Robuste Demokratie - aber
wie ?
Themenübersicht Demokratie gefährdet? Arbeitslosigkeit Gesundheitsreform - aber wie? Rechtsunsicherheit Staatsfinanzen Kontakt |
www.bedenkenswert.de
_____Die Erörterungen in dieser Webseite sollen über den
tagespolitischen Auseinandersetzungen stehen, bewertenden
und vorschlagenden Charakter haben, auf Veränderungen
hinwirken..Sie fordern eine Qualitätsoffensive
Demokratieförderung. Mit thesenartiger Darstellung wird auf Wesentliches orientiert. Das Vorgehen: Problembereiche darstellen -- Ursachen benennen -- Wege für Verbesserungen aufzeigen. Diese Webseite ist zur Ergänzung vorgesehen. Sie sind eingeladen, sich weiterführend zu den angeführten Themen zu äußern. Bei Gewinn für die Sache gehen Ihre Vorschläge in die Webseite ein. Die Darstellung liegt beim Verfasser dieser Seite. Stand: okt07 |
Demokratie gefährdet: : Die
Vorteile der demokratischen Staatsform werden um so stärker
wirksam, je effektiver öffentliche Einrichtungen rechts- und
bürgerorientiert arbeiten und diesbezüglich als lernende
Organisationen zur Selbstentwicklung befähigt sind.
Deutschland versteht sich als ein Musterdemokratieland und läuft
Gefahr, als Demokratie zu versagen. Wichtige Prozesse in
Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtswesen und
Gesundheitsversorgung sind nicht ausreichend "zielführend" auf
die Interessen der Bürger gerichtet. Die Defizite gefährden die
Demokratie und die Stabilität des Landes sowohl sozial als auch
politisch und wirtschaftlich. Die Defizite sollten durch
geeignete demokratiefördernde Maßnahmen abgebaut werden. Bitte
lesen Sie zuerst: Demokratie gefährdet?
Demokratieproblem Arbeitslosigkeit: Die Fähigkeiten zu Rationalisierung und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen für die Massenarbeitslosigkeit. Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe der Vollbeschäftigung führen könnte. Wiederbeschäftigte sind Kunden für die Wirtschaft, sind Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive - weniger anfällig für Krankheiten, Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität..........., ein Gewinn für eine demokratische Gesellschaft. Wer vertritt die Interessen der Arbeitslosen? Wer vertritt die Interessen der Demokratie? Arbeitslosigkeit
Gesundheitsreform -
aber wie?:
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme. Aber
dieses System ist zu teuer und weist erhebliche
Effizienzdefizite auf. Warum werden Reformen stets von der
Politik erwartet? Warum setzt die Ärzteschaft ihre Kompetenz
nicht angemessen für die optimale Gestaltung der
Gesundheitsversorgung ein? Welches ist die durchgriffsstarke
Institution der Versicherten und welches sind die Forderungen
der Versicherten an das System der Gesundheitsversorgung?Gesundheitsreform - aber wie?
Demokratiedefizit
Rechtsunsicherheit:
Deutschland ist ein Rechtsstaat, insbesondere Persönlichkeiten
der Politik betonen dies gern. Eine "Pisastudie" zur Bewertung
des Rechtswesens würde zu einem erschreckenden Ergebnis
kommen. Rechtssicherheit ist ein noch zu entdeckender
erheblicher sozialer und wirtschaftlicher Faktor.Rechtsunsicherheit
Demokratiedefizit
Staatsfinanzen
Deutschland gilt als wohlhabend. Seine gewaltige
Staatsverschuldung, Hinterlassenschaft von Generationen von
Politikern, lähmt nachhaltig politisches Handeln. Den "Point
of no return" spürt der Bürger seit Jahren in Form von
wachsenden Steuern, Abgabenund Verwaltungskosten und in Form
der finanziellen Handlungsunfähigkeit der Regierungen. Staatsfinanzen
Bremsklotz Bürokratie:
Deutschland ist in Bürokratie erstarrt. "Dafür bin ich nicht
zuständig…" steht symbolisch für den Reformbedarf in allen
Verwaltungen. Der Begriff "kreative Verwaltung" findet sich
leider eher im Bereich Korruption als in dem der
"reformierten" Verwaltung. Die kreative Verwaltung verdient
als Wirtschaftsfaktor noch entdeckt zu werden. Tabuthema??
Themenübersicht - Demokratie gefährdet?
- Arbeitslosigkeit- Gesundheitsreform - aber wie? -
Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen -Kontakt - zum Anfang
Nehmen wir Demokratiegefährdungen wirklich ernst? Als Einstieg zu dieser Frage eignet sich das Buch von ELENA TREGUBOVA: "Die Mutanten des Kreml - Mein Leben in Putins Reich", Tropen Verlag Berlin 2006. Selbstgefährdend mutig und in frischem Klartext blättert die Autorin die Mechanismen der Macht in Russland nach Gorbatschov auf den Tisch. Sie verdient die Anerkennung in Ihrem Lande und durch den Rest der Welt. Möge sie mit ihrem Mut weiterhin überleben. Für Bürger westlicher "Demokratien" ist es hilfreich, diese Erfahrungen im Auge zu haben und zu hinterfragen, wie belastbar unsere Demokratien wirklich sind:
Ist es mit Wahlen alle 4 Jahre getan? In welcher Auswahl werden Bürger zu Parlamentariern? Unter welchen Einflüssen treffen Parlamentarier ihre Entscheidungen? In welcher Qualität können Bürger ihre verfassungsmäßigen Rechte wirklich wahrnehmen? Mit welchen Qualitätsmerkmalen stützt und stabilisiert das Rechtswesen wirklich die demokratische Ordnung? Welche Regeln gewährleisten eine nachhaltig auf das Gemeinwohl orientierte "Kultur des Verwaltens, des Wirtschaftens und der Unternehmensführung"?......
In den USA hat es den
Anschein, als hätte sich eine Gruppe von Clans herausgebildet,
die mit ihrer privaten wirtschaftlichen Macht und geeigneten
Mitteln des Wahlmarketings das Präsidentenamt gewissermaßen
unter sich auskegelt. Der Bürger atmet auf, wenn gewisse
Präsidenten nach der zweiten Amtsperiode den Hebel der Macht
abgeben müssen. In Deutschland gibt es immer noch keine
Begrenzung der Amtszeit für Bundeskanzler und für Länderchefs
auf zwei Legislaturperioden - mit den bekannten Symptomen des
Klebens an der Macht, der Behinderung potenzieller
Nachfolger.und der kräftezehrenden und politische Prozesse
behindernden Grabenkämpfe.
Italien zeigt, wie ein Staatspräsident mit privater
wirtschaftlicher und medialer Macht demokratierelevante
Prozesse im Lande behindern und verbiegen, die Staatsfinanzen
aus dem Ruder laufen lassen kann und wie sich unter diesen
Bedingungen organisierte Kriminalität und kriminelle Energien
entfalten können.
Junge EU-Mitglieder wie Rumänien und Bulgarien (2007) haben
für weitere Integrationsschritte Inflation, Kriminalität und
Korruption nachhaltig zu vermindern. Sind aber in den
etablierten Mitgliedsländern die Instrumente hierfür wirklich
so entwickelt, dass sie als funktionssicher zielführend und
vorbildlich gelten könnten?
Deutschland: Deutschland versteht sich als ein Musterdemokratieland und läuft Gefahr, als Demokratie zu versagen. Wichtige Prozesse in Politik, Wirtschaft, Verwaltung, Rechtswesen und Gesundheitsversorgung sind nicht ausreichend "zielführend" auf die Interessen der Bürger gerichtet. Die Defizite gefährden die Demokratie, die Stabilität des Landes -sozial, politisch, wirtschaftlich.
Die genannten demokratierelevanten Bereiche der deutschen Gesellschaft werden in Struktur und Funktion zeitgemäßen Anforderungen, die an eine robuste Demokratie zu stellen wären, nicht gerecht. Sie erwiesen und erweisen sich als unfähig, sich auf neue Anforderungen hin selbsttätig zu optimieren. Der Zustand wird mit Verkrustung, Ineffizienz und Entwicklungsunfähigkeit bekanntermaßen beschrieben. Der Schaden gegenüber einer effizienten Systemgestaltung ist so hoch, dass ständig die Notstandssirenen strukturelle und funktionelle Maßnahmen anmahnen müssten. Die Missstände werden jedoch in ihrer Dramatik kaum angezeigt, von den Bürgern zwar als latent vorhanden, nicht aber als wirkliche Bedrohung wahrgenommen. Die traditionellen demokratischen Steuerungseinrichtungen haben sich als unfähig erwiesen, die sich seit Jahrzehnten entwickelnden Missstände zu beseitigen.
In Serien von "Gesundheitsreformen" wurde immer wieder vorrangig der gestiegene Finanzbedarf des Systems aus den Kassen der Versicherten bedient statt die Effizienzreserven des Systems zu erschließen. --- Erwartungsgemäß sind die jüngsten Vorschläge zur radikalen Reform des unerträglichen Steuersystems wieder verschwunden. --- Zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit wird weiterhin der dazu kaum noch taugliche Konjunkturmotor beschworen. --- Wer sein Recht sucht, erlebt in hohem Maße die Strapazierung seiner Nerven, seiner Zeit, die Schröpfung seines Beutels und wenig Rechtspflege.
Unzureichende Problemwahrnehmung in der Bevölkerung: Der Bürger ist den genannten Bereichen mit Selbstverständlichkeit, wenn nicht hilflos, ausgeliefert. Er kann sie wegen deren Komplexität kaum verstehen oder durchschauen, noch weniger beeinflussen. Er sollte sich auch nicht für jedes dieser Systeme in Schutzbünden organisieren oder Rechtsschutzversicherungen beitreten müssen. Es fehlen Interessenvertreter, der Druck zu Verbesserungen, geeignete Managementinstanzen und -Verfahren für Verbesserungen und damit die Verbesserungen selbst. Jeder Mensch hat Schwierigkeiten im Umgang mit komplexen Systemen, selbst Menschen mit höchster Intelligenz. Das liegt an der Arbeitsweise des Gehirns, an kognitiven Merkmalen der Wahrnehmungsverarbeitung. Der Mensch ist sich dieses Handicaps nicht bewusst, er möchte sich zudem als denkendes, bewusst handelndes Wesen verstehen. So verdrängt er schon unbewusst das Undurchschaubare aus dem Feld seiner Überlegungen. Damit erklärt sich, warum Missstände der immer komplizierter werdenden gesellschaftlichen Ordnung, insbesondere, wenn sie sich schleichend entwickelt haben, nicht mit Unzufriedenheitsbekundungen der Bürger reklamiert werden, warum sie nicht oder wenig in gesellschaftlichen Organisationen ihren Ausdruck finden und warum es viel zu wenig öffentliche Diskussionen über diese Missstände gibt.
Demokratiegefährdende
Akteure: In allen Bereichen mit Demokratiedefizit gibt
es Gruppen, die vom jeweiligen Defizit profitieren, die mit
Fachkompetenz in diesem Umfeld "gutes" Geld verdienen und
folglich am Fortbestand der Defizite interessiert sind. Zu
Pflege und Schutz der Geschäftsfelder organisieren sie
Interessen- und Standesvertretungen und agieren als Lobby. Sie
stellen sich populistisch als Verfechter der freiheitlich
demokratischen Ordnung dar, behindern Entwicklungen, die sich
auf demokratischem Wege im Bürgerinteresse vollziehen müssten
und könnten. Lobbygeförderte "Volksvertreter" vertreten in
Vereinen und Verbänden, Parteien, Parlament und Regierung
verdeckt bis offen Lobbyinteressen, prägen
entscheidungsrelevant Regierungsentscheidungen. Beispiel: In
der letzten Kohlregierung knickt Gesundheitsminister Seehofer
1995 vor der Durchsetzung der fast schon beschlossenen
Positivliste für Arzneimittel plötzlich und scheinbar
unmotiviert ein und vertritt ab sofort die gegenteilige
Position. Bilderbuchmäßig hat hier die Pharmalobby geplante
Regierungsentscheidungen, die eindeutig dem Wählerwillen
entsprachen und hinter denen auch die Krankenkassen und Ärzte
standen, nachhaltig zu Fall gebracht. Die Pharmaindustrie
verdankt ihre hohen Gewinne zweifelhaften Verkaufs- und
Abrechnungsritualen in der deutschen Gesundheitsversorgung -
zum Nachteil der Bürger / Krankenversicherten. Ähnlich wie
1995 präsentiert sich verbogene Demokratie zur Jahreswende
06/07 wiederum in der Schlussphase einer "Gesundheitsreform".
Landeschefs der "christlichen" lobbyfreundlichen Seite der
Regierungskoalition stellen das bereits von der Koalition
abgesegnte Reformprojekt durch taktische "Prüfungen" immer
wieder in Frage und erreichen in verdeckten Verhandlungen
aufweichende Änderungen. Schließlich steht die
Regierungskoalition gegenüber der Öffentlichkeit unter
Erfolgsdruck und muß das Gesetz - wenn auch nur als Krücke -
durchbringen. Über solche Wege verdanken Private
Krankenversicherungen, der größte Teil der Rechtsanwälte und
Steuerberater ihre Existenz verhinderten Reformen, d.h.
behinderten demokratischen Prozessen. Während sich bestimmte
Wirtschaftszweige atemberaubend entwickeln, leistet sich die
öffentliche Ordnung riskante Stagnation.
Ursula von der Leyen
und die Männer (Feb.07) - für eine neue Qualität der
demokratischen Prozesse: Es gibt kaum ein Problemfeld,
für das Defizite und Ziele für Verbesserungen klarer benannt
werden können und benannt sind als im Falle der defizitären
Betreuungsangebote für Kinder im Kleinkind - und
Vorschulalter, vor allem in den alten Bundesländern. Das Thema
wird befördert von der von der CDU gestellten
Familienministerin - beste Voraussetzungen, um mit dem hierfür
ohnehin offenen Koalitionspartner SPD effektiv gesetzgeberisch
voranzukommen. Im Sinne einer funktionierenden Demokratie
sollte man das annehmen dürfen.
Doch weit gefehlt: Das Thema zeigt beispielhaft, wie
sachfremde und Scheinargumente auf das Betreuungsanliegen
projiziert werden, wie es damit diffamiert und am Fortkommen
gehindert wird, dies von männlichen Politikern der CDU und CSU
und - selbstverständlich männlichen - geistlichen
Würdenträgern der katholischen Kirche. Da im Falle der
Betreuungsangebote für Kinder keine Privilegien von
Unternehmen angetastet werden, scheinen sich hier
Besitzstandswahrer von konservativ-katholischen Grundhaltungen
wie eine Lobby zu betätigen. Jenseits rationalen Denkens
versuchen diese Männer, die Suche nach besseren
Betreuungsangeboten für Kinder mit einem Bedrohungsszenario zu
überdecken: Den Müttern würde die Entscheidungsfreiheit
genommen, ihnen würde die Betreuungsverantwortung entrissen,
ja sie würden zu Gebärmaschinen degradiert! Diese letzte
groteske Entgleisung eines Bischofs hat dazu beigetragen, dass
die scheinheilig "demokratische" Auseinandersetzung, die
politische Intrige nicht zu übersehen ist. Dennoch steht die
Polemik im Raum und Frauen mit Kind haben leider keine
hinreichende Interessenvertretung.
In männlicher Eigenliebe und bar sachlicher Argumente wird die
Frau in Deutschland auch heute noch vom Steuer des Kraftwagens
wie vom Steuer des Lebens möglichst ferngehalten.
Nun gibt es das Betreuungsdefizit wie auch andere gravierende
Defizite in der Bundesrepublik schon seit Jahrzehnten.
Demokratische politische Prozesse haben es bisher nicht
vermocht, diese Defizite ernsthaft anzugehen.
Zwei Bedingungen sind Müttern und Kindern derzeit hilfreich:
1. Die gravierend niedrige Geburtenrate, damit
Bevölkerungsschwund und alternde Gesellschaft gefährden massiv
die Sozialkassen und damit den Staatshaushalt. Es gibt den
Druck der drohenden Katastrophe.
2. Es gibt eine Politikerpersönlichkeit, die die Lösung längst
anstehender Probleme ggf. auch gegen etablierte Haltungen
ihrer oder anderer Parteien / Interessenvertretungen zu
vertreten und hoffentlich durchzusetzen vermag.
Die Demokratie soll die Gesellschaft aber nicht erst über den
Druck der Katastrophe und seltene Persönlichkeiten aus
lähmenden Erstarrungen erwecken, sondern über zuverlässige und
zukunftsorientierte politische Prozesse kontinuierlich
entwickeln. Eine Kultur systematischer demokratischer Prozesse
ist dringend zu entwickeln. Die bisherigen Formen der
Regierungsarbeit und der parlamentarischen Debatten reichen
nicht.
Nun wäre es abwegig zu
fordern, dass Unternehmenszweige und Personengruppen ihre
Interessen nicht vertreten sollten. Das Problem ist das grobe
Ungleichgewicht in den Interessenvertretungen und die
mangelnde Transparenz zu Wegen der Einflussnahme. Die
allgemeinen Bürgerinteressen zu Fragen der Organisation der
Gesellschaft werden kaum artikuliert, hierfür gibt es keine
Lobby, gibt es kaum Forschung und es gibt kaum Förderung. So
besteht die Gefahr, dass sich Demokratiedefizite nicht nur
nicht ausgleichen, sondern vergrößern können. So ist die
anhaltende scheinbare Hilflosigkeit hinsichtlich der
Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit ein Ausdruck des
Versagens demokratischer Prozesse. - Das parlamentarische und
repräsentative System der Volksvertretung, gespeist über
politische Parteien und unter vielfältigen Lobbyeinflüssen
stehend, hat sich als nicht geeignet erwiesen, die genannten
Demokratiedefizite aufzuarbeiten. So erweist sich die
Bevölkerung mit ihren allgemeinen berechtigten Interessen zur
Willensbildung nicht in der Lage oder behindert, in
Entscheidungsprozessen als oft nicht vertreten. Wir haben es
mit Phänomenen einer formalen Demokratie zu tun.
- Die Medien heben die Problemfelder durchaus gelegentlich ins
öffentliche Bewusstsein. Zu diesen Zeiten verstärkt sich der
Druck zu politischem Handeln. Dieser läßt aber nach, wenn die
Publikationswelle verebbt ist. Für die umsatzorientierten
Medien lohnt es nicht, die Miserendiskussion über
Steuersystem, Gesundheitsversorgung, Staatsverschuldung,
Rechtswesen u.a. permanent aufrechtzuerhalten. Das Interesse
der Bürger, "der Unterhaltungswert", würde sinken, die Medien
hätten Gewinneinbußen.
- Notwendige gesetzgeberische Arbeit verschleißt in
Machtrangeleien und Wahlkampfzeremonien der politischen
Parteien.
- Laute populistische Darstellungen von Lobbygruppen vernebeln
den Blick für wirkliche Probleme und deren Lösungen.
- Die Mediengesellschaft fördert den Spaß-, den Eventwert der
Politik. Politiker werden zunehmend nach schaustellerischen
Leistungen und Präsenz präsentiert. Wir erleben Formen der
Scheindemokratie.
- Viele Bürger sehen ihr Mitbestimmungsrecht auf die
Stimmabgabe bei der Wahl reduziert und sich unter
vordergründiger Wahlpropaganda als Teil einer manipulierbaren
Abstimmungsmasse missbraucht. Politikverdrossenheit wird nur
beklagt, nicht auf Ursachen hin untersucht. Auf diese Weise
werden viele notwendige Reformen nicht thematisiert,
angegangene Reformen gelangen durch Aussitzen immer wieder vom
Tisch, werden fehlgeleitet oder abgemildert.
Demokratiedefizite entwickeln sich und erhalten sich latent.
Es sollte keine Frage sein, dass über Vermögens- und
Machtpolarisierungen und durch fehlorientierte Rechtspflege
letztlich die Stabilität der demokratischen Staatsform und die
Stabilität der Wirtschaft bedroht sind. Das dargestellte
Bedingungsgefüge hat in einem Teufelskreis der Fehlentwicklung
zur Erstarrung und zu erheblichem Funktionsverlust der
genannten Systeme geführt. Die Systeme arbeiten in hohem Maße
selbstbezogen statt bürgerbezogen und damit zum Schaden der
Bürger und der Demokratie.
Der Vergleich mit einem psychisch gestörten Organismus ist angebracht. Die Symptome der Stabilität des fehlentwickelten Zustands, der Verdrängung und der gestörten Selbstwahrnehmung, der Selbstbehinderung, Selbstbeschädigung sind nicht zu übersehen. Realitätsbezogen haben wir ein krankes System mit erheblichem materiellen Schaden von Billionen Euro und der Gefahr der Entgleisung vor uns.
Zitat: PETER
KRUCKENBERG aus der Debatte "Mit der Kraft aus den
Widersprüchen arbeiten" in der Zeitschrift "Soziale
Psychiatrie" 4/2004
Gesellschaftskritische Position in Stichworten
"Neoliberalismus und Suchtgesellschaft": Unkontrolliertes
Wuchern lotterieähnlicher internationaler Finanzmärkte -
zunehmender Reichtum Weniger und wachsende Armut breiter
Bevölkerungsschichten weltweit - private Vermögensanhäufung
und öffentliche Armut, mit entsprechenden Einflussverlusten
staatlicher Lenkung und Entwertung der Idee der Demokratie -
zunehmende strukturelle, nahezu wachstumsunabhängige
Arbeitslosigkeit - Vernachlässigung von Bildung und Forschung
- Abbau von Mitteln für Sozialleistungen und Kultur -
wechselseitige Eskalation von Kriminalität, Terror und
Repression, überall dort, wo Ausgrenzung und
Aussichtslosigkeit zusammenkommen -zunehmende Gefahr
ökologischer und terroristischer Katastrophen - Schuldenberge
für die Enkelkinder - Verleugnung, Verdrehung, verlogene
Schuldzuschreibungen durch die z.T. kapitalgesteuerten Medien.
Das alles in einer Welt, die noch nie so reich an ökonomischen
Ressourcen war. Es besteht ein wechselseitiger Zusammenhang
von seelischer Gesundheit (oder menschlicher Reife) und den
gesellschaftlichen Verhältnissen, im engeren Umfeld wie
weltweit. Das eine bestimmt das andere - das Sein das
Bewusstsein und das Bewusstsein das Sein. Die (Besitz-,
Macht-, Konsum-, Spaß-) Suchtgesellschaft schafft sich ihre
Ordnung, und diese ist zugleich Ausdruck der Störung und
verstärkt sie. Die scheinbar Gesündesten hinsichtlich
Anpassung und Einfluss gehören, in ihrer Wirkung auf das
Zusammenleben und die ökologischen Grundlagen, nicht selten zu
den Kränksten. " -- Ende des Zitats --.
Handlungsbedarf: Es ist angebracht, hinsichtlich der Arbeitslosigkeit, der Funktionalität der Verwaltungen und des Rechts- und Gesundheitswesens von einem nationalen Notstand zu sprechen, um in diesen wichtigen Angelegenheiten therapeutischen Handlungsbedarf zu verdeutlichen. Solchen Fehlentwicklungen sind Demokratiestandards entgegenzustellen, die konsequent auf die gelebten allgemeinen berechtigten Interessen der Bürger ausgerichtet sind
Politischer Reformdruck entstand in Deutschland in der Regel bei Geldmangel und die Reform befasste sich vorrangig mit Geldbeschaffung für den Finanzausgleich. Derartige Reformen sind geeignet, Fehlentwicklungen finanziell weiter zu unterstützen.
Erforderlich sind strukturelle Maßnahmen (Reformen), die die realitäts- und zielbezogene Optimierung der Systemfunktionen auf die allgemeinen Interessen der Bürger gewährleisten. Solche Reformen kosten wenig Geld, fördern die Wirtschaft und stabilisieren die sozialen Systeme.
Es bedarf der Umorganisation der genannten Bereiche auf selbstentwicklungsfähige Strukturen. Die Führungsebenen haben diese Leistungspotenzen nachzuweisen. Die Grundlagen hierfür sind bekannt, es sind die für nachhaltige Unternehmensführung, es sind die Grundlagen des Umfassenden Qualitätsmanagements.
Es bedarf der Einsetzung konkreter Institutionen, die das gesellschaftliche Umfeld auf Konformität mit allgemeinen und berechtigten Interessen der Bürger hin überprüfen und mit Durchsetzungskraft auf Verbesserungen drängen können. Die genannten Systeme sind hinsichtlich Zielstellung und Gewährleistung der Selbstoptimierungsbedingungen zu überwachen. Die allgemeinen Bürgerinteressen sind zu formulieren und mit gebührendem Gewicht in die Öffentlichkeit und an Entscheidungsstellen zu tragen.
-Strukturreformen zur
Demokratieförderung kosten vergleichsweise wenig Geld und
bringen über höhere und bürgerorientierte Funktionalität mehr
Rechtstaatlichkeit, Wirtschaftlichkeit und soziale Sicherheit.
- Wenn die deutsche Demokratie mit den hier ausgewiesenen
Schwächen heute als ein Musterland der Demokratie gilt, dann
würde Deutschland mit dem Entwickeln weitergehender
Demokratiestandards eine Vorleistung im Rahmen der
europäischen Union erbringen, von der die gesamte Union im
deutschen Interesse profitieren könnte.
Ein Lösungsvorschlag::
Bisher sind mit dem Amt des Bundespräsidenten vor allem
repräsentative Funktionen verbunden. Dem Amt des
Bundespräsidenten könnten Einrichtungen der angewandten
Demokratieforschung mit dem Ziel der Demokratieförderung
unterstellt werden. Diese Einrichtungen sollen ausdrücklich
parteienunabhängig arbeiten und nachhaltig forschend, prüfend
und fordernd auf die funktionelle Stabilisierung und
Optimierung der demokratischen Prozesse einwirken. Die
Aufgabenbereiche solcher Institute würden sinnübertragen denen
des in dieser Webseite vorgeschlagenen Versicherteninstituts
für den Bereich der Gesundheitsversorgung entsprechen (siehe
"Gesundheitsreform -aber wie?"/ wesentliche Ansatzpunkte für
durchgreifende Reformen/ Versicherteninstitut).
Umfassendes Qualitätsmanagement - ob für Unternehmen oder
demokratische Prozesse - lässt sich ohne die aktive Förderung
durch den "Chef" bzw. die "Chefin" und die Führungsgremien
nicht umsetzen. Die Demokratieförderung verdiente es, vom
Bundespräsidenten zur Chefsache gemacht zu werden.
Die Verfassung ist das
Grundgesetz für die demokratische Ordnung in der
Bundesrepublik. Das Verfassungsgericht sorgt für die
Einhaltung dieser Grundordnung, sofern jemand vor dem
Verfassungsgericht für die Einhaltung der Ordnung klagt. Mit
der Voraussetzung der Anrufung durch Klage ist die Funktion
des Verfassungsgerichts als Überwachungsorgan aber
eingeschränkt. Vorschlag: Der Bundespräsident sollte im
Zusammenhang mit der Arbeit der Institute Anfragen an das
Bundesverfassungsgericht stellen dürfen mit dem Ziel der
gerichtlichen Entscheidung. Auf diesem Wege kann die
Beseitigung von Defiziten hinsichtlich der bürgerlichen
Grundrechte durch das Verfassungsgericht unkompliziert
eingefordert werden.
Blick auf die EU::
Werden die bisherigen gesellschaftlichen Systeme den
Anforderungen in Deutschland schon nicht gerecht, so sind
diese unter den Anforderungen der neuen Ungleichgewichte in
der EU erheblich neu überfordert. Forschung und Entwicklung
zur Demokratieförderung und an Demokratiestandards in
Deutschland sind auch aus diesen Gründen dringend geboten und
hätten über Deutschland hinaus im Rahmen der Europäischen
Union große Bedeutung für Stabilität, Wirtschaft und soziale
Sicherheit.
Deutschland sollte seinen Ruf als Musterdemokratie neu
erwerben.
Themenübersicht - Demokratie gefährdet?
-- Arbeitslosigkeit - Gesundheitsreform - aber wie? -
Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum
Anfang
Demokratiedefizit
Arbeitslosigkeit:
Die Fähigkeiten zu Rationalisierung
und Globalisierung sind Merkmale der Leistungskraft der
deutschen Wirtschaft und gleichzeitig die maßgeblichen
Ursachen für die Massenarbeitslosigkeit. Konjunktur ist kein
Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe der
Vollbeschäftigung führen könnte. Wiederbeschäftigte sind
Kunden für die Wirtschaft, sind Steuerzahler statt
Soziallast, sind Menschen mit Lebensperspektive - weniger
anfällig für Drogen, Alkohol, Depressionen, Kriminalität,
..., ein Gewinn für eine demokratische Gesellschaft.
Aktuell: Massenarbeitslosigkeit, ein
nationaler Notstand.
Anfgang Februar 2005 fällt etwas mehr Licht auf eine alte
Situation: 5 Millionen Arbeitslose in Deutschland! Nicht
gezählt wurden 1,5 Millionen ABM-Beschäftigte, nicht gerechnet
wurden die bestimmt 1 Million Menschen im Vorruhestand. Wer
mit einer verlängerten Lebensarbeitszeit liebäugelt, sollte
zuvor ein Arbeitslosenproblem von 7,5 Millionen lösen.
Das Strukturproblem unserer Zeit ist die massenhafte Freisetzung von Arbeitskraft durch Rationalisierung und Globalisierung. Das High-Tech-Land Deutschland wird nie wieder alle seine Bürger im arbeitsfähigen Alter für eine 40-Wochenstunden-Arbeit benötigen. Es ist die Erfahrung der letzten drei Jahrzehnte, dass Konjunktureffekte hinsichtlich des Beschäftigungsgrades von Rationalisierungswirkungen mehr als kompensiert werden. In keiner Konjunkturphase dieses Zeitraumes kam es zu einer nachhaltigen Senkung der Arbeitslosigkeit, im Gegeneil: Jede folgende Konjunkturphase hinterliß am Ende eine höhere Arbeitslosigkeit als die vorangegangene. Die massive Förderung durch Steuererleichterungen für die Wirtschaft im letzten Jahrzehnt hatte keine Mehrbeschäftigugn zur Folge. Hinzu kommt das bekannte Globalisierungsdilemma: Globalisierung ermöglicht der deutschen Wirtschaft Extraprofit durch Produktionsverlagerung in Billiglohnländer. Die global mobile deutsche Wirtschaft hängt die bestenfalls deutschlandweit mobile Erwerbsbevölkerung ab. Massenhafte Arbeitslosigkeit bedingt Kaufkraftminderung und hat Binnenkonjunkturschwäche zur Folge.
|
Die Massenarbeitslosigkeit
wirkt, wie in der Darstellung skizziert, wie ein Seuchenvirus
auf die Gesellschaft und ist seit Jahren die Hauptursache für
eine Vielzahl verbundener Missstände in Deutschland. Das
Problem Massenarbeitslosigkeit wird weiter grob unterschätzt.
Die Vielzahl von Symptomen der sozialen Destabilisierung und
Entgleisungen werden immer noch als Einzelphänomene beklagt,
ggf. symptombezogen behandelt. Es gilt, die Hauptursache
Arbeitslosigkeit zu benennen und zu beseitigen und damit die
Voraussetzungen für soziale Stabilität wiederherzustellen.
Bis heute sollen Bürger glauben, dass allein eine Konjunktur
Heilung bringe. Dieser Irrglaube, so scheint es, wird als
Zweckoptimismus von Politik und Wirtschaft trotz besserer
Einsicht gepredigt. Die Konjunktur ist erkennbar da im zweiten
Halbjahr 2006 mit teils riesigen Gewinnen der Unternehmen.
Eine entsprechende Nachfrage nach Arbeitskraft gibt es nicht
und ist auch nicht in Sicht. Es sollte von einer
Hochleistungswirtschaft, die auch ohne zusätzliche Mitarbeiter
auskommt, nicht freiwillig die Schaffung von Arbeitsplätzen
erwartet werden. Es gilt, auf politischem Wege
Rahmenbedingungen zu schaffen, unter denen Arbeit für die
Wirtschaft den gebührenden Wert erhält. Eine Verknappung der
Arbeit durch verkürzte Arbeitszeit kann dies z.B. leisten. Die
Fähigkeit zu immer rationelleren Entwicklungs-, Fertigungs-,
und Dienstleistungsmethoden ist Glück und Chance für die
Menschheit. Dass die deutsche Gesellschaft mit diesem Reichtum
nichts besseres anzufangen weiß, als die soziale Ausgliederung
großer Bevölkerungsanteile zu beobachten, zu begleiten und zu
beklagen, steht nicht für gesellschaftliche Intelligenz.
Im Oktober 2006 findet das anhaltende massenhafte Abgleiten
von Bürgern in prekäre Arbeits- und Lebensbedingungen unter
den Begriffen "Prekariat" und "Unterschicht" eine scheinbar
überraschte politische Öffentlichkeit. Diskutiert wird, ob die
Begriffe gut gewählt sind und ob damit eine eher linke oder
konservative politische Sicht widergegeben wird. Auf Ursachen
bezogener Handlungsbedarf, insbesondere unkonventionelle
Maßnahmen zur Beseitigung der Massenarbeitslosigkeit .werden
bisher nicht einmal artikuliert.
Thesen:
- Die Fähigkeiten zu Rationalisierung und Globalisierung sind
Merkmale der Leistungskraft der deutschen Wirtschaft und
gleichzeitig die maßgeblichen Ursachen für die
Massenarbeitslosigkeit.
- Konjunktur ist kein Jobmotor mehr, der auch nur in die Nähe
der Vollbeschäftigung führen könnte.
- Der objektive wirtschaftliche Reichtum Deutschlands erhält
sich und verteilt sich am effektivsten über die
Arbeitstätigkeit der Bevölkerung im ersten Arbeitsmarkt.
- Deutschland hat kein Konjunkturproblem, es hat das Problem,
die vorhandene Arbeit zu verteilen.
- Massenarbeitslosigkeit belastet die Gesellschaft: Kosten für
Unterhalt, bedingte Krankheiten, Depressionen, Drogenprobleme,
Kriminalität, Kinderarmut, Altersarmut und entsprechende
nachhaltige Soziallasten, Destabilisierung der
gesellschaftlichen Ordnung.
Arbeitszeitdynamik und "Magdeburger Alternative":
Die Wirtschaft blickt auf den Arbeitsmarkt wie auf den Markt
eines im Überfluss vorhandenen und entsprechend billigen
Rohstoffes und sie geht mit dieser "Rohstoffmasse"
entsprechend um. Dem einzelnen Unternehmer ist daraus kein
Vorwurf zu machen, denn er handelt nach den Gesetzen des
Marktes, der im Falle der massenhaft angebotenen Arbeit eben
leider nicht reguliert ist. Die Lösung dieses Problems bedarf
einer Politik, die Beschäftigungssicherung als einen
Grundpfeiler der Demokratie erkennt und mit höchster Priorität
durchsetzt. Wo ist die politische Kraft, wo sind die
Gewerkschaften, die eine Verkürzung der Arbeitszeit bei
entsprechend geringerer Entlohnung durchsetzen, bis die
Arbeitslosigkeit auf ein ausreichend niedriges Niveau
abgesenkt ist? Die Folge wäre fast automatisch eine soziale,
finanzielle und auch marktwirtschaftliche Gesundung der
Gesellschaft. Die gesteuerte Verknappung der Arbeitskraft
lässt deren Wert wieder steigen. Unter dem Modell einer
Arbeitszeitdynamik ließe sich sogar ein Grundrecht auf
Erwerbstätigkeit in die Verfassung schreiben ohne
marktwirtschaftliche Mechanismen einzuschränken.
Arbeitszeitdynamik soll auch bedeuten, dass tarifvertraglich
mehr gearbeitet und verdient werden muß oder darf!, wenn dies
die Gesamtbeschäftigungslage fordert bzw. zuläßt. Hier bedarf
es eines dringenden Paradigmenwechsels.
Das Modell der
Arbeitszeitdynamik ist nicht neu. Es wurde u.a. von P. Hartz
bei VW erfolgreich praktiziert. Hier wurden alle Mitarbeiter
zu Betroffenen gemacht. Für den Berliner öffentlichen Dienst
wurden bereits 2003 die Arbeitszeit ohne Lohnausgleich gekürzt
und dafür betriebsbedingte Kündigungen bis 2012
ausgeschlossen. Damit gibt es für Industrie und Behörden
erfogreiche Beispiele, wie durch Sicherung von Arbeitsplätzen
sozialer Ausgeleich, wenn nicht sozialer Frieden gewährleistet
werden kann. Es ist dringend erforderlich, den Arbeitsnotstand
öffentlich zu erklären, alle zu Betroffenen zu machen und die
Arbeitszeitdynmik politisch durchzusetzen.
Das schnelle Argument gegen diese Lösung, dann reiche das
untere Ende der Einkommensskala nicht mehr zur
Existenzsicherung, ist leicht zu entkräften. Eine Förderung
unterer Einkommen ist weit billiger, als Menschen in
Untätigkeit die Existenz zu sichern. Ein schlüssiges und
praktikables Konzept hierfür wurde bereits 2002 von den
Professoren Ronnie Schöb u Joachim Weimann mit der
"Magdeburger Alternative" vorgelegt (siehe auch "Arbeit ist
machbar" www.arbeitistmachbar.de ). Zu beklagen sind mangelnde
Beweglichkeit, Änderungswille und Kompetenz von Partei-,
Regierungs- und Verwaltungsstellen für die Bewältigung der
Herausforderungen durch die Massenarbeitslosigkeit.
Verlängerte Arbeitszeit und
Renteneintrittsalter mit 67 - ein Widersinn bei
Massenarbeitslosigkeit!
Allen Parteien und den Gewerkschaften ist der Vorwurf zu
machen, das Demokratiedefizit Arbeitslosigkeit nicht oder nur
mit ungeeigneten Mitteln anzugehen. Im krassen Gegensatz zu
den Erfordernissen dieser Zeit fordern heute "die Wirtschaft"
und die ihr nahestehenden Parteien die Ausweitung der
Arbeitszeit, um angeblich über beflügelte Konjunktur
Arbeitsplätze schaffen zu können. Im öffentlichen Dienst
mancher Länder soll zum gleichen Lohn mehr gearbeitet werden,
um angeblich die erforderlichen Leistungen bezahlen zu können.
Weder werden damit die gravierenden Effizienzdefizite in den
Verwaltungen beseitigt, noch wird etwas gegen die
Massenarbeitslosigkeit getan. In ähnlicher Ferne von der
gegegwärtigen Realität gibt es Politiker, die die Verlängerung
der Lebensabeitszeit fordern, um die Rentenkassen zu entlasten
- wohl wissend, dass derzeit kaum jemand bis zum 65.
Lebensjahr tatsächlich arbeiten kann. Die inzwischen (2006)
etablierte Große Koalition will dieses Ziel sogar mit
gerafftem Zeitplan durchsetzen, ohne die Voraussetzung der
Arbeitsmöglichkeiten für die Bürger bedacht und gewährleistet
zu haben. Im Gegenteil: Während in Finnland Unternehmen
erheblich zur Kasse gebetern werden, wenn sie ältere Bürger
entlassen, werden in Deutschland 2006 noch massenhaft ältere
Bürger staatlich geförderert, d.h. auf Kosten der
Steuerzahler, in die Arbeitslosigkeit des Vorruhestandes
entlassen. Widersinniger geht es kaum noch!
Die Entscheidung für das Renteneinstiegsalter 67 hat die
Bundesregierung Ende November 06 ohne bemerkenswerte
Auseinandersetzung und öffentliches Interesse getroffen. Dabei
ist die Entscheidung gravierend unausgewogen. Der Einstieg in
das verlängerte Renteneinstiegsalter beginnt 2012
schrittweise. Er hat gravierende Folgen für Bürger ohne Arbeit
im Alter. Während die ausgesetzte Rente den Einzelnen
unerbittlich trifft, ist die beschlossene beabsichtigte
Ausgleichsmaßnahme, eine Förderung von Arbeit von Bürgern 50+
durch einige hundtert Millionen Euro eine wachsweiche
Alibientscheidung, marktwirtschaftlich wie sozioökologisch
unplausibel und völlig unzureichend. Hier wurden von der
Regierung Sparentscheidungen getroffen, wurden Altersarmut
durch Arbeitslosigkeit billigend in Kauf genommen. Während
eine künstliche Verknappung der Arbeitskräfte zur
Wertschätzung älterer Arbeitnehmer führen würde, werden bei
Förderung älterer Arbeitnehmer gerade diese Arbeitnehmer erst
freigesetzt werden, um anschließend staatliche Hilfen in
Anspruch nehmen zu können. Leider ist zu vermuten, dass das
Parlament die Regierungsentscheidung durchwinken wird.
Bei beseitigter Massenarbeitslosigkeit und ausreichend
Arbeitsangeboten wäre es weder eine Zumutung für die Bürger,
für angemessene Löhne 40 Stunden zu arbeiten noch bei erhöhter
Lebenserwartung bis zum 67. Lebenjahr zu arbeiten. Die
demografische Entwicklung in Deutschland lässt langfristig
einen steigenden Arbeitskräfte-Bedarf pro Kopf der Bevölkerung
erwarten. Für die heutige Generation wäre bei geringem
Arbeitsbedarf von Wirtschaft und Verwaltung die Verteilung der
Arbeit durch verkürzte Arbeitszeit eine arbeitsmarktgerechte,
ökonomisch sinnvolle und sozial heilende Maßnahme. .Ohne diese
Maßnahme wird der gesamtgesellschaftlche Schaden um so größer
sein, je länger die gegenwärtige Situation politisch untätig
ausgesessen bleibt.
Keine Entwarnung
bei Konjunktur:
Dass Deutschland seit Jahren Exportweltmeister ist und diese
Position weiter ausweitet, muß als Zeichen einer bereits
anhaltenden Wirtschaftskonjunktur gewertet werden. Die kräftig
anziehende Konjunktur im Herbst 2006 hat zu einer gewissen
Belebung des Arbeitsmarktes geführt. Das Bejubeln einer
offiziellen Arbeitslosenquote, sehr knapp unter 4 Millionen,
ist unangebracht, da die Angaben weiterhin geschönt gemacht
werden. Schon die "Ein Euro Jobber" in einer Zahl von über
300000 sind definitionsgemäß nicht Resultat des Arbeitsmarktes
sondern Ergebnis einer der Formen aktiver Arbeitslosenhilfe.
Im Jahre 2006 wurden vielerorts Betriebsbelegschaften unter
der Androhung der Arbeitslosigkeit dazu veranlasst, der
unbezahlten verlängerten Arbeitszeit zuzustimmen. Solche
Maßnahmen werden bald zur zur Freisetzung oder Einsparung von
Arbeitskräften führen.
Dabei pokert die Wirtschaft um kurzfristige Gewinne und sägt
an dem Ast, von dem sie künftig ernten will. Beschäftigte und
Wiederbeschäftigte in Deutschland sind Kunden für die
Wirtschaft, sind Steuerzahler statt Soziallast, sind Menschen
mit Lebensperspektive - weniger anfällig für Drogen, Alkohol,
Depressionen, Kriminalität, Armut, Extremismus..... , sind
Vorteil für den Wirtschaftsstandort Deutschland und dessen
demokratische Gesellschaft. Der freien Wirtschaft sollte der
Absatzmarkt in Deutschland nicht gleichgültig sein. Eine
nachhaltige Unternehmerpolitik auf Bundesebene sollte einen
ausgeglichenen Arbeitsmarkt anstreben. Ohne auseichend Kunden
gibt es keine Binnenkonjunkturentwicklung.
Die Bundesregierung sollte ein nachhaltiges
Arbeitsmarktkonzept durchsetzen, das auch dann einen
ausgeglichenen Arbeitsmarkt sichert, wenn Deutschland nur
durchschnittliche Exportleistungen erbringen würde. Träfe das
heute zu, dann hätten wir mit schweren Depressionen, sozialen
Krisen, ggf. Extremismus und Gefährdung der Demokratie zu
rechnen.
Strukturdefizit in der
Interessenvertretung der Arbeitslosen:
Der Sinn der Arbeitslosenversicherung wurde bisher in der
finanziellen Unterstützung für den Fall einer vorübergehenden
Arbeitslosigkeit gesehen. Entsprechend gibt es lediglich eine
Verwaltung der finanziellen Mittel, nicht jedoch eine
politisch bemerkenswerte Kraft, die sich durchsetzungsfähig
mit der Abwendung von Arbeitslosigkeit befasst. Die Situation
der Arbeitslosen ist vergleichbar mit der Situation der
Patienten im Gesundheitswesen. Die Krankenversicherten
finanzieren mit erheblichen Beiträgen die
Gesundheitsversorgung in Deutschland, haben aber keinen
nennenswerten organisationsgestützten Einfluß auf die
Gestaltung des Systems, - siehe: Gesundheitsreform
- aber wie? .
Auch für den Fall der Arbeitslosigkeit gilt: Auftraggeber für
ein System zur Abwendung von Arbeitslosigkeit sind die
Beschäftigten in Deutschland mit ihren finanziellen Beiträgen
zur Arbeitslosenversicherung. Für ein solches System zur
Abwendung von Arbeitslosigkeit gibt es bisher nicht einmal
eine Zielstellung, es gibt auch keinen Dachverband der
Beschäftigten, der sich einer vergleichbaren Zielstellung
verpflichtet fühlt. Gewerkschaftsverbände wären hierzu
prädestiniert, verstehen sich aber als Vertreter der
arbeitenden Beschäftigten. Gewerkschaftsbeitrag ist eben nicht
Arbeitslosenbeitrag!?. Es handelt sich hier um ein
schicksalhaftes Defizit, das die Sprachlosigkeit der
Arbeitslosen in der deutschen politischen Landschaft erklärt
und das bei der gegenwärtigen Massenarbeitslosigkeit
hervortritt. Ein System zur Abwendung von Arbeitslosigkeit
müsste im Interesse von marktwirtschaftlichen Bedingungen die
Arbeitskraft in Deutschland verknappen, damit der Wert der
Arbeitskraft durch Nachfrage wieder steigt. Erst unter den
Bedingungen einer gesunden Arbeitskraftnachfrage wird eine der
Wirtschaftsleistung gerecht werdende Bezahlung durchzusetzen
sein, werden Arbeitgeber in die Ausbildung von Jugendlichen
und in die Weiterbildung der Mitarbeiter investieren. Zum
Modell der Arbeitszeitdynamik, wie oben beschrieben, sehen wir
hinsichtlich einer kurzfristigen Wirkung bisher keine
Alternative. Was nützt es, wenn Wirtschaftsforschungsinstitute
bis 2009 lediglich die Chance für eine Verminderung der
Arbeitslosenzahl um eine Million Arbeitslose sehen, wenn, wie
oben dargestellt, sofort und später ein Bedarf von 7,5
Millionen Arbeitsplätzen besteht?
Maßnahmen wie ABM, Ein-Euro-Jobs und Ich-AGs sind durchaus förderlich, wenn die Arbeitslosigkeit gering ist. Zu Zeiten des massenhaften Mangels von Arbeit sind es Scheinaktivitäten mit riesiger Kostenbelastung für die Steuerzahler. Sobald diese Maßnahmen sinnvolle Arbeit fördern, entziehen sie widersinnigerweise dem ersten Arbeitsmarkt Arbeit, haben folglich eine Störfunktion.
Themenübersicht- Demokratie gefährdet? -- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? - Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum Anfang
Deutschland hat eines der besten Gesundheitssysteme. Aber dieses System ist zu teuer und weist erhebliche Effizienzdefizite auf. Warum werden Reformen stets von der Politik erwartet? Wo ist die Kompetenz der Ärzteschaft? Welches ist die Institution der Versicherten und welches sind die Forderungen der Versicherten an das System der Gesundheitsversorgung?
Die deutsche
Gesundheitsversorgung im internationalen Vergleich:
Eine Systembewertung: Der mit 300.000 Mark dotierte
Carl Bertelsmann-Preis für vorbildliche Leistungen im
Gesundheitswesen ging im Jahr 2000 zu gleichen Teilen in die
Schweiz und in die Niederlande Dr. Mark Wössner,
Vorstandsvorsitzender der Bertelsmann Stiftung, zum deutschen
Gesundheitswesen: Die Leistungen liegen im internationalen
Vergleich zurück, bei den Kosten nimmt Deutschland aber eine
Spitzenposition ein. Das Preis-Leistungsverhältnis stimmt
nicht mehr! Zu den wesentlichen Gründen zählt die große
Angebotsdichte: Die Ärztezahl ist weit überdurchschnittlich
und die Zahl der Akutbetten höher als in allen
Vergleichsstaaten. "Unsere Landsleute gehen dreimal häufiger
zum Arzt als die Schweden und bleiben doppelt so lange im
Krankenhaus wie unsere nördlichen Nachbarn". Dennoch seien
dort die Lebenserwartung und die Zufriedenheit mit der
Gesundheitsversorgung deutlich höher. Zudem kritisierte
Wössner die verkrusteten Strukturen, den mangelnden Wettbewerb
und die Ineffizienz im deutschen Gesundheitssystem. Die Folge
sei eine Verschwendung von Ressourcen. So würden jedes Jahr
Arzneimittel im Wert von vier Milliarden Mark auf den Müll
geworfen. 50 Prozent der Röntgenuntersuchungen seien
überflüssig. Wössner forderte die Gesundheitspolitiker und
Verbandsvertreter auf, nicht weiter an den Symptomen herum zu
kurieren, sondern das System grundlegend zu reformieren und
für größere Transparenz zu sorgen. Dabei könnten die
herausragenden Modelle in der Schweiz und den Niederlanden
wertvolle Orientierung geben.
Diese und ähnliche Einschätzungen waren im Jahre 2000 nicht
neu und sind bis heute aktuell. Sie fordern auf, die
Systemeffizienz zu verbessern. Im Gegensatz zu dieser
Orientierung dominiert in der deutschen Gesundheitspolitik
immer wieder die Frage, wie den steigenden Gesundheits- und
Arzneimittelkosten durch immer höhere und neue Zahlungen der
Versicherten Rechnung getragen werden kann.
Wesentliche Schwachstellen
des Systems der Gesundheitsversorgung:
1. Es gibt ein gravierendes Führungsdefizit auf der
Auftraggeberseite (Der Versicherten).
2. Es gibt ein gravierendes Defizit der
Verantwortungswahrnehmung durch die Ärzteschaft.
3. Die Krankenkassen können den von ihnen hinsichtlich der
Systemfunktion erwarteten Aufgaben nicht gerecht werden.
4. Es gibt Kostenerstattungsverfahren, die eine Bevorzugung
und Leistungsausweitung von gut honorierten Verfahren
zulassen. Solche Abrechnungsverfahren behindern die
Orientierung auf effektive und kostengünstige
Behandlungsverfahren.
5. Das SGB gibt die Bedingungen vor, die zu den Defiziten
1.bis 4 führen und ist diesbezüglich zu reformieren.
6. Die bisherige Ausrichtung am Umfassenden
Qualitätsmanagement ist sowohl system- als auch
einrichtungsbezogen unbefriedigend.
7. Die Arzneimittelversorgung und die Arzneimittelkosten sind
weiterhin außer Kontrolle. Solange die Ärzteschaft sich nicht
aus der Umarmung der Pharmaindustrie befreit, solange sie
selbst nicht für effizienten Einkauf sorgt und die effiziente
Verwendung organisiert, kann sie keinen höheren Anteil an den
Gesundheitskosten .erwarten. Auch vor diesem Hintergrund
werden die Versicherten als Auftraggeber wenig Verständnis für
Ärztestreiks aufbringen.
Die Defizite in abstrakter Verallgemeinerung: Selbstoptimierung ist behindert: Eine ganze Reihe von Bedingungen, die Selbstoptimierung fördern, sind unzureichend ausgeprägt, "das System ist verkrustet". Führungsdefizit: Unbefriedigender Einfluß der Auftraggeber / Versicherten auf Zielstellung, Anforderungen und Gestaltung des Systems. Treibende Kräfte orientieren nicht konsequent auf die Ziele!
Wesentliche Ansatzpunkte für durchgreifende Reformen der Gesundheitsversorgung
1. Dachorganisation der Versicherten (denkbar wäre: Deutscher Krankenversicherten-Dachverband (DKD)): Das Recht und die Pflicht zur gesundheitspolitischen Vertretung der Versicherten wird an eine starke Versichertendachorganisation übertragen. Die bisherigen Krankenversicherungen beteiligen sich, die Dachorganisation beratend, an der Versichertenvertretung. Die Versichertendachorganisation setzt Ziele und stellt Anforderungen an das System der Gesundheitsversorgung. Sie prüft die Aktualität der geltenden Gesetze und fordert gegebenenfalls Gesetzesänderungen. Sie ist Vertrags- und Verhandlungspartner für die Dachorganisation der Ärzteverbände. Die Dachorganisation legt die Höhe des Gesamtbudgets fest und verhandelt mit der Ärzteschaft über Art und Höhe von Teilbudgets. Hinsichtlich der Leistungen, die die Versicherten für das Budget fordern, orientieren sie sich an effektiven Modellen der Gesundheitsversorgung auf der Erde. Die Versichertenorgnisation kann zur Durchsetzung ihrer Forderungen im Falle von Leistungsverweigerungen den entsprechenden Leistungsbereich anderen Leistungserbringern, auch aus anderen Ländern der EU, anbieten. Die Versichertendachorganisation fordert, dass sich das System der Gesundheitsversorgung unter dem Druck der begrenzten Mittel, der Eigenständigkeit der beteiligten Unternehmenseinheiten und unter der Gestaltungskraft der Ärzteschaft selbst organisiert und selbst optimiert. Der Dachverband der Versicherten wird aus den Krankenversicherungsbeiträgen der Versicherten finanziert
2. Versicherteninstitut:
Hinter der Dachorganisation der Versicherten sollte ein
Versicherteninstitut stehen, das vorrangig
Überwachungsfunktionen für das System der
Gesundheitsversorgung übernimmt und sich methodisch in hohem
Maße am Umfassenden Qualitätsmanagement auf Systemebene
orientiert. Dieses Institut wird aus dem Gesundheitsetat bzw.
aus Beiträgen der Versicherten finanziert und fördert auch
eigenständig Verbesserungsprojekte.
Merkmale und Leistungen des Versicherten-Instituts (VI):
Das VI hat für die Auftraggeberinteressen der Versicherten die
Fachkompetenz zu erarbeiten und stets aktualisiert verfügbar
zu halten. Es hat ähnlich strategisch zu denken wie eine
Konzernleitung, die ihren Konzern zur erfolgreichen
Selbstentwicklung befähigen will. Der Auftraggeber muß wie die
Konzernleitung Zuverlässigkeit für die Auftragserfüllung
fordern und er muß die Organisation des Systems, die
Organisation und Qualität der Funktionsabläufe überwachen und
prüfen, ob die Ergebnisse zuverlässig den
Auftragsanforderungen entsprechen. Das Umfassende
Qualitätsmanagement ist Arbeitsgrundlage gleichermaßen für das
Führungsorgan der Ärzteschaft, für jeden Dienstleister und für
die Dachorganisation der Versicherten. - Das VI arbeitet
analysierend und bewertend am System der
Gesundheitsversorgung, es erarbeitet Vorschläge zur Gestaltung
und zur Administration aus. Es überwacht, ob die aktuelle
Sozialgesetzgebung noch den Interessen der Versicherten
entspricht und stellt fest, welche Gesetzesveränderungen
eingebracht und durchgesetzt werden sollten. Ein wirksames
Mittel der Systembeobachtung - und Überwachung ist die
Erfassung der Schnittstellengestaltung zwischen den
Einrichtungen, deren Überprüfung und Bewertung. - Das VI
versteht sich als QM-begleitende Institution, die insbesondere
Verbesserungspotenzen im System erfasst und deren Ausschöpfung
fordert und fördert. - Das VI überwacht mit Hilfe von Audits
mindestens stichprobenartig und bei gegebenen Anlässen
Einrichtungen des Gesundheits-, Pflege- und sozialen Netzes,
ob diese hinreichend nach den Richtlinien des UQM arbeiten.
Mängel können zum Verlust der Arbeitsberechtigung in der
Gesundheitsversorgung führen. - Das VI arbeitet systematisch
mit Vertrauenspersonen in den Einrichtungen und mit Patienten
- und Versichertenvertretern zusammen. Das VI initiiert und
fördert Modelle für neue Varianten der Dienstleistung, die
deutlich höhere Effizienz versprechen. Das VI bewertet und
vergleicht Systeme / Regionen der Gesundheitsversorgung
hinsichtlich Gesundheitszustand, Leistungsgestaltung und
Kostenentwicklung. Das VI wird aus dem Gesundheitsetat bzw.
aus den Beiträgen der Versicherten finanziert und fördert auch
eigenständig Verbesserungsprojekte.
3. Zur Finanzierung der Dachorganisation der Versicherten und des Versicherteninstituts Indem der Versicherte seinen erheblichen Beitrag zur Krankenversicherung zahlt, darf er annehmen, dass im Rahmen dieses Beitrags seine diesbezüglichen Interessen hinreichend verfolgt werden. Das ausgewiesene Defizit der Interessenvertretung der Versicherten muß als Schlüssel- und Führungsproblem des Systems der Gesundheitsversorgung angesehen werden. Die Institutionen der Krankenversicherungen haben bisher mit Selbstverständlichkeit die Führungs- und Vertretungstätigkeit für die Versicherten aus den Beiträgen finanziert. Mit der Übernahme der Führungsaufgaben durch den Versichertenverband und das Versicherteninstitut gehen auch die diesbezüglichen Gelder an diese Einrichtungen.
4. Krankenkassen gibt es weiterhin als Abrechnungsinstanzen für die Versicherten. Sie haben die Möglichkeit, sich in ihrem Aufgabenbereich an neuen Strukturen von Versorgungsnetzen zu orientieren. Der Wettbewerb sollte zwischen Versorgungsnetzen stattfinden. Die Kassen können wertvolle Koordinierungsarbeit für die jeweiligen Netze leisten.
5. Ärzteschaft und ihr
Dachverband: Der ärztliche Dachverband hat die
Sicherstellung der Gesundheitsversorgung zu gewährleisten und
gegenüber dem Dachverband der Versicherten auszuweisen. Die
Ärzteschaft trägt die Verantwortung für die optimale
Gestaltung des Versorgungssystems bei vorgegebenem
Kostenrahmen. Sie hat dazu ein geeignetes
strategisches und für die Versicherten transparentes
Systemmanangement zu betreiben. Die Versicherten erwarten hohe
Effizienz hinsichtlich Qualität und Kosten. Die Versicherten
geben weitere flankierende Systembedingungen vor, die die
Fähigkeit zur Selbstoptimierung fördern und Fehlleistungen des
Systems verhindern. Die Ärzteschaft schlägt die Höhe für das
anteilige Budget der Arzneimittel und anderen Medizinprodukte
vor und sorgt für geeigneten Einkauf, Effizienz der Verwendung
und Kostendisziplin. Die Ärzteschaft hat das Vergütungsprinzip
für Gesundheitsdienstleistungen so einzurich-ten, dass das
Ziel: "beste Versorgung bei geringst möglichen Kosten"
unterstützt wird. Die Arbeits- Rechtssicherheit der
Dienstleister ist durch Leitlinien und Standards auf hohem
Niveau zu sichern. Die Effizienzreserven in der
Gesundheitsversorgung sind noch so hoch, dass jede Absicht von
Ärztestreik derzeit unangemessen ist. Effizienzdefizite
hinsichtlich Kosten und Behandlung sind von der Ärzteschaft
selbst offenzulegen und Problemlösungen selbst zu veranlassen.
Zum angeblichen Ärztemangel: Die Zahl der tätigen Ärzte in
Deutschland ist 2006 so hoch wie nie zuvor. Wenn in Teilen
Deutschlands und in bestimmten Fachbereichen ein Ärztemangel
beklagt wird, dann weist dies auf mangelnde Ausbildungs- und
Einsatzsteuerung durch die Ärzteschaft hin.
6.Das BMfG begleitet die "unternehmenspolitischen Abstimmungen" zwischen den Versicherten und der Ärzteschaft durch gesetzgeberische Maßnahmen und konzentriert sich auf wirklich strategische Fragen. Mit aktuellen Führungsaufgaben des Gesundheitssystems sollte das Ministerium nicht mehr belastet werden.
7. Bedingungen, die
Fähigkeiten zur Selbstoptimierung fördern und Fehlfunktionen
vermeiden helfen: Die Versichertendachorganisation
fordert von der Dachorganisation der Ärzteverbände, das System
mit folgenden Eigenschaften und unter folgenden
Rahmenbedingungen zu organisieren:
7.1.1. Ein Umfassendes Qualitätsmanagement ist von der
Ärzteschaft anzuwenden und nachvollziehbar auszuweisen, um das
System der Gesamtversorgung als Netzwerk zu gestalten und
weiterzuentwickeln. 7.1.2. Ein Umfassendes Qualitätsmanagement
ist von den Leistungserbringern anzuwenden und nachvollziehbar
auszuweisen. Die Leistungserbringer haben die Arbeitsteilung
im System durch ein nachvollziehbares Schnittstellenmanagement
auszuweisen. Die Leistungserbringer müssen mit Auditierungen
durch die Auftraggeber bzw. deren Versicherteninstitut
rechnen, können ggf. ihr Zertifikat und Ihre Zulassung
verlieren.
7.2. Bedingungen des Wettbewerbs und der Leistungsvergleiche
sind auf allen Ebenen zu schaffen. Zur Förderung neuer
Varianten der Dienstleistung bedarf es Gesetzesveränderungen.
Innerhalb der EU sollte es künftig Versicherten möglich sein,
zwischen verschiedenen Systemen der Gesundheitsversorgung
wählen zu können. Besser als verschiedene
Krankenversicherungen in einem Versorgungssystem sind
verschiedene Netzwerk-Systeme der Gesamtversorgung. Diese
könnten mit objektiven Qualitätsmerkmalen zum
Gesundheitszustand der Bevölkerung und der Lebenserwartung in
Relation zu den Kosten ihre Leistungsfähigkeit ausweisen. Die
Versorgungssysteme und Leistungserbringer werden durch
regelmäßige Systembewertungen in der Öffentlichkeit stehen.
7.3. Das System der Gesundheitsversorgung kommt mit begrenzten
Kosten (gedeckeltem Budget) aus. Leistungserbringer haben
selbstverständlich über die gesamte Mittelverwendung
nachvollziehbar Buch zu führen, Patienten haben über erbrachte
Leistungen Rechnungsbelege zu erhalten. Ein System von
Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Finanzdisziplin ist
einzurichten mit Rückstellungen, Sanktionen u.a..
8. Das veränderte Prinzip der Krankenversicherung: - Zugelassene Formen der Krankenversicherung müssen mit dem Einkommensgewicht ihrer Mitglieder am Solidaritätsprinzip teilnehmen. Denkbar sind deutschlandweit standardisierte einkommensabhängige Beitragsabbuchungen (Bürgerversicherung??) an das jeweilige System und dieses gibt entsprechend seiner Effizienz (Wettbewerbskraft) jährliche Rückzahlungen an seine Mitglieder.- Für die Versicherten sind Qualität und Effizienz der Versorgungsleistungen der unterschiedlichen Netzwerke der Gesamtversorgung Kriterien für eine Auswahl des Anbieters. - Alle notwendigen Versorgungsleistungen sind mit den Einnahmen aus der Standardversicherung abzudecken (Standardleistungskatalog). Das Prinzip der Netzwerke der Gesamtversorgung verbietet von selbst die Zersplitterung des Versicherungswesens in mehrere hundert Einzelversicherer.
Themenübersicht - Demokratie gefährdet?
-- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? -
Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum
Anfang
"Deutschland ist ein
Rechtsstaat" !? Insbesondere Persönlichkeiten der Politik
wiederholen dies immer wieder. Eine "Pisastudie" zur
Bewertung des Rechtswesens würde zu einem erschreckenden
Ergebnis kommen. Rechtssicherheit ist ein noch zu
entdeckender erheblicher sozialer und wirtschaftlicher
Faktor.
Zur Veranschaulichung des Problems: Wird im Falle eines
Brandherdes die Feuerwehr gerufen, dann wird diese alles tun,
um den Brand in kürzester Zeit zu löschen. Sollte ein
Feuerwehrmann dagegen den Brand erst richtig anfachen, dann
wird er zu Recht seinen Job verlieren.
Wird im Falle von Rechtsfragen die zuständige Instanz der
Rechtspflege, ein Rechtsanwalt, in Anspruch genommen, dann
muss damit gerechnet werden, dass statt Konfliktabbau
konsequente Konfliktpflege betrieben wird bis zur Zerrüttung
der anfänglich nur angekratzten geschäftlichen oder privaten
Beziehungen. Das Problemchen wird nun als Großbrand zum
Gericht geschleppt und dem Richter zugemutet, aus Flammen und
Asche eine "gütliche Einigung" herbeizuführen oder "Recht" zu
lesen. Dieses widersinnige System ist so stark etabliert, dass
es nicht einmal öffentlich hinterfragt und kritisiert wird. Im
Gegenteil: Das deutsche Rechtssystem gilt als vorbildlich, da
es Demokratie und Freiheit verkörpere.
In den folgenden beiden Überlegungen soll daher klar
unterschieden werden, was am deutschen System der Rechtspflege
wertvoll und was dringend reformbedürftig ist.
Ein wertvoller demokratischer Grundsatz: Maßstab des
Rechts ist, was im Gesetzen, Verordnungen und Verträgen
niedergelegt ist. Für die Durchsetzung des Rechts sollen
Instanzen sorgen, die unabhängig sind vom Machtapparat eines
Staates. Willkür durch mächtige Personen oder Parteien in der
Festlegung oder Auslegung dessen, was Recht ist, soll damit
ausgeschlossen werden. Angesichts der auf dieser Welt noch zu
häufig anzutreffenden offenen oder verdeckten absolutistischen
Herrschaftsformen kann der Wert von machtunabhängigen
Rechtsinstitutionen nicht hoch genug eingestuft werden!
Schlechte Struktur und Funktion der Rechtspflege:
Hinsichtlich der machtunabhängigen Rechtspflege haben sich
Strukturen und Funktionen etabliert, die zwar dem
demokratischen Anliegen der Form nach genügen, die aber dem
Anliegen der Rechtspflege system- und funktionsbedingt
schaden. Statt durch Rechtspflege wie Öl im Getriebe
wirtschaftliche und private Beziehungen zu fördern, werden
solche Beziehungen wie mit Sand im Getriebe behindert, sind
Rechtssystem und Demokratie für Missbrauch gefährdet. Im
biologisch-medizinischen Sprachgebrauch würden solche Systeme
als verhaltensgestört bis neurotisch bezeichnet. Das mit
Systemschwächen beladene deutsche Rechtswesen begünstigt
seinen Missbrauch. Für Kenner des deutschen Rechtswesens kann
es lohnend sein, mit Anwalts Hilfe mit Vertrags- und
Rechtsverletzungen Geld zu verdienen.
Das Verhalten im Rechtswesen ist ausgeprägtes Rollenverhalten.
Die Regeln ergeben sich aus den Gesetzen und Verordnungen zur
Rechtspflege mit ihren Freiräumen.
Das folgende Rollenspiel führt beispielhaft widersinnige
Normalität in der Rechtpflege vor Augen: Mitwirkende:
Mieter, Vermieter, deren Rechtsanwälte (RA), der Richter und
ein Gesetzeskundiger.
Der Spielablauf: Vorgegeben wird ein Problem z.B. im
Mietverhältnis der Versuch eines Mieters, ein Mietverhältnis
zu minimalen Kosten zu beenden (Aussetzung der Mietzahlung,
gesetzeswidrige Kündigung, vorgetäuschte Wohnungsübergabe).
Der Vermieter fordert vertrags- und gesetzeskonformes
Verhalten. Der Mieter "übergibt" die Angelegenheit seinem
Rechtsanwalt und wirkt fortan nur über den Rechtsanwalt. Der
RA vertritt konsequent die Interessen des Mieters mit
Orientierung auf eine gerichtliche "Klärung". Ab sofort ergibt
sich eine Situation der gezielten Nichtverantwortlichkeit: Der
Mieter ist "hinter" dem RA verschwunden. Der RA verweigert
sich einer Problembehandlung und -Lösung mit dem Hinweis, dass
er lediglich seinen Mandanten in Rechtsfragen zu beraten hat.
Er stellt gerichtsrelevante Postulate und Ansprüche auf und
verweist auf die Entscheidung des Gerichts. In zeitkritischen
Geschäftsprozessen ist der Vertragspartner verschwunden. Mit
dem Verweis auf die Interessenvertretung seines Mandanten
bleiben selbst prüfbare Lügen im Anspruchskatalog der
Anwaltschreiben erhalten und werden zum Gericht getragen. Die
Prozedur ist auf Eskalation ausgerichtet.
Das Konzept des Mieters: Der Mieter hat eine
Rechtsschutzversicherung. Eventuelle Rechtsanwalts - und
Gerichtskosten sind so bereits bezahlt. Durch
Mietzahlungsaussetzung und vorgetäuschte Wohnungsübergabe wird
versucht Geld zu sparen. Günstigster Fall: Wenn die
"Gegenpartei" sich aufgrund der Prozessdrohung auf keinen
Streit einlassen will, ist das Ziel, mit minimalen Kosten das
Mietverhältnis zu beenden, erreicht. Wahrscheinlicher Fall:
Der Vermieter fordert geltende Rechte ein, es kommt zur
streitigen Auseinandersetzung bis zum Gericht. Der Richter
wird erfahrungsgemäß von den Parteien einen Vergleich fordern.
Die Nachzahlungen bleiben weit unter den vertragsgemäß zu
erwartenden Kosten. Unwahrscheinlicher ungünstiger Fall: Die
vollen normalen Kosten am Mietvertragende müssen getragen
werden. Bilanz: Der Versuch eines saloppen Ausstieges lohnt
sich, ein wirklicher Schaden ist nicht zu erwarten.
Das Konzept, die Sicht des Rechtsanwalts: Er hat die
Interessen seines Mandanten zu vertreten. Dafür wird er
honoriert, insbesondere für Prozessvertretung. Er habe
herauszuarbeiten, wo Recht für seinen Mandanten zu finden ist.
Er kann seinem Mandanten sagen, unter welchen Bedingungen das
Recht für ihn sprechen würde. Der Mandant muss sagen, ob
solche Bedingungen zutreffen. Diesbezüglich werden anwaltliche
Schreiben, Klageschriften u.s.w. verfasst. Wenn der Mandant
falsche Aussagen macht oder falsche Zeugen angibt, dann liegt
das nicht in der Verantwortung des RA. Der RA könne seinen
Mandanten nur umfassend zu Situationen beraten, von denen
dieser ihm Kenntnis gibt. Äußerungen, Argumente und Schreiben
der "Gegenseite" interessieren nur dann, wenn sie die
konkreten Ansprüche seines Mandanten in Frage stellen. Es
entsteht die Frage, ob ggf. Korrekturen in den Ansprüchen
sinnvoll sind. Verhandelt wird nicht mit der Gegenseite, zu
den Forderungen und Hinweisen der Gegenseite wird keine
Stellung genommen, "verhandelt" oder besser "entschieden" wird
vor Gericht. Rechts- u. Vertragsverletzungen des eigenen
Mandanten kennt der RA in der Regel nicht bzw. Lässt sie
unbeachtet.
Das Problem des Richters: Über
Rechtsanwälte werden Schriftsätze zum Gericht transportiert,
die den Richter mit einer Vielzahl irgendwie begründeter ggf.
mit Lügen und falschen Zeugen durchsetzter Rechtsansprüche
überschütten. Im Wust der Darstellungen und Gegendarstellungen
verliert der Richter die Orientierung, findet vielleicht
unabhängig von der Rechtsfrage Verfahrensfehler und fordert
eine gütliche Einigung. Der Richter wird unter diesen
Bedingungen darauf achten, die Gerichts-"verhandlung" in
straffer Regie zu halten. Auch sieht er sich nicht als
Ermittler.
Fazit: Unter dieser Interessenlage und Verfahrensweise
wird ausgehend von einer ursprünglichen
Meinungsverschiedenheit oder gezielten Provokation mit Anwalts
Hilfe kräftig und in der Regel über Monate Konfliktpflege
betrieben. Anfangs noch normale Beziehungen zwischen den
Parteien sind danach zerrüttet. Am Ende kommt es zu einer
"Gerichtsverhandlung", in der der Richter gehalten ist, in
wenigen Minuten eine "gütliche Einigung" zwischen den Parteien
zu erreichen. Diese Art Vergleiche besiegeln in aller Regel
die hochgezüchtete Feindschaft zwischen den Prozessgegnern.
Solche Vergleiche widersprechen den Zielen der Rechtspflege,
sind jedoch für Richter und Rechtsanwälte Geschäftsgrundlage.
Die Frage der Einhaltung des Rechts verliert sich angesichts
der Prozeduren des Prozessierens. Im vorliegenden Falle hat
der Mieter sein wirtschaftliches Ziel erreicht. Es sollte
versucht werden, dieses Spiel als Rollenspiel wirklich zu
spielen. Tatsächlich ist dieses aus Sicht der Rechtspflege
zielwidrige und damit abwegige Spiel gängige Praxis. Es ist
naheliegend, dass die Entgleisung der Rechtspflegepraxis eine
vergiftende Wirkung auf die sozialen und geschäftlichen
Beziehungen zwischen den Bürgern hat. Viele Bürger zeigen
heute ein auffällig aggressives Anspruchsverhalten, wobei die
Entscheidungsvorlage: "Das übergebe ich meinem Rechtsanwalt"
schnell bei der Hand ist. Unter den gegenwärtigen Bedingungen
verspricht schon diese Wortwahl ihre Wirkung als Drohkulisse.
Die allgegenwärtige Bedrohung durch mögliche Streitfälle mit
Prozessfolge wird zudem werbewirksam von
Rechtsschutzversicherern genutzt. So ist ein global agierender
Rechtsschutzversicherer stolz auf seine Werbekampagne mit
Tiermotiven vom Sommer 2005. Herausragend sind Tiere großer
Arten mit ausgeprägten Aggressivität signalisierenden
Drohgebärden. Das spiegelt die Situation wider und belebt das
Geschäft mit der Angst. Massenhaft rechtsschutzversicherte
Bürger übergeben immer mehr Probleme an Rechtsanwälte. Die
Fehlentwicklung der Rechtspflegepraxis wird durch das
Rechtsschutzversicherungsgewerbe im Sinne eines Teufelskreises
gefördert. Steigende Anwalt- und Prozesskosten und steigende
Kosten für die Rechtsschutzversicherung machen
"Rechtsvertretung" zu einem Privileg von finanzkräftigen
Personen.
Der Teufel lacht: Was wollt
Ihr ? Seht die Konjunktur und die herrlichen Geldflüsse!.
Beispiel:
Wie Defizite der Rechtspflege zur kriminellen
"Wertschöpfung" genutzt werden. Sieben Haftbefehle liegen gegen einen Firmeninhaber vor. Dieser hat sich in seine entfernte EU-Heimatregion zurückgezogen. Damit sind die Haftbefehle für die deutsche Justiz nicht vollstreckbar, der Betrüger bleibt unbehelligt. Der Firmeninhaber ist auch nur als Strohmann vom eigentlichen Geschäftsführer eingesetzt. Dieser, seit Jahren mit Offenbarungseid hoch verschuldet und angeblich zahlungsunfähig, lässt sich vom fernen "Firmeninhaber" mit einem Gehalt auf Sozialhilfeniveau bezahlen. Vom Gehalt kann folglich nicht gepfändet werden. Die Geldflüsse im Unternehmen sind so organisiert, dass die Kassen stets leer sind und der Gerichtsvollzieher mit Zwangsvollstreckungsaktionen regelmäßig erfolglos bleibt. Im Unternehmen fließen aber vor den Augen der Öffentlichkeit erhebliche Bargeldmengen, die auch problemlos zur Verfügung stehen, um mit Rechtsanwalts Hilfe Gläubiger vom Halse zu halten und ein Leben als gut situierter Geschäftsmann und mit Fahrzeugen der Oberklasse führen zu können. Die Staatsanwaltschaft hat nach einer peinlichen Pflichtübung von "Ermittlung" das Verfahren eingestellt. Das Gewerbeamt teilte mit, es werde den Hinweisen nachgehen und die Angelegenheit sehr ernst nehmen. Das Unternehmen existiert weiterhin und erweckt äußerlich den Eindruck, als hätte es sich seit vier Jahren stabil etabliert. Sieben Haftbefehle bedeutet, dass sich mindestens sieben Geschädigte (Firmen) über Gerichtsverfahren und damit Gerichtskosten ihre Zahlungsansprüche bestätigen ließen, um mit dem Urteil zwangsvollstrecken zu können. Wie viele Firmen und Personen wurden und werden weiterhin geschädigt, ggf. ruiniert? Wie viele haben in Resignation zur Leistung der Rechtspflege den "Rechtsweg" besser nicht erst beschritten? Dieses Beispiel lässt erkennen, welche Förderpotenzen für eine nachhaltige Wirtschaft freigesetzt werden könnten von einer Rechtspflege, die diesen Namen auch verdiente. |
Der scheinbare Selbstmord von Jeremiah
Duggan (April07)
Manchmal können tragische "spektakuläre" Fälle über eine
Publikationswelle eine bundespolitische Dimension bekommen.
Im Todesfall vom 27. März 2003 bei Wiesbaden legten sich Polizei
und Staatsanwaltschaft nach auffällig nachlässiger Erfassung der
Todesumstände auf Selbstmord fest. Die Staatsanwaltschaft
stellte die Ermittlungen trotz stichhaltiger Hinweise auf andere
Ursachen bald ein. Trotz zunehmend harter Fakten für Mord, die
auf privatem Wege zusammengetragen und vorgelegt wurden, waren
Polizei und Staatsanwaltschaft bisher nicht bereit, die
Ermittlungen wieder aufzunehmen.
Die Ignoranz von hessischer Polizei und Staatsanwaltschaft hat
zur Verfassungsbeschwerde der Hinterbliebenen geführt. Da es
sich um britische Staatsbürger handelt, um Juden und da ein
hochgradig judenfeindlicher Tathintergrund zu vermuten ist,
wiegen Nachlässigkeiten der Rechtspflegeinstitutionen besonders
schwer. Die Zustände in Deutschland wurden bereits im britischen
Parlament behandelt. Vielleicht finden sich jetzt engagierte
einflussreiche Politiker / Parlamentarier / Juristen, die nicht
nur unglückliche Ausnahmefälle bedauern sondern Systemschwächen
erkennen und an deren Korrektur engagiert arbeiten.
Siehe
www.justiceforjeremiah.com - Nicholas Becker: Berlin 0049 30
884 72222 post ät becker-conen.de, - Hans Eberhardt Schultz at
Haus der Demokratie und Menschenrechte Berlin: 0049 (0) 421
662747 schultz-reimers ät t-online.de,
Wiesenthal-Zentrum unterstuetzt eine englische Mutter::
http://www.kommunikationssystem.de/news/Recht/Wiesenthal-Zentrum-unterstuetzt-eine-englische-Mutter-27835.html
Ursachen bzw. Schwachstellen, die Fehlentwicklungen in der Rechtspflegepraxis begünstigen:
1. Alle Leistungen, die von RA
und anderen Instanzen der Rechtspflege erbracht werden,
sollten nachweislich der Rechtspflege dienen. Der Nachweis ist
ggf. zu erbringen. Eine derartig verbindliche Forderung gibt
es bisher nicht.
2. RA sind bisher nicht in erster Linie dem Recht verpflichtet
und erst nachrangig den Interessen der Mandanten. Die
Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) gibt keine Priorität vor.
Viele Rechtsanwälte sehen sich so als Dienstleister ihrer
Mandanten. Je stärker sich Rechtsanwälte vordergründig in der
Pflicht der Interessen ihrer zahlenden Mandanten sehen, um so
weniger Konflikte werden durch Rechtsverweise abgebaut, um so
mehr Streitfälle landen vor Gericht, um so mehr Rechtsanwälte
werden durch ungerechtfertigte Leistungsausweitung scheinbar
benötigt. Seit 1950 hat sich die Zahl der Rechtsanwälte in
Deutschland alle 15 Jahre verdoppelt. In Frankfurt am Main
kommt bereits auf 97 Einwohner ein Rechtsanwalt. (Stand 2006).
Diese exponentielle Ausweitung schreitet immer noch ungebremst
fort. Die riesige Zahl der in Deutschland tätigen
Rechtsanwälte ist Ausdruck des Gegenteils von
Rechtssicherheit. Sie ist Ausdruck einer gravierenden
Fehlentwicklung, eines nationalen Notstandes. Je konsequenter
Rechtsanwälte unabhängige Rechtspflege betreiben, d.h., dem
geltenden Recht zum Durchbruch verhelfen, um so weniger
Verletzungen des Rechts wird es geben, um so weniger
Rechtsanwälte werden benötigt, um so weniger Streitfälle
landen vor Gericht.
3. Rechtsauseinandersetzungen zwischen Parteien beginnen
bisher nicht pflichtig mit einer Schlichtungsprozedur. Dies
sollte zur Pflicht werden. Die Schlichtungsempfehlung sollte
ergänzend zur bisherigen Praxis mit Protokoll über die
Rechtslage im gegebenen Falle aus der Sicht des Schlichters
ausgewiesen werden. Im Falle des Scheiterns haben die
streitenden Parteien zu bestätigen, dass Schlichtung
stattgefunden hat und dass sie dennoch die gerichtliche
Auseinandersetzung wollen. Schlichtungsprozeduren
unterscheiden sich grundsätzlich von prozessorientierten
Prozeduren.
4. RA sind bisher nicht ausdrücklich zum konfliktvermeidenden
Verhalten verpflichtet. Eine solche Verpflichtung sollte per
Verordnung vorgegeben werden. Rechtspflege klingt eigentlich
wie ein Aspekt des Qualitätsmanagements. Die Realität zeigt
aber, dass Rechtsanwälte in erster Linie in Konfliktkategorien
denken und handeln statt nachhaltige rechtskonforme
Beziehungen zu entwickeln. Sie sind auch bereit, auftragsgemäß
ein ausreichend großes Droh- und Konfliktpotenzial gegenüber
dem angeblichen Gegner aufzubauen oder aufrechtzuerhalten, so
dass der Mandant sogar rechtswidrige Handlungen organisieren
oder fortführen kann. Das führt zu unzumutbaren psychischen
und Kostenbelastungen für die Bürger, zu Leistungsausweitungen
anwaltlicher Tätigkeiten, zur Überlastung von Gerichten und
zur Behinderung der nachhaltig soliden Wirtschaft. Der Schaden
für Wirtschaft und Gesellschaft ist schwerwiegend.
5. RA haben sich umfassend zu informieren und den Mandanten
umfassend über geltendes Recht zu beraten. Das gilt schon
jetzt, ist aber nicht geübte Praxis. RA beziehen dies bisher
auf die Information, die sie vom Mandanten erhalten, legen
sich insofern Scheuklappen gegenüber der Realität an, lassen
zu, dass sie durch ihr Verhalten vertrags- und rechtswidriges
Verhalten ihrer Mandanten schützen, verkörpern eine
konfliktfördernde und provozierende Haltung.
6. Bisher können RA u.E. ungestraft Lügen und falsche Zeugen
in den Schriftsätzen zum Gericht transportieren. RA, die
nachweislich oder ungeprüft Lügen oder falsche Zeugen zum
Gericht transportieren, sollten ihre Zulassung verlieren. Für
den rechtsuchenden Bürger ist nicht vorstellbar, in welchem
Ausmaß in Anwaltschreiben, Prozessvorlagen und in
Verhandlungen vor Gericht gelogen wird und falsche Zeugen
präsentiert werden. Im zweiten Schritt ist für den
rechtsuchenden Bürger unfasslich, dass Richter diesen Betrug,
trotz offenliegender Unterlagen in den Prozessakten, nicht als
solchen zurückweisen oder mit Konsequenzen belegen.
7. Leitlinien für die anwaltliche Tätigkeit sind bisher nicht
oder unzureichend vorhanden, jedoch dringend erforderlich.
8. Es fehlen ausreichend unabhängige Kontrollorgane für
Rechtsanwälte und andere Rechtspflegeinstanzen, auch fehlen
ausreichend konkrete Anforderungen an die Instanzen, auf die
sich Bewertungen stützen könnten.
9. Es fehlen grundlegende Bedingungen, die das System der
Rechtspflege zur Selbstoptimierung befähigen könnten. Seit
Jahrzehnten orientieren sich Angestellte des Rechtswesens an
Vorschriften, die in vielen Fällen unübersehbar Schaden statt
Rechtspflege bewirken. Den Mitarbeitern, meist mit
Hochschulausbildung, ist das bekannt. Vorschrift ist aber
Vorschrift und ein Verbesserungsmanagement, das im Rahmen der
ganz normalen Tätigkeit zu verbesserten Vorschriften führen
könnte, scheint es nicht zu geben.
10. Das Beratungsmonopol der Rechtsanwälte behindert das
Rechtswissen der Bevölkerung.
11. Rechtanerkennung und Strafe haben auf dem Fuße zu folgen,
wenn sie wirken sollen. Für die Organe der deutschen
Rechtspflege scheint dieser elementare pädagogische Grundsatz
kaum Bedeutung zu haben. Neben dem immensen Schaden, den
Geschädigte als schicksalhaft hinnehmen müssen, entwickelt
sich eine organisierte Kriminalität, die unter dem Schutz der
Latenzzeiten des Rechtwesens ihre Gewinne produziert.
12. Vergleiche vor Gericht sind oft genug die Demütigung
dessen, der über das Gericht seinen berechtigten
Rechtsanspruch durchsetzen wollte. Der Richter ist gehalten,
Vergleiche grundsätzlich zu versuchen. Der Vergleich erspart
ihm viel Arbeit der Urteilsfindung und Urteilsbegründung. Die
Rechtsanwälte profitieren mit einem höheren Honorar. So wird
häufig genug der Rechtsuchende in Streitfällen, in denen es
eindeutig nach Aktenlage eine geschädigte und eine
schadenverursachende Partei gibt, in der Verhandlung mit
geeignetem Druck zu einem Vergleich gebracht. Kleine
Formfehler, "Verfahrenskomplexität" und Drohungen der
Gegenseite mit Berufung, Gegenklagen und anderen Formen der
Prozessausweitung - das Spektrum der für undenkbar gehaltenen
Widrigkeiten kann groß sein. Im Zuge der Gerichtsverhandlungen
tritt das Ziel des Geschädigten, die Rechtssuche, in den
Hintergrund. Es baut sich ein bisher nicht denkbares
Schadenszenario auf, das es zu begrenzen gilt. Der Vergleich
begrenzt den angedrohten Schaden. Zum bisherigen Schaden, zu
Aufwand und psychischer Belastung der Prozessführung kommen
nun noch die vergleichsbedingten anteiligen Kosten für Gericht
und Rechtsanwalt.
13. Überforderte Richter: Erfüllen Richter die Erwartungen,
die die Rechtsuchenden mit einer Gerichtsentscheidung
verbinden? Die Antwort fällt negativ aus. Die Fragen: Hat der
Richter die Prozessunterlagen wirklich durchgearbeitet? Hat
der Richter das Problem in diesem Rechtsstreit erfasst, das
Wesentliche vom Unwesentlichen trennen können, Lügen und
Drohungen als solche erkennen und werten können? Sind die
richterlichen Entscheidungen Ausdruck der Rechtspflege oder
eher Alibientscheidungen zur eleganten Erledigung eines
Vorgangs?
In
welcher Richtung sind Veränderungen erforderlich?
1. Veränderung der Tätigkeitsrichtlinien für Rechtsanwälte:
Aufhebung des kostenpflichtigen Rechtsberatungsmonopols der
Rechtsanwälte, Verstärkung des Rechts der Bürger auf
kostenlose Rechtsinformation / Beratung, Änderung des
Rechtsanwaltsgesetzes so, dass Rechtsanwälte zur
ausschließlichen Rechtspflege verpflichtet werden. Einrichtung
von Beschwerdestellen über missbräuchliche anwaltliche
Tätigkeiten, Einbringen von Verfahrensregeln zum Opferschutz
in die Rechtspflege und Prozessordnung, Beschränkung der
Niederlassungsfreiheit für Rechtsanwälte, Einrichtung von
kostenlosen Schiedsstellen für Bürger, die sich mit
unangemessenen Anwaltsschreiben konfrontiert sehen. Solange
die gegenwärtigen Fehlentwicklungen im Rechtswesen nicht
korrigiert sind, werden die angeblich zur Eindämmung der
Gerichtstätigkeiten vorgesehenen drastischen
Gebührenerhöhungen kontraproduktiv wirken, denn sie machen
anwaltliche Tätigkeiten mit allen Missbräuchen attraktiv,
erhöhen das Drohpotenzial unberechtigter Anwaltsschreiben,
fördern die Kriminalität, satt ihr mit Rechtsschutz zu
begegnen und machen den Rechtsschutz der Bürger über
Rechtsschutzversicherungen zu teuer. Wo ist die demokratische
Institution, die die Fehlentwicklungen des Rechtswesens offen
legt, auf Veränderungen drängt und diese durchsetzt?
Maßstäbe für anwaltliche Tätigkeiten: Gesetze und Verordnungen bieten leider wenig Halt, wenn es darum geht, Berechenbarkeit oder Regeln des Vorgehens im Zusammenhang mit Anwaltskontakten bzw. Anwaltsschreiben herzustellen oder zu verlangen. So war die Entdeckung des Vortrags eines Verfassungsrichters zu diesem Thema hilfreich. Einige Passagen seien nachfolgend widergegeben. Dieser Vortrag zeigt auch, dass es dringend notwendig ist, einen entsprechenden Verhaltenskodex als für Rechtsanwälte verbindlich vorzugeben.
Die Anwaltschaft aus der
Sicht des Bundesverfassungsgerichts (Festvortrag)
Rudolf Mellinghoff Richter des Bundesverfassungsgerichts
http://www.meidert-kollegen.de/pdf/Festvortrag.pdf
Die folgenden Zitate sind Auszüge aus diesem Vortrag
Organ der Rechtspflege
Der Rechtsanwalt ist nach § 1 der Bundesrechtsanwaltsordnung
ein unabhängiges Organ der Rechtspflege. Das bedeutet, dass
er nicht nur Vertreter privater Interessen ist, sondern
darüber hinaus auch an der Seite des Gerichts und der
Staatsanwaltschaft an der Rechtspflege mitwirkt. Er hat also
eine Doppelfunktion inne, in der er die rechtlichen
Interessen seiner Partei zu wahren, aber sich dabei stets
seiner Verantwortung gegenüber dem Recht bewusst sein muss.
………
Interessenvertreter seines
Mandanten
Auch wenn das Gesetz den Anwalt als Organ der Rechtspflege
sieht, ist er doch in erster Linie Interessenvertreter
seines Mandanten. Das nimmt die Bundesrechtsanwaltsordnung
auf, indem sie den Rechtsanwalt als berufenen unabhängigen
Berater und Vertreter in allen Rechtsangelegenheiten
bezeichnet. Er ist zu qualitativ hochwertiger Beratung in
allen rechtlichen Dingen verpflichtet und hat dabei die
Interessen seiner Mandanten konsequent zu vertreten. Er
kann verpflichtet sein, mit allen Mitteln für die Durchsetzung
seiner Auffassung vom richtigen Ergebnis zu kämpfen. Dies kann
in Strafverfahren bis zur Konfliktverteidigung des Täters
durch seinen Verteidiger führen. In der Öffentlichkeit ist
das Bild des Anwalts durch den Prozessvertreter vor Gericht
geprägt. Viel entscheidender ist aber die Aufgabe des
Anwalts, seine Mandanten in schwierigen Rechtsfragen zu
beraten und möglichst den Streit vor Gericht durch
vorausschauende und konfliktvermeidende Beratung zu
verhindern. In einem Staat, in dem alle
Lebenssachverhalte verrechtlicht sind, kann diese Funktion des
Anwalts nicht hoch genug eingeschätzt werden. …….. ………
In seiner Funktion als Berater seines Mandanten muss der
Anwalt jedoch stets unabhängig sein. Dies ergibt sich schon
aus seiner Stellung als Organ der Rechtspflege. Es dient
aber auch dem einzelnen Mandanten, der sich auf einen
unabhängigen Rat verlassen können muss. Dafür ist auch ein
gewisses Maß an sachlicher und persönlicher Distanz
erforderlich. Lässt es der Anwalt daran fehlen, ist er nicht
mehr in der Lage, Mandate mit der erforderlichen
Sachlichkeit und Unbefangenheit zu übernehmen.
Ende der Auszüge aus dem Vortrag
Forderungen in
Stichpunkten:
Die beiden oben behandelten wesentlichen Merkmale anwaltlicher
Tätigkeit,
1. der RA ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege,
2. der RA vertritt die Interessen seines Mandanten,
können insbesondere dann kollidieren, wenn ein Mandant ein
Paket von Vertrags- / Rechtsverletzungen mit sich trägt und
weiterhin begeht. In diesem Falle arbeitet der Rechtanwalt in
einer Konfliktsituation.
Bei der Bewältigung dieser Situation helfen dem Anwalt die
Forderungen:
- Sorgfältig ermitteln und beraten
- Umfassend ermitteln und beraten
- Distanz wahren
- Unabhängigkeit wahren
- Konfliktpotenzial möglichst verringern
- Mit der anderen Seite zu Beginn der Kontakte Verhandlungen
zur Sachstandsklärung und Konfliktvermeidung führen, die
andere Seite nicht gleich als Prozessgegner behandeln.
- Prozesse und deren Eskalation vermeiden
- Des Anwalts Vorgehen soll Ausdruck seiner Auffassung vom
richtigen Weg und Ergebnis sein
- Das Verweigern der Beratung erwägen
Jeder Anwalt sollte sich in
diesem Zusammenhang u.a. folgende Fragen stellen:
1. Durch welche Maßnahmen hat sich der RA sorgfältig und
umfassend vom Sachstand, vor allem dem dokumentierten
Sachstand in der zu bearbeitenden Angelegenheit in Kenntnis
gesetzt (Dokumente anfordern, Befragungen, auf Stimmigkeit /
Widersprüche prüfen u.a.)
2. Mit welchen Maßnahmen ist der RA sowohl dem Mandanten
gegenüber als auch in Kontakten /Schreiben zur anderen Seite
unter Berücksichtigung des umfassenden Sachstandes für eine
konfliktvermeidende und prozessvermeidende Verfahrensweise und
Lösung eingetreten?
3. Mit welchen überzeugenden Argumenten könnte der RA sein
jeweiliges Vorgehen als Ausdruck seiner Auffassung vom
richtigen Weg und Ergebnis begründen?
4. Wie wird gewährleistet, falls staatsanwaltliche
Ermittlungen im Zusammenhang mit der behandelten Angelegenheit
eine Rolle spielen, dass die Rechtfindungsprozesse der
Staatsanwaltschaft durch seine Tätigkeit unterstützt werden?
Gibt es Vorgehensweisen, die dies bestätigen bzw. belegen?
5. Durch welche Maßnahmen hat sich der RA der Wahrung seiner
Unabhängigkeit und Distanz versichert, wenn er Mandanten
berät, die auch aktuelle Vertrags- und Rechtsverletzungen
begehen?
6. Welche Forderungen bzw. Erwartungen der Mandanten gibt es,
so dass das erforderliche Vorgehen nicht mehr Ausdruck seiner
Auffassung vom richtigen Weg und Ziel ist? Hier ist
Zurückweisung der Beratung zu erwägen.
Wir sind überzeugt, dass ein in dieser Richtung vorgegebener verbindlicher Verhaltenskodex für Rechtsanwälte das Niveau der Rechtspflege in Deutschland deutlich anheben würde.
:
2. Veränderungen
der Prozessordnung
- Es werden kostenlose vorgerichtliche Schiedsinstanzen
eingeführt, die von streitenden Parteien grundsätzlich in
Anspruch zu nehmen sind. Aufgabe dieser Instanzen ist die
Bewertung des konfliktvermeidenden Verhaltens der Parteien u.
ggf. deren Rechtsanwälte, die Konfliktvermeidung durch
Darlegung der Rechtslage, die Schlichtung von
Bagatellstreitigkeiten, die Entlastung der Gerichte. Die
Schiedsverhandlung wird protokolliert, das Dokument ist
Gerichten vorzulegen, die später in Anspruch genommen werden.
- Harte Bestrafung bei vor Gericht erkannten Lügen.
- Richter sollen Leitlinien für die Urteilsfindung zu beachten
haben: Im gerichtlichen Prozess hat die inhaltliche Klärung
der Rechtsverletzung Vorrang.
In welchem Maße gibt es eine durch Rechtverletzung geschädigte
Partei und eine Partei, die den Schaden verursacht hat?
- Für die nachgewiesen geschädigte Partei gelten die
Richtlinien des Opferschutzes. Form- und
verfahrensbedingte Komplikationen sind vom Opfer
fernzuhalten, dürfen die Rechtzuerkennung für das Opfer
nicht einschränken. Das Urteil hat auf Ersatz und
Schmerzensgeld für den direkt erlittenen Schaden zu
erkennen, sowie auf Schadenersatz für den Aufwand der
geschädigten Partei zur Durchsetzung der Rechtsposition.
Gemeint ist der zusätzlich zu den Rechtsanwaltskoten
erforderliche Aufwand an Arbeit, Zeit und Kosten.
- Das Zustandekommen von Vergleichen vor Gericht ist
sorgfältig zu protokollieren.
3. Große Justizreform
Seit November 04 wird das Thema "Große Justizreform" in der
Öffentlichkeit diskutiert und hoffentlich führen die Ansätze
zu einer wirklichen Reform. Diese Reformabsicht sei Anlass,
die bisherigen Überlegungen in den Rahmen für eine "Großen
Justizreform" zu stellen.
Generelle Zielstellung:
- Ein gestaffeltes aber schlankes System der Rechtspflege hat
die Rechtspflichtigkeit im privaten, geschäftlichen und
gesellschaftlichen Leben lebensnah und wirksam durchzusetzen.
(Das bisherige Rechtswesen leistet dies nicht.)
- Ein wirksames Rechtswesen hat den Rechtsschutz für Bürger,
die sich rechtskonform verhalten, kostenlos oder so
kostengünstig zu gewährleisten, dass eine
Rechtsschutzversicherung nicht erforderlich ist. (Die
derzeitige Konjunktur von Rechtsschutzversicherungen und die
Unzahl von Rechtsanwälten sind Ausdruck von
Rechtsunsicherheit, nicht von funktionierender
Rechtstaatlichkeit).
Wege der Umsetzung:
- Eine Reform in Struktur und Funktion bewirkt, dass die
gerichtlichen Verfahren der generellen Zielstellung entspricht
- Von Rechtanwälten sind nachweispflichtig rechtspflegerische
Leistungen abzuverlangen. Die Anforderungen und Richtlinien
für anwaltliche Tätigkeit sind neu zu formulieren und darin
sicherzustellen, dass anwaltliche Tätigkeit konform zur
Hauptzielstellung des Rechtswesens ausgeübt wird. ( Zu viele
Rechtsanwälte betätigen sich routiniert streitpflegerisch,
ziehen daraus ihre Honorare, sorgen für überlastete Gerichte
und für Fehlurteile. Die Schlüsselposition, die die
Rechtsanwälte für den rechtspflegerischen Notstand haben und
die Notwendigkeit zu durchgreifenden Änderungen ihrer
Tätigkeit sind bisher nicht oder nicht hörbar thematisiert.)
Hauptaufgabe der Anwälte sind Konfliktabbau und
Prozessvermeidung durch außergerichtliche Regelungen.
- Den Rechtsanwälten wird die Instanz der Schiedsstelle
pflichtig vorgeschaltet. Aufgabe der Schiedsstelle ist
Konfliktabbau druch Verweis auf Rechtsstandards des
Verhaltens.
- usw.
Achtung: Die aktuell in Arbeit befindliche große Justizreform wurde durch akute Finanznot brennend notwendig. Es besteht die Gefahr, bei Konzentration auf Einsparpotenzial die dringend erforderliche Strukturreform unbeachtet zu lassen. Die Korrekturen der Fehlentwicklungen bringen automatisch Entlastungen für das deutsche Rechtswesen. Bewährungsprobe ist die Neuregelung des Rechtsanwaltsrechts. Hier werden die Weichen für die Belastung der Gerichte gestellt.
4. Umfassendes Qualitätsmanagement für alle Ebenen der
Justizinstitutionen
- Ein System des umfassenden Qualitätsmanagements ist für das
Rechtswesen einzuführen, das die Selbstoptimierung auf die
wesentlichen Ziele der Rechtspflege gewährleistet. (Das
derzeitige Rechtswesen ist das Musterbeispiel eines erstarrten
Verwaltungsapparates, der sich für die Konsequenzen seines
Tuns nicht interessiert, solange er nur auf geltende
Dienstvorschriften verweisen kann.) Die Diskussion um ein
Qualitätsmanagement im Bereich des Rechtswesens ist 2005
nachlesbar in Gang gekommen. Hier finden sich allerdings ganz
ähnliche Hemmnisse, wie sie etwa vor 10 Jahren bei dem Versuch
auftraten, das QM im Gesundheitsversorgungssystem zu
etablieren. Der Artikel von Thomas Schulte-Kellinghaus,
Richter am Oberlandesgericht (Karlsruhe), veröffentlicht in
"Betrifft JUSTIZ" Nr. 84, 2005 Seiten 198 ff.
"Qualitätsmanagement" an den Gerichten - Was ist von den
Konzepten der Justizverwaltungen zu halten? , liest sich wie
gekränkte Eigenliebe. Für alle Ebenen im Rechtswesen ist es
lohnend notwendig, sich mit der elementaren Philosophie des
Umfassenden Qualitätsmanagements zu befassen und dann, wenn es
verstanden ist, die eigene - fördernde - Position zu finden.
Auf ablehnende Haltungen mit wie auch immer begründetem Bezug
auf Verfassungswidrigkeit von Qualitätsmanagement, wie im
genannten Artikel, sollte mit Hilfsangeboten zum
Grundverständnis von Qualitätsmanagement reagiert werden.
Themenübersicht- Demokratie gefährdet? -- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? - Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum Anfang
Demokratiedefizit Staatsfinanzen
Staatsverschuldung:
Deutschland gilt als wohlhabend. Seine gewaltige
Staatsverschuldung, Hinterlassenschaft von Generationen von
Politikern, lähmt nachhaltig politisches Handeln.
Stellen Sie sich vor:
Die aktuelle Staatsverschuldung beträgt ca. 1,5 Billionen Euro,
das sind nahe 20000 € Schulden je Einwohner. Auf jeder
4-köpfigen Familie lastet die Schuld von nahe 80000 €, das ist
der Wert eines kleinen Einfamilienhauses. Eine derartige Schuld,
die nie getilgt wird und stetig wächst, hätte längst zur
Pfändung der Familie durch die Bank geführt, die Familie wäre
insolvent, nichts ginge mehr. Den "Point of no return" beim
Staatshaushalt spürt der Bürger seit Jahren in Form von
wachsenden Steuern, Abgaben und Verwaltungskosten und in Form
der finanziellen Handlungsunfähigkeit der Regierungen. Dabei
werden bisher nur die Kreditkosten für die Staatsschulden über
Steuerlast aufgebracht, an Tilgung denkt niemand auf der
Regierungsbank.
Noch höher als die direkte Verschuldung belasten Verpflichtungen
zu ungedeckten Pensions- und Rentenzahlungen den Bundeshaushalt
als Zahlungsschuld.
Schon seit Jahren ist der Bundeshaushalt nicht mehr
verfassungskonform. Die Vorschrift, dass die Höhe der
Neuverschuldung die Höhe der Investitionen nicht übersteigen
dürfe, war als Ausnahmeregelung gedacht für ansonsten
ausgeglichene Haushalte. Im Haushalt 2006 wird mit einer
geplanten Neuverschuldung von 40 Milliarden € selbst diese Hürde
weit übersprungen. Bei dieser Rekord-Neuverschuldung sind der
Verkauf von Bundesvermögen "Tafelsilber" und die Annahme
wachsender Einnahmen durch Wirtschaftswachstum schon
eingerechnet. Auch jetzt noch argumentieren Wirtschaftsvertreter
und Politiker mit Blick auf die nächsten Wahlen für
Neuverschuldungen zur "Ankurbelung der Wirtschaft". Es ist
dringend geboten, diesem Unsinn durch schärfste Gesetze und
Strafen vorzubeugen. Wo sind die Institutionen und
Organisationen, die diese elementaren Bürgerinteressen
zuverlässig vertreten?
Die Bundesregierung müsste im Gegensatz zur geübten Praxis per
Gesetz zur Mehrung einnahmesichernden Bundesvermögens
verpflichtet sein, Annahmen über wachsende Einnahmen durch
Wirtschaftswachstum dürften grundsätzlich bei der
Haushaltsplanung nicht zulässig sein. Die Bundesregierung müsste
zu einem Schuldendienst mit mindestens 4% Tilgung jährlich
verpflichtet sein, um selten notwendig werdende
Neuverschuldungen auch abfangen zu können. Die
Regierungsverantwortlichen sollten nicht darauf hoffen können,
dass sich die Staatsverschuldung durch Inflation von selbst
erledigt. Derartige Regelungen sollten EU-weit eingeführt
werden.
Wäre in Deutschland über Jahrzehnte eine
verantwortungsvolle, nachhaltige Haushaltpolitik betrieben
worden, dann könnte sich die Regierung bei halber Steuerlast
für die Bürger handlungsfähiger präsentieren als das
gegenwärtig der Fall ist.
Die größten Finanzreserven der Bundesrepublik könnten folglich
durch Abbau der Staatsverschuldung erschlossen werden. Es gilt
in diesem Zusammenhang auch, die wertverschleißenden Finanz- und
Bürokratiekreisläufe zu durchbrechen:
1. Aktuelle Gesetzgebung einschließlich Verfassungsänderungen
haben künftige Politikergenerationen zu einer Haushaltspolitik
mit grundsätzlich positiver Haushaltsbilanz zu verpflichten und
für den Verfehlungsfall drastische Sanktionen vorzuschreiben.
2. Bürokratie und Kosten für die Organisation des
Schuldendienstes für die Staatsschulden sind zu minimieren und
sollen langfristig entfallen.
3. Durch Massenarbeitslosigkeit bedingte Armut verursacht
gewaltige Kosten für direkte Sozialleistungen und
Sozialbürokratie, verhindert Einnahmen aus Einkommenssteuer,
belastet den Staatshaushalt. Massenarbeitslosigkeit ist durch
Verfahren zu beseitigen, die auch unabhängig vom
Konjunkturstatus wirken (siehe Demokratiedefizit
Arbeitslosigkeit).
4. Die Agentur für Arbeit ist eine riesige wertverschleißende
Einrichtung, bei geringer Arbeitslosigkeit überflüssig.
5. Die gegenüber einem gesunden Staatshaushalt unnötige hohe
Steuer- und Abgabenlast erhöht die nicht beeinflussbaren
Lebenshaltungs-Grundkosten für alle Bürger so, dass das
erforderliche Sozialleistungsniveau bereits auf der Ebene
unterer Arbeitseinkommen liegt und für Spannungen sorgt.
6. Ineffiziente Rechtspflege stellt sich als wertverschleißende
Bürokratie dar, die zudem die Beziehungen zwischen den Bürgern
vergiftet und die Effizienz der auf Nachhaltigkeit orientierten
Wirtschaft mindert (Siehe Demokratiedefizit Rechtsunsicherheit).
7. Ein überdimensionierter Polizeiapparat ist kein geeignetes
Mittel, um Sekundärfolgen von verfehler Haushaltspolitik,
Massenarbeitslosigkeit und ineffizienter Rechtspflege in
Schranken zu halten.
8. Verwaltungen sind heute immer noch passive Institutionen, zur
Selbstoptimierung und Effizienzsteigerung nicht befähigt.
Wo sind die Parteien und Regierungsvertreter, die solche Ziele
mit Nachdruck vertreten und ihnen zur Umsetzung verhelfen?
EU-Währungsstabilitätspakt:
Der EU-Währungsstabilitätspakt ist ein hohes Gut. Er kam unter
starkem deutschen Einfluß zustande, um Regierungen der
Mitgliedsstaaten notfalls unter Sanktionen zur
Haushaltsstabilität zu zwingen. In den Jahren 2003 und 2004
argumentieren Vertreter der deutschen Politik und Wirtschaft,
selbst von Wirtschaftsforschungsinstituten, vermehrt für eine
Aufweichung des Paktes und für erhöhte Neuverschuldung. Die
Wirtschaft solle gefördert, Steuerlöcher gestopft werden. In
ähnlicher Weise gegen die Bürgerinteressen wirken
finanzpolitische Maßnahmen wie das gezielte "Geldmengenwachstum"
(Gelddrucken) mit den bewußt in Kauf genommenen
Inflationsfolgen. Wo sind die Gesetze und wo sind die
Forderungen der Bürger und deren Organisationen, die solche
inflationstreibenden und vermögensabwertenden
Aufweichungsbestrebungen verhindern? Eine dauerhaft harte
Währung erfährt hohe Wertschätzung in der Welt, die
Weltwirtschaft stellt sich hierauf ein und wird bevorzugt in
dieser Währung Geschäfte betreiben. Die europäische Union war
gut beraten, ein Regelwerk zur Gewährleistung der
Währungsstabilität einzurichten. Statt der Aufweichung ist mit
größter Härte die Einhaltung einzufordern. Eine nachhaltig harte
Währungspolitik entspricht den Grundinteressen der Bürger. Auch
wenn die Bundesrepublik in den letzten Jahrzehnten zu den
stabilsten Wirtschaftsregionen der Welt gehörte, sollten die
vermögensvernichtenden Geldentwertungen nach und zwischen den
beiden Weltkriegen nicht vergessen sein. Geldentwertungen haben
und hatten stets unverantwortliches politisches und
wirtschaftliches Handeln als Ursache. Dies ist leider zu wenig
im öffentlichen Bewußtsein.
Wer die Welt bereist, sich für Wirtschaftspolitik interessiert
und Staatshaushalte bewertet, wird feststellen müssen, dass der
Dollar die Bewertung 1Euro = 1,25 US$ ( Nov. 04) nicht verdient
und dass noch erhebliche Kurssteigerungen des Euro zu erwarten
sind, wenn die Stabilitätsziele in der Euroregion umgesetzt
werden können. Für wirtschaftliche Prozesse sind natürlich
sprunghafte Änderungen gefährlich, insbesondere, wenn sie
überraschend kommen. Dass der Euro zum Zeitpunkt der Wiederwahl
des amerikanischen Präsidenten eine Kurssteigerung erfährt, ist
eher verständlich. Die amerikanische Finanzpolitik mit hoher
Staatsverschuldung, regelmäßig gewaltigem Außenhandelsdefizit
und regelmäßiger immenser Neuverschuldung trägt Merkmale der
Verantwortungslosigkeit gegenüber der noch Dollar-"Weltwährung".
Es ist mit erheblichen Währungsturbulenzen und
Wirtschaftsstörungen zu rechnen, wenn sich finanzstarke Länder
von ihren Dollarreserven trennen sollten. Die Lasten tragen die
Bürger in Form von Vermögensverlust und Arbeitslosigkeit. Mit
der Größe der Europäischen Union besteht die Chance,
Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik vorwiegend an diesem Raum
auszurichten und damit absehbare Turbulenzen in Grenzen zu
halten. Aufrechterhaltung und Durchsetzung des
Währungsstabilitätspaktes sind durch die EU-Erweiterungen und
leider auch durch die deutschen Aufweichungsbestrebungen einer
Belastung ausgesetzt. Hinzu kommen 2005 Streitigkeiten um die
Finanzierung des EU-Haushaltes. Es sind nicht nur die höheren
Zinsen in den USA, die im Dezember 2005 zur Bewertung 1E = 1,18
US$ geführt haben.
Mehrwertsteuer von 16% auf 19%
für 2007
Eine große Koalition kann durchsetzen, was sonst kaum denkbar
wäre. Kurzfristige Vorteile für die Staatsführung gehen
nachhaltig auf Kosten der Bevölkerung:
Die 3% Steuererhöhung spült erhebliche Mehreinnahmen in die
Staatskasse. Die Steuererhöhung bewirkt ein gesteigertes
Brutto-Inlandsprodukt (BIP), das nicht durch erhöhte
Wirtschaftskraft erreicht wurde. Das ist Ausdruck von Inflation
und Geldentwertung. Da nach Euro-Stabilitätspakt die
Neuverschuldungsgrenze zu 3% des BIP definiert wurde, kann die
Bundsregierung künftig noch höhere Neuschulden aufnehmen als
bisher, ohne mit Sanktionen der EU rechnen zu müssen. Über den
Steuertrick ermogelt sich die Bundsregierung mit einer
geldentwertenden Maßnahme das Etikett, eine währungsstabile
Politik zu betreiben.
Die Erhöhung der Mehrwertsteuer wird zu mehr Schwarzarbeit
führen, sie macht eine Erhöhung der zur Existenzsicherung
erforderlichen Sozialleistungen erforderlich, niedrige Löhne
werden noch stärker als bisher mit dem Niveau dieser
Sozialleistungen kollidieren. Die Katze beißt sich in den
Schwanz.
Für die Bürger wäre eine zeitlich begrenzte Anhebung der MWS
unter der Voraussetzung akzeptabel, dass die Einnahmen
ausschließlich der Tilgung von Staatsschulden dienen und somit
die regelmäßig in Zinszahlungen verschenkten riesigen
Steuereinnahmen künftig in den Staatshaushalt fließen. Im
Gegensatz zu den Bürgerinteressen wird von der Regierung nicht
einmal ein Prozent der nun zusätzlichen Staatseinnahmen zur
Schuldentilgung verwendet - im Gegenteil: Die jährliche
Neuverchuldung wird auf verfassungswidrig hohem Niveau weiterhin
geplant!
Themenübersicht - Demokratie gefährdet?
-- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? -
Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen -Kontakt - zum Anfang
www.bedenkenswert.de
Die Erörterungen in dieser
Webseite sollen über den tagespolitischen Auseinandersetzungen
stehen, bewertenden und vorschlagenden Charakter haben, auf
Veränderungen hinwirken. Sie fordern eine Qualitätsoffensive
Demokratieförderung. Mit thesenartiger Darstellung
wird auf Wesentliches orientiert.
Das Vorgehen: Problembereiche
darstellen -- Ursachen benennen -- Wege für Verbesserungen
aufzeigen.
Diese Webseite ist zur Ergänzung vorgesehen. Sie sind
eingeladen, sich weiterführend zu den angeführten Themen zu
äußern. Bei Gewinn für die Sache gehen Ihre Vorschläge in die
Webseite ein. Die Darstellung liegt beim Verfasser dieser
Seite.
Verfasser: Dr. Volker Lange
Dannenreicher Pfad 32, 12589
Berlin
Tel./Fax: 030-6485795 e-mail
Begriffe:
Politik repräsentative Demokratie formale Demokratie
Demokratieförderung Demokratiereform robust bedenkenswert
Komplexität Förderung Forschung Demokratieforschung
Demokratieerneuerung Fehlentwicklung Defizit Defizite
Rechtswesen Rechtspflege Rechtsanwalt Anwalt Rechtsanwälte
Rechte Pflichten Missbrauch Gesundheitsversorgung
Gesundheitswesen Reform Reformen Krankenkassen
Gesundheitsreform Arzt Ärzteschaft brao Rechtsberatungsgesetz
große Justizreform Schwachstellen Qualitätsmanagement
Qualitätsoffensive lernende Organisation
.
Diese Webseite ist gelistet im "Open Directory
Project"-Web-Katalog in der Kategorie "Demokratie":http://www.internet-webkatalog.de/index.php/Gesellschaft/Politik/Demokratie
Links bzw. Eintragungen zu dieser Webseite finden Sie neben Google.de in
den verschiedensten Suchmaschinen.
Themenübersicht - Demokratie gefährdet?
-- Arbeitslosigkeit-- Gesundheitsreform - aber wie? -
Rechtsunsicherheit - Staatsfinanzen - Kontakt - zum
Anfang