlen grundlegende Bedingungen, die das System der Rechtspflege zur Selbstoptimierung befähigen könnten. Seit Jahrzehnten orientieren sich Angestellte des Rechtswesens an Vorschriften, die in vielen Fällen unübersehbar Schaden statt Rechtspflege bewirken. Den Mitarbeitern, meist mit Hochschulausbildung, ist das bekannt. Vorschrift ist aber Vorschrift und ein Verbesserungsmanagement, das im Rahmen der ganz normalen Tätigkeit zu verbesserten Vorschriften führen könnte, scheint es nicht zu geben.
10. Das Beratungsmonopol der Rechtsanwälte behindert das Rechtswissen der Bevölkerung.
11. Rechtanerkennung und Strafe haben auf dem Fuße zu folgen, wenn sie wirken sollen. Für die Organe der deutschen Rechtspflege scheint dieser elementare pädagogische Grundsatz kaum Bedeutung zu haben. Neben dem immensen Schaden, den Geschädigte als schicksalhaft hinnehmen müssen, entwickelt sich eine organisierte Kriminalität, die unter dem Schutz der Latenzzeiten des Rechtwesens ihre Gewinne produziert.
12. Vergleiche vor Gericht sind oft genug die Demütigung dessen, der über das Gericht seinen berechtigten Rechtsanspruch durchsetzen wollte. Der Richter ist gehalten, Vergleiche grundsätzlich zu versuchen. Der Vergleich erspart ihm viel Arbeit der Urteilsfindung und Urteilsbegründung. Die Rechtsanwälte profitieren mit einem höheren Honorar. So wird häufig genug der Rechtsuchende in Streitfällen, in denen es eindeutig nach Aktenlage eine geschädigte und eine schadenverursachende Partei gibt, in der Verhandlung mit geeignetem Druck zu einem Vergleich gebracht. Kleine Formfehler, "Verfahrenskomplexität" und Drohungen der Gegenseite mit Berufung, Gegenklagen und anderen Formen der Prozessausweitung - das Spektrum der für undenkbar gehaltenen Widrigkeiten kann groß sein. Im Zuge der Gerichtsverhandlungen tritt das Ziel des Geschädigten, die Rechtssuche, in den Hintergrund. Es baut sich ein bisher nicht denkbares Schadenszenario auf, das es zu begrenzen gilt. Der Vergleich begrenzt den angedrohten Schaden. Zum bisherigen Schaden, zu Aufwand und psychischer Belastung der Prozessführung kommen nun noch die vergleichsbedingten anteiligen Kosten für Gericht und Rechtsanwalt.
13. Überforderte Richter: Erfüllen Richter die Erwartungen, die die Rechtsuchenden mit einer Gerichtsentscheidung verbinden? Die Antwort fällt negativ aus. Die Fragen: Hat der Richter die Prozessunterlagen wirklich durchgearbeitet? Hat der Richter das Problem in diesem Rechtsstreit erfasst, das Wesentliche vom Unwesentlichen trennen können, Lügen und Drohungen als solche erkennen und werten können? Sind die richterlichen Entscheidungen Ausdruck der Rechtspflege oder eher Alibientscheidungen zur eleganten Erledigung eines Vorgangs?

In welcher Richtung sind Veränderungen erforderlich?

1. Veränderung der Tätigkeitsrichtlinien für Rechtsanwälte:
Aufhebung des kostenpflichtigen Rechtsberatungsmonopols der Rechtsanwälte, Verstärkung des Rechts der Bürger auf kostenlose Rechtsinformation / Beratung, Änderung des Rechtsanwaltsgesetzes so, dass Rechtsanwälte zur ausschließlichen Rechtspflege verpflichtet werden. Einrichtung von Beschwerdestellen über missbräuchliche anwaltliche Tätigkeiten, Einbringen von Verfahrensregeln zum Opferschutz in die Rechtspflege und Prozessordnung, Beschränkung der Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte, Einrichtung von kostenlosen Schiedsstellen für Bürger, die sich mit unangemessenen Anwaltsschreiben konfrontiert sehen. Solange die gegenwärtigen Fehlentwicklungen im Rechtswesen nicht korrigiert sind, werden die angeblich zur Eindämmung der Gerichtstätigkeiten vorgesehenen drastischen Gebührenerhöhungen kontraproduktiv wirken, denn sie machen anwaltliche Tätigkeiten mit allen Missbräuchen attraktiv, erhöhen das Drohpotenzial unberechtigter Anwaltsschreiben, fördern die Kriminalität, satt ihr mit Rechtsschutz zu begegnen und machen den Rechtsschutz der Bürger über Rechtsschutzversicherungen zu teuer. Wo ist die demokratische Institution, die die Fehlentwicklungen des Rechtswesens offen legt, auf Veränderungen drängt und diese durchsetzt?

Maßstäbe für anwaltliche Tätigkeiten: Gesetze und Verordnungen bieten leider wenig Halt, wenn es darum geht, Berechenbarkeit oder Regeln des Vorgehens im Zusammenhang mit Anwaltskontakten bzw. Anwaltsschreiben herzustellen oder zu verlangen. So war die Entdeckung des Vortrags eines Verfassungsrichters zu diesem Thema hilfreich. Einige Passagen seien nachfolgend widergegeben. Dieser Vortrag zeigt auch, dass es dringend notwendig ist, einen entsprechenden Verhaltenskodex als für Rechtsanwälte verbindlich vorzugeben.

Die Anwaltschaft aus der Sicht des Bundesverfassungsgerichts (Festvortrag)
Rudolf Mellinghoff Richter des Bundesverfassungsgerichts http://www.meidert-kollegen.de/pdf/Festvortrag.pdf
Die folgenden Zitate sind Auszüge aus diesem Vortrag

Organ der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass er nicht nur Vertreter privater Interessen ist, sondern darüber hinaus auch an der Seite des Gerichts und der Staatsanwaltschaft an der Rechtspflege mitwirkt. Er hat also eine Doppelfunktion inne, in der er die rechtlichen Interessen seiner Partei zu wahren, aber sich dabei stets seiner Verantwortung gegenüber dem Recht bewusst sein muss. ………

Interessenvertreter seines Mandanten
Auch wenn das Gesetz den Anwalt als Organ der Rechtspflege sieht, ist er doch in erster Linie Interessenvertreter seines Mandanten. Das nimmt die Bundesrechtsanwaltsordnung auf, indem sie den Rechtsanwalt als berufenen unabhängigen Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten bezeichnet. Er ist zu qualitativ hochwertiger Beratung in allen rechtlichen Dingen verpflichtet und hat dabei die Interessen seiner Mandanten konsequent zu vertreten.
Er kann verpflichtet sein, mit allen Mitteln für die Durchsetzung seiner Auffassung vom richtigen Ergebnis zu kämpfen. Dies kann in Strafverfahren bis zur Konfliktverteidigung des Täters durch seinen Verteidiger führen. In der Öffentlichkeit ist das Bild des Anwalts durch den Prozessvertreter vor Gericht geprägt. Viel entscheidender ist aber die Aufgabe des Anwalts, seine Mandanten in schwierigen Rechtsfragen zu beraten und möglichst den Streit vor Gericht durch vorausschauende und konfliktvermeidende Beratung zu verhindern. In einem Staat, in dem alle Lebenssachverhalte verrechtlicht sind, kann diese Funktion des Anwalts nicht hoch genug eingeschätzt werden. …….. ………
In seiner Funktion als Berater seines Mandanten muss der Anwalt jedoch stets unabhängig sein. Dies ergibt sich schon aus seiner Stellung als Organ der Rechtspflege. Es dient aber auch dem einzelnen Mandanten, der sich auf einen unabhängigen Rat verlassen können muss. Dafür ist auch ein gewisses Maß an sachlicher und persönlicher Distanz erforderlich. Lässt es der Anwalt daran fehlen, ist er nicht mehr in der Lage, Mandate mit der erforderlichen Sachlichkeit und Unbefangenheit zu übernehmen.
Ende der Auszüge aus dem Vortrag

Forderungen in Stichpunkten:
Die beiden oben behandelten wesentlichen Merkmale anwaltlicher Tätigkeit,
1. der RA ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,
2. der RA vertritt die Interessen seines Mandanten,
können insbesondere dann kollidieren, wenn ein Mandant ein Paket von Vertrags- / Rechtsverletzungen mit sich trägt und weiterhin begeht. In diesem Falle arbeitet der Rechtanwalt in einer Konfliktsituation.
Bei der Bewältigung dieser Situation helfen dem Anwalt die Forderungen:
- Sorgfältig ermitteln und beraten
- Umfassend ermitteln und beraten
- Distanz wahren
- Unabhängigkeit wahren
- Konfliktpotenzial möglichst verringern
- Mit der anderen Seite zu Beginn der Kontakte Verhandlungen zur Sachstandsklärung und Konfliktvermeidung führen, die andere Seite nicht gleich als Prozessgegner behandeln.
- Prozesse und deren Eskalation vermeiden
- Des Anwalts Vorgehen soll Ausdruck seiner Auffassung vom richtigen Weg und Ergebnis sein
- Das Verweigern der Beratung erwägen

Jeder Anwalt sollte sich in diesem Zusammenhang u.a. folgende Fragen stellen:
1. Durch welche Maßnahmen hat sich der RA sorgfältig und umfassend vom Sachstand, vor allem dem dokumentierten Sachstand in der zu bearbeitenden Angelegenheit in Kenntnis gesetzt (Dokumente anfordern, Befragungen, auf Stimmigkeit / Widersprüche prüfen u.a.)
2. Mit welchen Maßnahmen ist der RA sowohl dem Mandanten gegenüber als auch in Kontakten /Schreiben zur anderen Seite unter Berücksichtigung des umfassenden Sachstandes für eine konfliktvermeidende und prozessvermeidende Verfahrensweise und Lösung eingetreten?
3. Mit welchen überzeugenden Argumenten könnte der RA sein jeweiliges Vorgehen als Ausdruck seiner Auffassung vom richtigen Weg und Ergebnis begründen?
4. Wie wird gewährleistet, falls staatsanwaltliche Ermittlungen im Zusammenhang mit der behandelten Angelegenheit eine Rolle spielen, dass die Rechtfindungsprozesse der Staatsanwaltschaft durch seine Tätigkeit unterstützt werden? Gibt es Vorgehensweisen, die dies bestätigen bzw. belegen?
5. Durch welche Maßnahmen hat sich der RA der Wahrung seiner Unabhängigkeit und Distanz versichert, wenn er Mandanten berät, die auch aktuelle Vertrags- und Rechtsverletzungen begehen?
6. Welche Forderungen bzw. Erwartungen der Mandanten gibt es, so dass das erforderliche Vorgehen nicht mehr Ausdruck seiner Auffassung vom richtigen Weg und Ziel ist? Hier ist Zurückweisung der Beratung zu erwägen.

Wir sind überzeugt, dass ein in dieser Richtung vorgegebener verbindlicher Verhaltenskodex für Rechtsanwälte das Niveau der Rechtspflege in Deutschland deutlich anheben würde.

:

2. Veränderungen der Prozessordnung
- Es werden kostenlose vorgerichtliche Schiedsinstanzen eingeführt, die von streitenden Parteien grundsätzlich in Anspruch zu nehmen sind. Aufgabe dieser Instanzen ist die Bewertung des konfliktvermeidenden Verhaltens der Parteien u. ggf. deren Rechtsanwälte, die Konfliktvermeidung durch Darlegung der Rechtslage, die Schlichtung von Bagatellstreitigkeiten, die Entlastung der Gerichte. Die Schiedsverhandlung wird protokolliert, das Dokument ist Gerichten vorzulegen, die später in Anspruch genommen werden.
- Harte Bestrafung bei vor Gericht erkannten Lügen.
- Richter sollen Leitlinien für die Urteilsfindung zu beachten haben: Im gerichtlichen Prozess hat die inhaltliche Klärung der Rechtsverletzung Vorrang.
In welchem Maße gibt es eine durch Rechtverletzung geschädigte Partei und eine Partei, die den Schaden verursacht hat?
- Für die nachgewiesen geschädigte Partei gelten die Richtlinien des Opferschutzes. Form- und verfahrensbedingte Komplikationen sind vom Opfer fernzuhalten, dürfen die Rechtzuerkennung für das Opfer nicht einschränken. Das Urteil hat auf Ersatz und Schmerzensgeld für den direkt erlittenen Schaden zu erkennen, sowie auf Schadenersatz für den Aufwand der geschädigten Partei zur Durchsetzung der Rechtsposition. Gemeint ist der zusätzlich zu den Rechtsanwaltskoten erforderliche Aufwand an Arbeit, Zeit und Kosten.
- Das Zustandekommen von Vergleichen vor Gericht ist sorgfältig zu protokollieren.

3. Große Justizreform
Seit November 04 wird das Thema "Große Justizreform" in der Öffentlichkeit diskutiert und hoffentlich führen die Ansätze zu einer wirklichen Reform. Diese Reformabsicht sei Anlass, die bisherigen Überlegungen in den Rahmen für eine "Großen Justizreform" zu stellen.

Generelle Zielstellung:
- Ein gestaffeltes aber schlankes System der Rechtspflege hat die Rechtspflichtigkeit im privaten, geschäftlichen und gesellschaftlichen Leben lebensnah und wirksam durchzusetzen. (Das bisherige Rechtswesen leistet dies nicht.)
- Ein wirksames Rechtswesen hat den Rechtsschutz für Bürger, die sich rechtskonform verhalten, kostenlos oder so kostengünstig zu gewährleisten, dass eine Rechtsschutzversicherung nicht erforderlich ist. (Die derzeitige Konjunktur von Rechtsschutzversicherungen und die Unzahl von Rechtsanwälten sind Ausdruck von Rechtsunsicherheit, nicht von funktionierender Rechtstaatlichkeit).

Wege der Umsetzung:
- Eine Reform in Struktur und Funktion bewirkt, dass die gerichtlichen Verfahren der generellen Zielstellung entspricht

- Von Rechtanwälten sind nachweispflichtig rechtspflegerische Leistungen abzuverlangen. Die Anforderungen und Richtlinien für anwaltliche Tätigkeit sind neu zu formulieren und darin sicherzustellen, dass anwaltliche Tätigkeit konform zur Hauptzielstellung des Rechtswesens ausgeübt wird. ( Zu viele Rechtsanwälte betätigen sich routiniert streitpflegerisch, ziehen daraus ihre Honorare, sorgen für überlastete Gerichte und für Fehlurteile. Die Schlüsselposition, die die Rechtsanwälte für den rechtspflegerischen Notstand haben und die Notwendigkeit zu durchgreifenden Änderungen ihrer Tätigkeit sind bisher nicht oder nicht hörbar thematisiert.) Hauptaufgabe der Anwälte sind Konfliktabbau und Prozessvermeidung durch außergerichtliche Regelungen.
- Den Rechtsanwälten wird die Instanz der Schiedsstelle pflichtig vorgeschaltet. Aufgabe der Schiedsstelle ist Konfliktabbau druch Verweis auf Rechtsstandards des Verhaltens.
- usw.

Achtung: Die aktuell in Arbeit befindliche große Justizreform wurde durch akute Finanznot brennend notwendig. Es besteht die Gefahr, bei Konzentration auf Einsparpotenzial die dringend erforderliche Strukturreform unbeachtet zu lassen. Die Korrekturen der Fehlentwicklungen bringen automatisch Entlastungen für das deutsche Rechtswesen. Bewährungsprobe ist die Neuregelung des Rechtsanwaltsrechts. Hier werden die Weichen für die Belastung der Gerichte gestellt.


4. Umfassendes Qualitätsmanagement für alle Ebenen der Justizinstitutionen
- Ein System des umfassenden Qualitätsmanagements ist für das Rechtswesen einzuführen, das die Selbstoptimierung auf die wesentlichen Ziele der Rechtspflege gewährleistet. (Das derzeitige Rechtswesen ist das Musterbeispiel eines erstarrten Verwaltungsapparates, der sich für die Konsequenzen seines Tuns nicht interessiert, solange er nur auf geltende Dienstvorschriften verweisen kann.) Die Diskussion um ein Qualitätsmanagement im Bereich des Rechtswesens ist 2005 nachlesbar in Gang gekommen. Hier finden sich allerdings ganz ähnliche Hemmnisse, wie sie etwa vor 10 Jahren bei dem Versuch auftraten, das QM im Gesundheitsversorgungssystem zu etablieren. Der Artikel von Thomas Schulte-Kellinghaus, Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe), veröffentlicht in "Betrifft JUSTIZ" Nr. 84, 2005 Seiten 198 ff. "Qualitätsmanagement" an den Gerichten - Was ist von den Konzepten der Justizverwaltungen zu halten? , liest sich wie gekränkte Eigenliebe. Für alle Ebenen im Rechtswesen ist es lohnend notwendig, sich mit der elementaren Philosophie des Umfassenden Qualitätsmanagements zu befassen und dann, wenn es verstanden ist, die eigene - fördernde - Position zu finden. Auf ablehnende Haltungen mit wie auch immer begründetem Bezug auf Verfassungswidrigkeit von Qualitätsmanagement, wie im genannten Artikel, sollte mit Hilfsangeboten zum Grundverständnis von Qualitätsmanagement reagiert werden.




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Demokratiedefizit Staatsfinanzen

Staatsverschuldung:
Deutschland gilt als wohlhabend. Seine gewaltige Staatsverschuldung, Hinterlassenschaft von Generationen von Politikern, lähmt nachhaltig politisches Handeln.
Stellen Sie sich vor:
Die aktuelle Staatsverschuldung beträgt ca. 1,5 Billionen Euro, das sind nahe 20000 € Schulden je Einwohner. Auf jeder 4-köpfigen Familie lastet die Schuld von nahe 80000 €, das ist der Wert eines kleinen Einfamilienhauses. Eine derartige Schuld, die nie getilgt wird und stetig wächst, hätte längst zur Pfändung der Familie durch die Bank geführt, die Familie wäre insolvent, nichts ginge mehr. Den "Point of no return" beim Staatshaushalt spürt der Bürger seit Jahren in Form von wachsenden Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten und in Form der finanziellen Handlungsunfähigkeit der Regierungen. Dabei werden bisher nur die Kreditkosten für die Staatsschulden über Steuerlast aufgebracht, an Tilgung denkt niemand auf der Regierungsbank.
Noch höher als die direkte Verschuldung belasten Verpflichtungen zu ungedeckten Pensions- und Rentenzahlungen den Bundeshaushalt als Zahlungsschuld.
Schon seit Jahren ist der Bundeshaushalt nicht mehr verfassungskonform. Die Vorschrift, dass die Höhe der Neuverschuldung die Höhe der Investitionen nicht übersteigen dürfe, war als Ausnahmeregelung gedacht für ansonsten ausgeglichene Haushalte. Im Haushalt 2006 wird mit einer geplanten Neuverschuldung von 40 Milliarden € selbst diese Hürde weit übersprungen. Bei dieser Rekord-Neuverschuldung sind der Verkauf von Bundesvermögen "Tafelsilber" und die Annahme wachsender Einnahmen durch Wirtschaftswachstum schon eingerechnet. Auch jetzt noch argumentieren Wirtschaftsvertreter und Politiker mit Blick auf die nächsten Wahlen für Neuverschuldungen zur "Ankurbelung der Wirtschaft". Es ist dringend geboten, diesem Unsinn durch schärfste Gesetze und Strafen vorzubeugen. Wo sind die Institutionen und Organisationen, die diese elementaren Bürgerinteressen zuverlässig vertreten?
Die Bundesregierung müsste im Gegensatz zur geübten Praxis per Gesetz zur Mehrung einnahmesichernden Bundesvermögens verpflichtet sein, Annahmen über wachsende Einnahmen durch Wirtschaftswachstum dürften grundsätzlich bei der Haushaltsplanung nicht zulässig sein. Die Bundesregierung müsste zu einem Schuldendienst mit mindestens 4% Tilgung jährlich verpflichtet sein, um selten notwendig werdende Neuverschuldungen auch abfangen zu können. Die Regierungsverantwortlichen sollten nicht darauf hoffen können, dass sich die Staatsverschuldung durch Inflation von selbst erledigt. Derartige Regelungen sollten EU-weit eingeführt werden.
Wäre in Deutschland über Jahrzehnte eine verantwortungsvolle, nachhaltige Haushaltpolitik betrieben worden, dann könnte sich die Regierung bei halber Steuerlast für die Bürger handlungsfähiger präsentieren als das gegenwärtig der Fall ist.
Die größten Finanzreserven der Bundesrepublik könnten folglich durch Abbau der Staatsverschuldung erschlossen werden. Es gilt in diesem Zusammenhang auch, die wertverschleißenden Finanz- und Bürokratiekreisläufe zu durchbrechen:
1. Aktuelle Gesetzgebung einschließlich Verfassungsänderungen haben künftige Politikergenerationen zu einer Haushaltspolitik mit grundsätzlich positiver Haushaltsbilanz zu verpflichten und für den Verfehlungsfall drastische Sanktionen vorzuschreiben.
2. Bürokratie und Kosten für die Organisation des Schuldendienstes für die Staatsschulden sind zu minimieren und sollen langfristig entfallen.
3. Durch Massenarbeitslosigkeit bedingte Armut verursacht gewaltige Kosten für direkte Sozialleistungen und Sozialbürokratie, verhindert Einnahmen aus Einkommenssteuer, belastet den Staatshaushalt. Massenarbeitslosigkeit ist durch Verfahren zu beseitigen, die auch unabhängig vom Konjunkturstatus wirken (siehe Demokratiedefizit Arbeitslosigkeit).
4. Die Agentur für Arbeit ist eine riesige wertverschleißende Einrichtung, bei geringer Arbeitslosigkeit überflüssig.
5. Die gegenüber einem gesunden Staatshaushalt unnötige hohe Steuer- und Abgabenlast erhöht die nicht beeinflussbaren Lebenshaltungs-Grundkosten für alle Bürger so, dass das erforderliche Sozialleistungsniveau bereits auf der Ebene unterer Arbeitseinkommen liegt und für Spannungen sorgt.
6. Ineffiziente Rechtspflege stellt sich als wertverschleißende Bürokratie dar, die zudem die Beziehungen zwischen den Bürgern vergiftet und die Effizienz der auf Nachhaltigkeit orientierten Wirtschaft mindert (Siehe Demokratiedefizit Rechtsunsicherheit).
7. Ein überdimensionierter Polizeiapparat ist kein geeignetes Mittel, um Sekundärfolgen von verfehler Haushaltspolitik, Massenarbeitslosigkeit und ineffizienter Rechtspflege in Schranken zu halten.
8. Verwaltungen sind heute immer noch passive Institutionen, zur Selbstoptimierung und Effizienzsteigerung nicht befähigt.
Wo sind die Parteien und Regierungsvertreter, die solche Ziele mit Nachdruck vertreten und ihnen zur Umsetzung verhelfen?

EU-Währungsstabilitätspakt:
Der EU-Währungsstabilitätspakt ist ein hohes Gut. Er kam unter starkem deutschen Einfluß zustande, um Regierungen der Mitgliedsstaaten notfalls unter Sanktionen zur Haushaltsstabilität zu zwingen. In den Jahren 2003 und 2004 argumentieren Vertreter der deutschen Politik und Wirtschaft, selbst von Wirtschaftsforschungsinstituten, vermehrt für eine Aufweichung des Paktes und für erhöhte Neuverschuldung. Die Wirtschaft solle gefördert, Steuerlöcher gestopft werden. In ähnlicher Weise gegen die Bürgerinteressen wirken finanzpolitische Maßnahmen wie das gezielte "Geldmengenwachstum" (Gelddrucken) mit den bewußt in Kauf genommenen Inflationsfolgen. Wo sind die Gesetze und wo sind die Forderungen der Bürger und deren Organisationen, die solche inflationstreibenden und vermögensabwertenden Aufweichungsbestrebungen verhindern? Eine dauerhaft harte Währung erfährt hohe Wertschätzung in der Welt, die Weltwirtschaft stellt sich hierauf ein und wird bevorzugt in dieser Währung Geschäfte betreiben. Die europäische Union war gut beraten, ein Regelwerk zur Gewährleistung der Währungsstabilität einzurichten. Statt der Aufweichung ist mit größter Härte die Einhaltung einzufordern. Eine nachhaltig harte Währungspolitik entspricht den Grundinteressen der Bürger. Auch wenn die Bundesrepublik in den letzten Jahrzehnten zu den stabilsten Wirtschaftsregionen der Welt gehörte, sollten die vermögensvernichtenden Geldentwertungen nach und zwischen den beiden Weltkriegen nicht vergessen sein. Geldentwertungen haben und hatten stets unverantwortliches politisches und wirtschaftliches Handeln als Ursache. Dies ist leider zu wenig im öffentlichen Bewußtsein.
Wer die Welt bereist, sich für Wirtschaftspolitik interessiert und Staatshaushalte bewertet, wird feststellen müssen, dass der Dollar die Bewertung 1Euro = 1,25 US$ ( Nov. 04) nicht verdient und dass noch erhebliche Kurssteigerungen des Euro zu erwarten sind, wenn die Stabilitätsziele in der Euroregion umgesetzt werden können. Für wirtschaftliche Prozesse sind natürlich sprunghafte Änderungen gefährlich, insbesondere, wenn sie überraschend kommen. Dass der Euro zum Zeitpunkt der Wiederwahl des amerikanischen Präsidenten eine Kurssteigerung erfährt, ist eher verständlich. Die amerikanische Finanzpolitik mit hoher Staatsverschuldung, regelmäßig gewaltigem Außenhandelsdefizit und regelmäßiger immenser Neuverschuldung trägt Merkmale der Verantwortungslosigkeit gegenüber der noch Dollar-"Weltwährung". Es ist mit erheblichen Währungsturbulenzen und Wirtschaftsstörungen zu rechnen, wenn sich finanzstarke Länder von ihren Dollarreserven trennen sollten. Die Lasten tragen die Bürger in Form von Vermögensverlust und Arbeitslosigkeit. Mit der Größe der Europäischen Union besteht die Chance, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik vorwiegend an diesem Raum auszurichten und damit absehbare Turbulenzen in Grenzen zu halten. Aufrechterhaltung und Durchsetzung des Währungsstabilitätspaktes sind durch die EU-Erweiterungen und leider auch durch die deutschen Aufweichungsbestrebungen einer Belastung ausgesetzt. Hinzu kommen 2005 Streitigkeiten um die Finanzierung des EU-Haushaltes. Es sind nicht nur die höheren Zinsen in den USA, die im Dezember 2005 zur Bewertung 1E = 1,18 US$ geführt haben.

Mehrwertsteuer von 16% auf 19% für 2007
Eine große Koalition kann durchsetzen, was sonst kaum denkbar wäre. Kurzfristige Vorteile für die Staatsführung gehen nachhaltig auf Kosten der Bevölkerung:
Die 3% Steuererhöhung spült erhebliche Mehreinnahmen in die Staatskasse. Die Steuererhöhung bewirkt ein gesteigertes Brutto-Inlandsprodukt (BIP), das nicht durch erhöhte Wirtschaftskraft erreicht wurde. Das ist Ausdruck von Inflation und Geldentwertung. Da nach Euro-Stabilitätspakt die Neuverschuldungsgrenze zu 3% des BIP definiert wurde, kann die Bundsregierung künftig noch höhere Neuschulden aufnehmen als bisher, ohne mit Sanktionen der EU rechnen zu müssen. Über den Steuertrick ermogelt sich die Bundsregierung mit einer geldentwertenden Maßnahme das Etikett, eine währungsstabile Politik zu betreiben.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird zu mehr Schwarzarbeit führen, sie macht eine Erhöhung der zur Existenzsicherung erforderlichen Sozialleistungen erforderlich, niedrige Löhne werden noch stärker als bisher mit dem Niveau dieser Sozialleistungen kollidieren. Die Katze beißt sich in den Schwanz.
Für die Bürger wäre eine zeitlich begrenzte Anhebung der MWS unter der Voraussetzung akzeptabel, dass die Einnahmen ausschließlich der Tilgung von Staatsschulden dienen und somit die regelmäßig in Zinszahlungen verschenkten riesigen Steuereinnahmen künftig in den Staatshaushalt fließen. Im Gegensatz zu den Bürgerinteressen wird von der Regierung nicht einmal ein Prozent der nun zusätzlichen Staatseinnahmen zur Schuldentilgung verwendet - im Gegenteil: Die jährliche Neuverchuldung wird auf verfassungswidrig hohem Niveau weiterhin geplant!


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www.bedenkenswert.de
Die Erörterungen in dieser Webseite sollen über den tagespolitischen Auseinandersetzungen stehen, bewertenden und vorschlagenden Charakter haben, auf Veränderungen hinwirken. Sie fordern eine Qualitätsoffensive Demokratieförderung. Mit thesenartiger Darstellung wird auf Wesentliches orientiert.
Das Vorgehen: Problembereiche darstellen -- Ursachen benennen -- Wege für Verbesserungen aufzeigen.
Diese Webseite ist zur Ergänzung vorgesehen. Sie sind eingeladen, sich weiterführend zu den angeführten Themen zu äußern. Bei Gewinn für die Sache gehen Ihre Vorschläge in die Webseite ein. Die Darstellung liegt beim Verfasser dieser Seite.  
                    

Verfasser: Dr. Volker Lange
Dannenreicher Pfad 32, 12589 Berlin
Tel./Fax: 030-6485795 e-mail

Begriffe:
Politik repräsentative Demokratie formale Demokratie Demokratieförderung Demokratiereform robust bedenkenswert Komplexität Förderung Forschung Demokratieforschung Demokratieerneuerung Fehlentwicklung Defizit Defizite Rechtswesen Rechtspflege Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte Rechte Pflichten Missbrauch Gesundheitsversorgung Gesundheitswesen Reform Reformen Krankenkassen Gesundheitsreform Arzt Ärzteschaft brao Rechtsberatungsgesetz große Justizreform Schwachstellen Qualitätsmanagement Qualitätsoffensive lernende Organisation

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